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Cumulus-Fonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR: Ordentliche Gesellschafterversammlung am 18.05.2010 in Kassel

Veröffentlicht am 19. Mai 2010

Die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann hat am 18.05.2010 zahlreiche Gesellschafter des Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR auf der Gesellschafterversammlung in Kassel vertreten. Leider waren von insgesamt 436 Cumulus-Gesellschaftern lediglich ca. 25 persönlich anwesend. Weitere ca. 30 Cumulus-Gesellschafter wurden durch ihre Anwälte oder das Forum Anlegerhilfe e.V. vertreten.

Cumulus-Fonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR: Was können wir Ihnen berichten?

Herr Paupers der Geschäftsführer der TreMa Immobilien Managementgesellschaft mbH eröffnete die ordentliche Cumulus-Gesellschafterversammlung mit einer kurzen Vorstellung seiner Person sowie seiner Mitarbeiter Frau Zabel und Herrn Rechtsanwalt Ohlinger und ging gleich über zu der Abstimmung ob auch Nicht-Gesellschafter an der Cumulus-Gesellschafterversammlung teilnehmen dürfen. Hierbei berief sich die Geschäftsführung auf den Gesellschaftsvertrag der angeblich vorsehen würde dass nur Cumulus-Gesellschafter an der Versammlung teilnehmen dürften. Zum einen ist dies nicht zutreffend da sich jeder Cumulus-Gesellschafter nach § 8 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrags durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter vertreten lassen darf. Zum anderen wurden den anwesenden Nicht-Gesellschaftern also Rechtsanwälte sowie Vertreter des Forum Anlegerhilfe e.V. nachdem sie sich vorgestellt hatten einstimmig von den Cumulus-Gesellschaftern die Teilnahme an der Versammlung erlaubt.

Des Weiteren verwies Herr Paupers darauf dass die vom Forum Anlegerhilfe e.V. für die Cumulus-Gesellschafter erstellten Fragebögen die der Geschäftsführung von den Gesellschaftern zugesandt wurden am Schluss unter dem Tagesordnungspunkt 5: Verschiedenes besprochen werden soll. Herr Paupers führte dabei zunächst aus dass es sich hierbei um eine reine Informationsveranstaltung handelt bei der keine Beschlussfassungen anstünden.

Vorstellung der TreMa als weitere Geschäftsführerin und allgemeinen Einführung

Hierbei erläuterte er dass von 436 Gesellschaftern des Cumulus-Fonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR 853 Anteile gehalten werden wobei die Sparkasse Rhein Neckar Nord ca.  20 % der Anteile hält.

Herr Paupers ging dann darauf ein dass es zumindest seiner Meinung nach bisher noch keine Besonderheiten in dem Cumulus-Fonds gegeben hätte so dass erst an diesem Tag die erste Gesellschafterversammlung im Cumulus-Fonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR statt- fand. Dabei verwies er darauf dass auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklungen aus Informationsgründen und zur Vorstellung der Geschäftsführung es nun für eine Gesellschafterversammlung Zeit geworden wäre vor allem da er als Geschäftsführer des o.g. Cumulus-Fonds die „gelbe Karte“ bekommen hätte. Hierbei verwies er auf die Vorwürfe die von Seiten der immer größer werdenden Anzahl von  Cumulus-Gesellschaftern zum Teil vertreten durch ihre Rechtsanwälte gegen ihn erhoben würden oder über das Forum Anlegerhilfe e.V. Anlegerhilfe. Wie gewohnt hat er auch bei dieser Versammlung wieder alle Vorwürfe von sich gewiesen und beteuert die Geschäftsführung würde klar Position beziehen und den Cumulus-Fonds gut und ordnungsgemäß führen. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Vereinbarung mit der Landesbank Baden-Württemberg hinsichtlich der dort bestehenden Darlehen durch die er die Möglichkeit von Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung mit der Bank aushandelte. Dies sah er als Beleg für seine ordnungsgemäße Betreuung des Cumulus-Fonds.

