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Canada Gold Trust Fonds Anleger bangen um ihr Geld

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 24. Mai 2018

Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligungssumme in Höhe von € 10.000,- über die Treuhänderin XOLARIS Service GmbH an der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG, der  Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG, der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG und an der Canada Gold Trust IV GmbH & Co. KG mit Sitz in Konstanz unternehmerisch beteiligen.

Das Fondskonzept der Canada Gold Trust Fonds

Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaften richtete sich auf die wirtschaftliche Verwertung des Abbaus von Bodenschätzen, insbesondere von Gold tragenden Grundstücken in Kanada. Zu diesem Zweck sollte die Fondsgesellschaft ihr Kommanditkapital über ein Darlehen an die jeweilige kanadische Investitionsgesellschaft (Mary Creek Gold Mines Inc./ Beaver Pass Gold Mines Inc./ Stanley Gold Mines Inc. / Pinegrove Gold Mines Inc.) auskehren. Die kanadischen Investitionsgesellschaften. haben sich die Rechte zum Abbau von Gold an Gold-Claims in der kanadischen Provinz British Columbia gesichert. Sie sollten die ihnen zufließenden Darlehensmittel dazu einsetzen, die Goldvorkommen in den Claims weiter zu erforschen, das vorhandene Gold abzubauen und das abgebaute Gold zu veräußern. Aus den Veräußerungserlösen sollten die kanadischen Investitionsgesellschaften die Darlehenszinsen an die Fondsgesellschaften Canada Gold Trust I-IV zahlen, so dass auf diese Weise die Anleger an der Ausbeutung der Gold-Claims in Kanada teilhaben. Nach einer kurzen Laufzeit von ca. 3,5 Jahren waren je nach Fondsgesellschaft Gesamtrückflüsse von ca. 146 % – 170 % prognostiziert.

Die Werbeaussagen von Canada Gold Trust

„Der Goldkurs geht tendenziell nach oben, doch erst die Investition in die Fonds Canada Gold Trust macht ein Engagement attraktiv“ das waren die Werbeaussagen auf den ersten Seiten der Fondsprospekte von Canada Gold Trust I und II.

Die Realität ist alles andere als glänzend

Für die Anleger war die Investition in die Canada Gold Trust Fonds bisher weder gewinnbringend noch attraktiv. In den letzten Jahren erreichten die Anleger der Canada Gold Trust Fonds eine Hiobsbotschaft nach der anderen. Fest steht, dass das ursprünglich eingesetzte Kapital verloren ist. Wohin die Gelder transferiert wurden ist unklar. Die in den Anfangsjahren ausbezahlten Ausschüttungen wurden von den Anlegern in Höhe von 30 % zurück verlangt. Es laufen Mahn- und Gerichtsverfahren gegen die Anleger, die der Aufforderung auf Rückzahlung der Ausschüttungen nicht nachgekommen sind. Auf dem Handelsportal www.zweitmarkt.de wurde der Handel der Anteile seit dem Jahr 2015 ausgesetzt. Daher gibt es inzwischen auch keinen Kurs mehr für die Anteile an den Canada Gold Trust Fonds I-III.

Sterben auf Zeit

Aktuell gibt es Restrukturierungsbemühungen der Henning Gold Mines Inc. Sie ist die Muttergesellschaft der Abbaufirmen und hatte als Schuldbeitretende Garantien für die Rückzahlung der Darlehen übernommen. Die Anleger haben nach Angaben der Geschäftsführung mit dem heutigen Status keine Chance, ihr investiertes Geld von der HGMI jemals zurück zu bekommen. Nun soll das unter Zwangsverwaltung eines kanadischen Insolvenzverwalters befindliche und wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen durch eine Investorengruppe übernommen, stabilisiert und wieder aufgebaut werden. Ziel ist es ein langfristig international tätiges Minen- und Rohstoff-Unternehmen aufzubauen. Langfristiges Ziel ist der Börsengang der HGM-Gruppe. Erst wenn dieser langwierige und mühsame Weg erfolgreich sein sollte, können die Anleger auf einen kleinen Teil ihrer investierten Einlagesumme hoffen. Aus den Fondsunterlagen vom 24. April 2018 ist zu entnehmen, dass die Befreiung der HGMI aus der Zwangsverwaltung und ihre anschließende Wiederbelebung noch nicht gelungen ist.

Anleger sollten handeln und nicht auf die Wiederbelebung der HGMI warten

Anleger können natürlich weiterhin hoffen und abwarten. Das alleine wird die investierte Einlagesumme aber nicht zurück bringen. Vielmehr sollten die geschädigten Canada Gold Trust Fonds Anleger aktiv werden und die in Betracht kommende Schadensersatzansprüche überprüfen lassen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung des Vertriebs und der Prospektverantwortlichen und einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Zusätzlich können Ansprüche wegen verschwiegenen Provisionen bestehen.

Einladung zur Telefonkonferenz der Anlegergemeinschaften Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG und Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG

Am 06. Juni 2018 findet um 18.30 Uhr eine Telefon- und Webkonferenz für die Anleger der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG und Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG statt. Wir möchten den betroffenen Anlegern die Situation bei den Fonds darstellen, Handlungsoptionen aufzeigen und über die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen informieren.

Anlegern dieses Fonds wird geraten, an dem Informationsaustausch  im Rahmen der Telefon- und Webkonferenz teilzunehmen und ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Hier haben Sie zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in Ihrem Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann