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Bausparen als Kapitalanlage – In welchen Fällen Bausparkassen nicht kündigen dürfen

Veröffentlicht am 02. Dezember 2019

Bausparkassen kündigen seit 2011 in mehreren Wellen Bausparverträge mit hohen Zinsen. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld versuchen die Bausparkassen, durch Kündigung hoch verzinster Altverträge und Wechseloptionen Kosten zu sparen. Grundsätzlich ist eine Kündigung durch die Bausparkasse rechtens, wenn in einem Vertrag die volle Bausparsumme angespart wurde. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen auch dann zu einer Kündigung berechtigt sind, wenn der Vertrag zwar noch nicht voll bespart, aber seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist.

In welchen Fällen sind Kündigungen durch Bausparkassen nicht rechtmäßig?

In vielen anderen Fällen ist die Kündigung unwirksam oder die Rechtslage umstritten. Nicht jede Kündigung eines Bausparvertrages müssen Kunden hinnehmen. In den folgenden Fällen raten wir dazu, die Wirksamkeit der Kündigung prüfen zu lassen:

  • Vollbesparung durch die Anrechnung von Bonuszinsen
    Bausparverträge, bei denen die volle Bausparsumme dadurch erreicht wurde, dass die Bausparkasse die Bonuszinsen hinzu addiert hat. Das Oberlandesgericht Celle hat in solchen Fällen die Kündigung als unwirksam angesehen.
  • Kündigung bereits vor der Zehn-Jahres Frist seit Zuteilungsreife
    Ungeachtet der Rechtsprechung des BGH kündigen Bausparkassen oftmals alte, gut verzinsliche Bausparverträge bereits vor der Zehn-Jahres Frist seit Zuteilungsreife. Achtung also bei der Kündigung von Verträgen, bei welchen noch keine zehn Jahre seit Zuteilung vergangen sind oder die Zuteilung gar noch nicht eingetreten ist.
  • Bausparverträgen mit Treue- oder Zinsbonus
    Es gibt viele verschiedene Bausparverträge mit Treue- oder Zinsbonus. Hier könnte der Vertragszweck nicht in der Zuteilungsreife liegen, sondern beispielsweise im Erlangen eines Bonus. Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, die allein mit dem Ziel der Geldanlage beworben wurden. Auch gibt es Fälle, in welchen der Bausparer vereinbarungsgemäß zeitlich begrenzt auf die Gewährung des Darlehens verzichtet, „der Vertrag nach Ablauf des Verzichtszeitraums fortgesetzt wird und die Ansparleistungen während der Karenzzeit einem reinen Sparzweck dienen sollen“. Der Vertragszweck könnte dadurch entscheidend verändert sein und einer Kapitalanlage entsprechen. In diesen Fällen beginnt die gesetzliche Zehn-Jahres-Frist nicht mit Zuteilungsreife. Bausparkassen können solche Verträge erst dann kündigen, wenn die Voraussetzungen für den Bonus länger als zehn Jahre erfüllt sind.
  • Kündigung aus anderem Grund
    Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage sind die Kündigungen anfechtbar. Das Landgericht Aachen hat solche Kündigungen für unwirksam erklärt.

Was können betroffene Bausparer tun?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt auf ihrer Website Verbrauchern mehrere Musterbriefe zur Verfügung, um einer Kündigung zu widersprechen. Sollten Sie sich der Rechtmäßigkeit einer Kündigung nicht sicher sein, können Sie Ihre Kündigung von einem Experten prüfen lassen und sich gegen diese gegebenenfalls wehren. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zum Thema Kündigung Bausparvertrag an.

Beachten Sie: Wechseloptionen müssen nicht angenommen werden

Ein alternatives Vorgehen der Bausparkassen ist das Angebot, den alten Vertrag durch einen neuen zu ersetzen. In den neueren Verträgen sind oftmals die hohen Guthabenzinsen nicht mehr enthalten. Alternativ werden andere Boni oder ein zinsgünstiges Darlehen angeboten, die aber für den einzelnen nicht immer sinnvoll sind. Wichtig zu wissen ist: Es besteht keinerlei Verpflichtung einem Tarifwechsel zuzustimmen.

Bei einigen Bausparverträgen könnte eine Falschberatung vorliegen, da eine andere Darlehensart wesentlich günstiger für den Verbraucher gewesen wäre. Auch bei den angebotenen Wechseloptionen kann eine Falschberatung vorliegen, wenn Kunden faktisch schlechtere Verträge angeboten werden. Wir prüfen Ihren Bausparvertrag kostenfrei und schnell auf eine Falschberatung.

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