Aktuelle wirtschaftliche Situation der Cumulus-Fondsgesellschaft

Herr Paupers führte aus dass seit der Fondszeichnung 1993 sich die wirtschaftliche Situation in den neuen Bundesländern sowie der Cumulus-Fondsgesellschaft wegen der hohen Arbeitslosigkeit der großen Abwanderungsrate der Rezession sowie der Insolvenz von Filialisten wesentlich schlechter entwickelt hatte als erwartet. Hinzu kämen der Preiskampf und das Überangebot an Verkaufsflächen auf Grund der Sonder-AfA. Dennoch sei das Einkaufszentrum Ohrdruf komplett an die METRO vermietet welche im Rahmen einer Umorientierung die Verkaufsflächen bis auf die Mall selbst wiederum untervermiete konnte. Wir schätzen dies eher als eine eher enge Betrachtungsweise ein die die konzeptionellen Mängel von Seiten des Initiators sowie der Cumulus-Geschäftsführungspolitik völlig außer Acht lässt.

Daher ließen sich auch die Euphorie und der Enthusiasmus den Herr Paupers im Rahmen der Zukunftsperspektive an den Tag legt nur schwer nachvollziehen. Als Grund dafür sah er die Investitionen von den Firmen Müller und Edeka in das Einkaufszentrum indem sie Umbaumaßnahmen auf eigene Kosten vorgenommen haben woraus der Cumulus-Geschäftsführer umgehend eine positive Perspektive für eine Weitervermietung nach 2013 ableiten wollte.

Auf Nachfrage wurde dann geklärt warum bisher noch keine Cumulus-Gesellschafterversammlung stattgefunden hatte. Hier berief sich Herr Paupers nur darauf dass es innerhalb von 17 Jahren noch keinen Anlass dafür gegeben hätte was verständlicher Weise bei den anwesenden Cumulus-Gesellschaftern auf mangelndes Verständnis gestoßen ist.
Durch eine weitere Frage sollte geklärt werden wie lang noch mit dem Ausbleiben der Ausschüttungen gerechnet werden muss. Hierbei ging Herr Paupers auf die Frage erst konkreter ein als von unserer Kanzlei nach der Vereinbarung mit der LBBW aus dem Jahr 2006 gefragt wurde. In dieser Vereinbarung auf die der Cumulus-Geschäftsführer so stolz verwiesen hat wurde beschlossen die Ausschüttungen zugunsten der Sondertilgungen bis mindestens Ende 2013 auszusetzen. Herr Paupers sah sich in dieser Absprache mit der LBBW als Sieger und von den Cumulus-Gesellschaftern im Rahmen einer „stillen Zustimmung“ unterstützt da diese auf ein rein informatorisches Schreiben der Alwog aus Februar 2006 in der die Aussetzung der Ausschüttungen angekündigt jedoch nicht mehr zur Debatte gestellt wurde hingenommen wurde und kein Widerspruch erfolgte. Genau diese Aussagen führen wieder deutlich vor Augen wie dringend erforderlich es doch ist aufzustehen und gegen die Cumulus-Geschäftsführung vorzugehen damit diese nicht einfach tut was ihr gefällt sondern das Mitspracherecht der Cumulus-Gesellschafter wahrgenommen wird und gewahrt bleibt.

Weiterhin wurde besprochen dass der Restschuldstand am 31.12.2009 auf ca. 2 5 Mio. Euro beläuft bis 2013 noch mit Schulden in Höhe von 500.000 bis 600.000 Euro zu rechnen ist und das Darlehen bis 2015 zurückgeführt sein wird. Zu dieser recht positiven Annahme kam Herr Paupers da er davon ausgeht dass die Mietverträge fortgeführt werden verweist aber zeitgleich darauf dass dies wohl kurzfristig entschieden wird da heutzutage keiner solch langfristige Entscheidungen trifft. Woraus er diese Erkenntnisse hatte blieb mal wieder unklar.
Auf Nachfrage einer Cumulus Gesellschafterin wurde die Innenfinanzierungsproblematik thematisiert da diese erläuterte von den Innenfinanzierungsdarlehen sowie deren Höhe nicht informiert worden zu sein. Auch diese Frage hat Herr Paupers mit einem kurzen Hinweis auf den Cumulus-Prospekt in dem alles stehen würde unbeantwortet gelassen.
Im Rahmen der Frage ob denn auch wirklich alle Cumulus Gesellschafter zu der Versammlung eingeladen worden seien entstand eine Diskussion bezüglich des Wochentages sowie der Uhrzeit was auch von unserer Kanzlei bereits im Vorfeld bemängelt worden war. Aber auch dieses Thema wurde von dem Cumulus-Geschäftsführer nur wieder damit abgetan dass nach seinem Erfahrungswert ein anderer Wochentag vor allem auch am Wochenende zu keiner größeren Beteiligung führen würde.

