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Canada Gold Trust Fonds Anleger bangen um ihr Geld

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 24. Mai 2018
Aktualisiert am 27. Januar 2025
Goldunze-Goldkurse

Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligungssumme in Höhe von € 10.000,- über die Treuhänderin XOLARIS Service GmbH an den geschlossenen Fonds Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG, der  Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG, der Canada Gold Trust III GmbH & Co. KG und an der Canada Gold Trust IV GmbH & Co. KG mit Sitz in Konstanz unternehmerisch beteiligen.

Das Fondskonzept der Canada Gold Trust Fonds

Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaften war auf die wirtschaftliche Ausbeutung von Bodenschätzen, insbesondere von goldhaltigen Grundstücken in Kanada gerichtet. Zu diesem Zweck sollte die Fondsgesellschaft ihr Kommanditkapital in Form eines Darlehens an die jeweilige kanadische Beteiligungsgesellschaft (Mary Creek Gold Mines Inc./ Beaver Pass Gold Mines Inc./ Stanley Gold Mines Inc./ Pinegrove Gold Mines Inc.) auszahlen. Die kanadischen Investitionsgesellschaften haben sich die Rechte zum Abbau von Gold auf Gold-Claims in der kanadischen Provinz British Columbia gesichert. Sie sollten mit den ihnen zugeflossenen Darlehensmitteln die Goldvorkommen in den Claims weiter erkunden, das vorhandene Gold abbauen und das abgebaute Gold verkaufen. Aus den Veräußerungserlösen sollten die kanadischen Investmentgesellschaften die Darlehenszinsen an die Fondsgesellschaften Canada Gold Trust I-IV zahlen, so dass die Anleger auf diese Weise an der Ausbeutung der Gold-Claims in Kanada beteiligt wurden. Nach einer kurzen Laufzeit von ca. 3,5 Jahren wurden je nach Fondsgesellschaft Gesamtrückflüsse von ca. 146 % – 170 % prognostiziert.

Die Werbeaussagen von Canada Gold Trust – Realität ist alles andere als glänzend

„Der Goldkurs geht tendenziell nach oben, doch erst die Investition in die Fonds Canada Gold Trust macht ein Engagement attraktiv“ das waren die Werbeaussagen auf den ersten Seiten der Fondsprospekte von Canada Gold Trust I und II.

Für Anleger war die Investition bisher weder rentabel noch attraktiv. In den letzten Jahren erreichten die Anleger eine Hiobsbotschaft nach der anderen. Fest steht, dass das ursprünglich investierte Kapital verloren ist. Wohin die Gelder geflossen sind, ist unklar. Die in den ersten Jahren gezahlten Ausschüttungen wurden von den Anlegern in Höhe von 30 % zurückgefordert. Gegen die Anleger, die der Aufforderung zur Rückzahlung der Ausschüttungen nicht nachgekommen sind, laufen Mahn- und Gerichtsverfahren. Auf dem Handelsportal www.zweitmarkt.de wurde der Handel der Anteile seit dem Jahr 2015 ausgesetzt. Daher gibt es inzwischen auch keinen Kurs mehr für die Anteile an den Canada Gold Trust Fonds I-III.

Sterben auf Zeit

Derzeit laufen Restrukturierungsbemühungen der Henning Gold Mines Inc. Sie ist die Muttergesellschaft der Bergbaugesellschaften und hatte als Schuldbeitretender Garantien für die Rückzahlung der Darlehen übernommen. Nach Angaben des Managements haben die Investoren nach derzeitigem Stand keine Chance, ihr investiertes Geld jemals von HGMI zurückzubekommen. Das unter Zwangsverwaltung eines kanadischen Insolvenzverwalters stehende und wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen soll nun von einer Investorengruppe übernommen, stabilisiert und saniert werden. Ziel ist es, ein langfristig international tätiges Bergbau- und Rohstoffunternehmen aufzubauen. Langfristiges Ziel ist der Börsengang der HGM-Gruppe. Erst wenn dieser langwierige und mühsame Weg erfolgreich ist, können die Anleger mit einem kleinen Teil ihrer Einlage rechnen. Aus den Fondsunterlagen vom 24. April 2018 geht hervor, dass die Entlassung der HGMI aus dem Insolvenzverfahren und die anschließende Revitalisierung noch nicht gelungen ist.

Die Investoren können natürlich weiter hoffen und abwarten. Dies allein wird jedoch nicht ausreichen, um die investierte Einlagesumme zurückzuerhalten. Vielmehr sollten geschädigte Canada Gold Trust Fonds-Anleger aktiv werden und in Betracht kommende Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung der Vertriebs- und Prospektverantwortlichen und zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Darüber hinaus können Ansprüche wegen verschwiegener Provisionen bestehen.

Einladung zur Telefonkonferenz

Am 06. Juni 2018 findet um 18:30 Uhr eine Telefon- und Webkonferenz für die Investoren der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG und der Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG statt. Wir möchten den betroffenen Anlegern die Situation der Fonds erläutern, Handlungsoptionen aufzeigen und über die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen informieren.

Anlegern dieses Fonds wird empfohlen, an dem Informationsaustausch im Rahmen der Telefon- und Webkonferenz teilzunehmen und ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und sich umfassend über die in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann