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bc connect GmbH: BaFin Einstellungs- und Rückabwicklungs­anordnung und vorläufiges Insolvenzverfahren

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 01. März 2022

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Über 10.000 Anleger*innen haben über Nachrangdarlehen der bc connect GmbH mit Sitz im sächsischen Eichigt investiert. Die bc connect GmbH stellte einen Insolvenzantrag, die BaFin ordnete die Einstellung und Rückabwicklung an. Anleger*innen fürchten nun den Verlust eines Großteils ihres investierten Kapitals. Wir raten Betroffenen, sich sowohl zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen als auch zu möglichen Schadensersatzansprüchen beraten zu lassen.

Die bc connect GmbH hat als Handelsplattform Telekommunikationsdienstleistungen und –produkte sowie Computer-Software und Hardware sowohl verkauft als auch vermittelt. Dabei hat bc connect Interessierten gegenüber damit geworben, großvolumige Mobilfunkverträge zu erwerben und diese dann weiterzuverkaufen. Über Nachrangdarlehen sollten diese vorfinanziert werden und Anleger*innen innerhalb kurzer Zeit die Rückzahlung und zusätzlich hohe Zinsen erhalten.

BaFin ordnet Einstellung und Rückabwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der bc connect GmbH mit Bescheid vom 25.11.2021 aufgegeben, die unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Zuvor hatte die BaFin im Oktober 2021 eine Warnung veröffentlicht: „Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die bc connect GmbH, Eichigt, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die von der bc connect GmbH angebotenen Verträge rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen in Deutschland unerlaubt Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.“

Insolvenzverfahren bc connect GmbH

Das Amtsgericht Chemnitz hatte zwei Tage vor der BaFin-Anordnung zur Rückabwicklung am 20.10.2021 über das Vermögen der bc connect GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az. 314 IN 1922/21). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt. Dieser muss in der Folge vorhandene Vermögenswerte für die Gläubiger sichern.

Update: Am 15.03.2022 hat das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH eröffnet. Der Termin für die Gläubigerversammlung ist der 08.06.2022. Der Insolvenzverwalter hat alle Betroffene dazu aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 18.05.2022 anzumelden. Dabei handelt es sich jedoch um keine Ausschlussfrist; Forderungen können auch nach diesem Datum noch angemeldet werden.

Update 22.11.2023: Insolvenzverwalter fordert Auszahlungen zurück. Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler fordert als Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung an die Darlehensgeber*innen erfolgten Auszahlungen zurück, wodurch sich der Schaden für Betroffene noch weiter erhöhen würde. Die Rückforderung betrifft Zahlungen, die innerhalb von vier Jahren vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung an die Darlehensgeber*innen als unentgeltliche Leistung gezahlt wurden. Wir raten Betroffen, die Zahlungen nicht ohne Prüfung zu leisten.

Wirksamkeit der Nachrangklausel und Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren

Bei Nachrangdarlehen kann die Nachrangklausel jedoch zur Folge haben, dass Darlehensgeber*innen mit Ihren Forderungen hinter denen der übrigen Gläubiger*innen zurücktreten und sie im Insolvenzfall meist leer ausgehen. In der Vergangenheit haben Gerichte in einigen Fällen jedoch entschieden, dass die Klauseln zum Nachrangdarlehen unwirksam sind. Ist die Voraussetzungen einer wirksamen qualifizierten Nachrangklausel nicht erfüllt, könnten bc connect Geschädigte ihre Forderungen ohne Nachrang anmelden. Dafür spricht die Abwicklungsanordnung der BaFin.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Medienberichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen vier Beschuldigte wegen des Verdachts auf Betrug und Geldwäsche. Zudem wurden Vermutungen geäußert, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln könnte. Ob dies der Fall ist, müssen nun der vorläufige Insolvenzverwalter und die Staatsanwaltschaft klären. Es gilt die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht des Schneeballsystems bewahrheiten, könnten Anleger Schadensersatz wegen Betruges geltend machen. Gleichzeitig bestünde die Gefahr von Rückforderungen erhaltener Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter.

Mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Durch die Insolvenzquote wird meist nur ein Bruchteil der Verluste der Betroffenen ausgeglichen. Um einer größeren Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu bekommen, empfehlen wir zusätzlich die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Die Verfolgung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die bc connect GmbH und Berater*innen oder Vermittler*innen ist zusätzlich oder alternativ zur Anmeldung des  Schadens zur Insolvenztabelle möglich.

Die Kapitalanlage der bc connect GmbH wurde als Nachrangdarlehen begeben. Viele Anleger*innen, die Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass es sich um hochriskante Kapitalanlagen handelt und sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger*innen oder als Altersvorsorge ist diese Form der Geldanlage ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung müssen potentielle Kapitalgeber*innen anleger- und anlagegerecht beraten werden. Geschieht dies nicht, können Betroffene Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen. Zu einer anleger- und anlagerechten Beratung gehört beispielsweise die Aufklärung über das Totalverlustrisiko oder die bereits genannte mangelnde Eignung zur Altersvorsorge. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn die Risiken verschleiert oder verharmlost werden. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden. Weiter sollten auch Schadenersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz geprüft werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten nutzen Sie unser Online-Formular. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche kümmern wir uns auch um die Anmeldung Ihrer Insolvenzansprüche und nehmen für Sie Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann