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Aktuelles Urteil gegen Frankfurter Sparkasse 1822 wegen Beteiligung am Hannover Leasing Fonds 203

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 28. Oktober 2022

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AKH-H Urteil gegen Frankfurter Sparkasse 1822

Unsere Kanzlei hat erneut ein Urteil gegen die Frankfurter Sparkasse 1822 wegen einer Beteiligung am Immobilienfonds Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7 erlangt (Urteil vom 22.09.2022, Az. 2-25 O 335/19). Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit einer Beteiligung am geschlossen Fonds Hannover Leasing 203. Zudem muss die Sparkasse den Kläger von sämtlichen wirtschaftlichen Nachteilen aus im Zusammenhang mit der Beteiligung freistellen. Es ist bereits das vierte von unserer Kanzlei erstrittene Urteil gegen die Frankfurter Sparkasse wegen einer Fondsbeteiligung am Hannover Leasing 203.