Eine weitere Nachfrage beschäftigte sich mit dem Thema der Stimmgewichtung bei den diversen Beschlüssen und der Möglichkeit der Einsichtnahme zumindest über das Internet. Im Rahmen dieser Frage musste Herr Paupers erneut dazu Stellung beziehen warum die Aussetzung der Ausschüttung als „stille Zustimmung“ angesehen wurde.
Unsere Kanzlei hat im Rahmen dieser Diskussion zusätzlich noch die Frage aufgeworfen warum die Cumulus-Geschäftsführung die Gesellschafter nicht vor solchen Entscheidungen darüber informieren würde und sie dementsprechend darüber entscheiden lassen würde. Denn hierbei würde es ganz klar um das Geld der Cumulus-Gesellschafter und nicht um das der Cumulus-Geschäftsführung gehen wodurch die Gesellschafter ein Mitspracherecht bei solch wichtigen Entscheidungen inne haben sollten. Durch mehr Transparenz bei den grundlegenden Entscheidungen würden die Gesellschafter leichter den Überblick über den Cumulus-Fonds gewinnen und behalten.

Jahresabschluss 2009

Herr Paupers verwies hier auf ein unverändert gutes Niveau wobei die einzelnen Positionen in der Bilanz angesprochen wurden. Auf Nachfrage hinsichtlich der hohen Rechtsanwaltskosten der Gesellschaft im Jahr 2009 immerhin ca. 4800 Euro wurde von Seiten der Cumulus-Geschäftsführung die Schuld dem Forum Anlegerhilfe e.V. und den anlegerschützenden Rechtsanwälten zugeschoben. Hierbei wurde vor allem das Thema der Cumulus-Gesellschafterlisten und der damit verbundenen Prozesse diskutiert. Hier wurde eindeutig klar gestellt dass die Cumulus-Gesellschafter ein Recht darauf haben ihre Mitgesellschafter zu kennen und dementsprechend auch gegenüber der Geschäftsführung einen Anspruch auf Herausgabe der Cumulus-Gesellschafterlisten haben.

In Anbetracht des Jahresabschlusses kam auch die Frage nach der Personenanzahl innerhalb der Cumulus-Geschäftsführung auf. Herr Paupers konnte nicht einmal hier konkret antworten sondern ließ die Zahl mit 8 oder 9 Personen ungenau im Raum stehen. Hinsichtlich der überschaubaren Anzahl ist es dann doch sehr erstaunlich dass Herr Paupers nicht genau weiß wie viele Personen die Cumulus-Geschäftsführung umfasst.

Perspektiven des Cumulus-Immobilienfonds

Hierbei verwies die Cumulus-Geschäftsführung auf die Ausführungen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation und stellte als Ziel noch einmal eindeutig die Tilgung der Innenfinanzierungsdarlehen klar mit der Aussicht 2015 lastenfrei zu sein um dann gemeinsam mit den Anlegern darüber zu entscheiden wie es weitergehen soll. Hierbei sollen aber bereits 2013 noch 1 bis 2 Cumulus-Gesellschafterversammlungen  stattfinden.

Verschiedenes – Anfragen von Cumulus-Gesellschaftern

Herr Paupers konnte erneut keine konkrete Antwort darauf geben wie viel ein Cumulus-Anteil wert ist sondern hat sich nur damit heraus geredet dass dies von der Finanzkrise der Gesamtwirtschaft der Mietvertragslaufzeit und ähnlichen Faktoren abhängen würde. Ein genauer Wert sei darüber hinaus nur durch das Angebot am Markt und entsprechender Bereitschaft zum Erwerb durch Investoren ermittelbar alternativ nur im Wege eines Gutachtens das aber nur erstellt werden kann wenn die nachhaltig erzielbare Miete also nach Auslauf der Mietverträge Ende 2013 festgestellt werden konnte.

Auf die Frage warum das Objekt jetzt nicht angeboten wird antwortete Herr Paupers dass wegen der „noch“ fehlenden Perspektive da die Mietverträge nur bis 2013 laufen keine Investoren vorhanden wären. Daraus wird letztendlich nur klar dass Herr Paupers die Tatsache mit der Mietvertragslaufzeit bis Ende 2013 immer so bewertet wie er es gerade braucht einmal als positiv ein anderes Mal als negativ. Auch eine fiktive Ermittlung des Werts sei unmöglich.

