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BGH erleichtert Beweispflicht bei Schrottimmobilien

Veröffentlicht am 26. Mai 2009

Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat in seinem Beschluss vom 02.04.2009 ( V ZR 177 /08 ) die Rechte der Käufer von sog. Schrottimmobilien gestärkt.

Der Beschluss beruht auf folgendem Sachverhalt

die Kläger hatten im vorliegenden Fall eine Eigentumswohnung erworben. In der ersten Instanz wurde vorgetragen dass der Kaufpreis der Eigentumswohnung bereits zum Zeitpunkt des Kaufes sittenwidrig überhöht gewesen ist. Die Kläger trugen vor dass die erworbene Wohnung 60.600 DM anstelle der 164.500 DM gezahlter wert gewesen ist. Hierbei beriefen sich die Kläger insbesondere auf das in der Wertermittlungsverordnung normierte Ertragswertverfahren sowie den konkreten Mietzins und kamen zu einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises. Als Beweismittel wurde ein Sachverständigengutachten angeboten.

Das Kammergericht hat in seinem Berufungsurteil erklärt der Vortrag der Kläger hinsichtlich der Sittenwidrigkeit sei nicht ausreichend dargelegt gewesen.

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Beschluss jedoch klar dass der Vortrag der Kläger schlüssig und ausreichend substantiiert gewesen ist. Dies habe das Kammergericht verkannt.
Der Käufer einer Wohnung darf Tatsachen behaupten über die er keine genauen Kenntnisse hat die er nach Lage der Dinge aber für wahrscheinlich hält.
Kommt es auf den Verkehrswert an einer Sache an ist es ausreichend wenn die darlegungspflichtige Partei einen bestimmten Wert behauptet und durch ein Sachverständigengutachten unter Beweis stellt. Unbeachtlich ist eine solche Behauptung nur dann wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes willkürlich- ins Blaue hinein- aufgestellt worden ist.

Entscheidung erleichtert die Beweispflicht der Käufer

Erwerber von Schrottimmobilien  können sich künftig unter erleichterten Bedingungen auf die Sittenwidrigkeit des Kaufpreises berufen und ihre Ansprüche durchsetzen.
Die Feststellung der Sittenwidrigkeit bedeutet dass der Kaufvertrag nichtig ist und rückabgewickelt werden muss oder der Verkäufer Schadensersatz zu leisten hat. Geschädigte Käufer können weitere Informationen über unser Kontaktformular erhalten.