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Aktuelles Urteil zu PKV-Prämienanpassungen der Generali

Veröffentlicht von Medya Erdem am 17. Juni 2024

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

Das Amtsgericht Euskirchen hat Beitragserhöhungen der Generali Deutschland Krankenversicherung AG für teilweise unwirksam erklärt und den Versicherer zur Rückzahlung der unwirksamen Anpassungen verurteilt (Urteil vom 13.06.2024, Az. 103 C 369/23, noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund des Falls und Urteil des Gerichts

Unser Mandant ist langjähriger Versicherungsnehmer bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG. In dem Verfahren ging es um die Wirksamkeit von Prämienerhöhungen im Tarif KEH für die Jahre 2020 bis 2023, die zu erheblichen monatlichen Mehrkosten führten.

Das Amtsgericht Euskirchen gab dem Kläger teilweise Recht und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung von 468,96 Euro nebst Zinsen. Dieser Betrag entspricht den unzulässigen Prämienerhöhungen für das Jahr 2020. Das Gericht hielt die Prämienanpassung zum 01.01.2020 für unwirksam, da die Mitteilungsschreiben nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügten. Sie enthielten keine ausreichenden Informationen über die für die Prämienerhöhung maßgeblichen Gründe. Insbesondere beanstandete das Gericht, dass die Mitteilungen nicht hinreichend deutlich machten, dass eine bestimmte Veränderung der Rechnungsgrundlagen (wie z.B. der Aufwendungen für Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeiten) einen bestimmten Schwellenwert überschritten habe, der die Grundlage für die Prämienanpassung bilde.

Das Gericht hat die Prämienanpassung für das Jahr 2020 als formell unwirksam angesehen. Die späteren Anpassungen wurden als wirksam angesehen.

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Das Urteil stärkt erneut die Position der Verbraucher*innen und erinnert die Versicherer daran, ihre Informationspflichten sorgfältig zu erfüllen. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann