0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

BGH bestätigt: Nutzungsersatz bei Darlehenswiderruf für den Bankkunden regelmäßig bei 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Veröffentlicht von Christopher Kress am 23. Dezember 2015
Aktualisiert am 20. Januar 2025
BGH_Buchstaben_auf_Textunterlage

In seiner veröffentlichten Entscheidung vom 22.09.2015, AZ: XI ZR 116 / 15, bestätigt der Bundesgerichtshof, dass der Nutzungsersatz des Kunden nach Widerruf eines Darlehensvertrages regelmäßig 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt.

BGH bestätigt Nutzungsersatz bei Darlehenswiderruf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Im Übrigen verweist der BGH auf sein bereits ergangenes Grundsatzurteil vom 10.03.2009, AZ: XI ZR 33 / 08 und die dortigen Ausführungen:

Mit dem erklärten Widerruf ist grundsätzlich der Vertragszustand herzustellen, der bestünde, wenn das Vertragsverhältnis nie begründet worden wäre. Das Darlehensverhältnis wandelt sich nach erklärtem Widerruf in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Dementsprechend haben die Parteien einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus §§ 357, 346 Abs. 1 BGB zusteht. Zwar seien nach § 346 Abs. 1 BGB nur tatsächlich gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei Zahlungen an die Bank spreche aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen in Höhe des üblichen Verzugszinssatzes von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen habe, die sie als Nutzungsersatz herausgeben müsse.

Als Faustregel gilt also weiterhin: Solange die Bank nicht lückenlos nachweist, wie viel Gewinn sie mit dem Geld des Kunden gemacht hat, gilt die Gewinnvermutung von 5 % über dem Basiszinssatz. Um einen niedrigeren Gewinn nachzuweisen, muss die Bank alle relevanten Kalkulationen und Verträge vorlegen und damit den vollen Gegenbeweis führen. Ein pauschaler Vortrag, dass keine oder nur geringe Nutzungen gezogen worden seien, reicht nicht aus.

Fazit zur Entscheidung

Die betroffenen Banken können sich nun nicht mehr darauf berufen, dass es noch ungeklärte Rechtsfragen zur Rückabwicklung und zum Nutzungsersatz gibt. Der Verbraucher muss sich aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mit einer von den Kreditinstituten häufig geringeren Nutzungsentschädigung begnügen.

Nutzungsersatz bei Darlehenswiderruf: Vorteile und was Darlehensnehmer tun können

Der Widerruf des Darlehensvertrages wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung führt zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen. Der Darlehensnehmer erspart sich nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung, sondern kann seine Rückzahlungsschuld nochmals erheblich reduzieren. Dazu ein vereinfachtes Rechenbeispiel:

Ein Verbraucher hat noch 100.000,00 € zu tilgen und zahlt bei einem Zinssatz von 4,5 % eine Rate von 700,00 €. Bei einer Reduzierung des Zinssatzes auf 1,5 % nach erklärtem Widerruf spart er innerhalb von 5 Jahren € 15.000,00.

Darlehensnehmer sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend und zeitnah von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Nutzen Sie die wirtschaftlichen Vorteile des Widerrufs alter Darlehensverträge. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Ansprüche und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!