Herr Paupers konnte auch die Frage ob nach der ursprünglichen Laufzeit bis Ende 2013 der Cumulus-Fondsanteil mehr oder weniger wert sei als die Gesellschafter investiert hatten (ca. 15.000 Euro) nicht beantworten hat aber endlich zugegeben dass es wohl weniger wäre da er von geringeren Mieteinnahmen ausgehen würde und daher jeder andere Wert unrealistisch wäre.

Hinsichtlich der Frage wann wieder mit Ausschüttungen zu  rechnen wäre wiederholte die Cumulus-Geschäftsführung ihren Vorschlag die Ausschüttungen bis Ende 2015 weiterhin auszusetzen. Der Cumulus-Fonds würde nach §§ 11 12 des Gesellschaftsvertrags noch bis 31.12.2013 laufen wo sich die erste Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung der Liquidation der Cumulus-Gesellschaft und dem Verkauf der Immobilie ergeben würde. Herr Paupers berief sich dabei erneut auf eine Cumulus-Gesellschafterversammlung im Jahr 2013 bei der solche Entscheidungen mit einer 2/3-Mehrheit getroffen werden könnten und müssten.

Im Rahmen der Nachfrage ob Zuzahlungen durch die Cumulus-Gesellschafter wegen der Darlehen erforderlich seien oder werden würden äußerte sich Herr Paupers ganz klar damit dass solche in diesem Cumulus-Fonds nicht zu erwarten seien und die Erwartungen in die Richtung gehen würden dass der Fonds bis 2015 lastenfrei sei.

Im Rahmen dieser Diskussionen wurde Herr Paupers gebeten zu folgendem Thema Stellung zu nehmen. Die Cumulus-Fondsimmobilie wurde am 30.12.1992 für 16 2 Mio. DM von der Delus Vermögensanlagen AG deren Vorstand Herr Paupers selbst war erworben. Wie kann es dann sein dass am 28.05.1993 der Kaufvertrag zwischen der Delus Vermögensanlagen AG und der Cumulus-Fondsgesellschaft einen Wert für die Liegenschaft von 20 395 Mio. DM veranschlagt wurde also innerhalb von 5 Monaten 4 1 Mio. DM mehr für dasselbe Grundstück verlangt werden konnten? Die gezielte Frage ging dahin wo denn die 4 1 Mio. DM Differenz hingekommen sind und wer das Geld hat? Auf diese Fragen gab es wie bereits im Vorfeld wieder keine genauen Antworten. Allerdings war zu begrüßen dass Herr Paupers zu der Summe des Zwischenerwerbs für die Delus und damit für ihn gestanden ist. Weniger begrüßenswert war in diesem Zusammenhang jedoch dass er sich bei einer angeblichen Steigerung des Objektswerts von 4 1 Mio. DM allein mit dem Risiko einer solchen Investition heraus geredet hat und dabei auf die Aufbereitung und Abwicklung des Cumulus-Fonds verwies. Dabei hat er wohl vergessen dass für diese ganzen Aufgaben bereits genügend Geld an die Cumulus-Geschäftsführung abgeführt wurde. Des Weiteren verwies er darauf dass der Prospekt nach derzeitiger Rechtslage und Rechtsprechung ordnungs- und rechtmäßig erstellt wurde und dieser Zwischenerwerb insofern nicht erwähnenswert gewesen sei. Nach der ständigen und unveränderten Rechtsprechung sind alle Tatsachen die für die Anlageentscheidung wesentlich sind offen zu legen. Das war auch bereits im Jahr 1993 und in den Jahren davor so.

Fazit der Versammlung

Im Laufe der Versammlung wurden sowohl von den anwesenden Cumulus-Gesellschaftern als auch den Anwälten und dem Forum Anlegerhilfe e.V. teils äußerst kritische Bemerkungen gemacht und grundlegende teils auch sehr kritische Fragen gestellt die die Geschäftsführung unserer Ansicht nach weder zufriedenstellend beantwortet hat noch überhaupt beantworten konnte. Zu ganz wesentlichen Punkten wie z.B. dem Verbleib des Geldes aus dem Zwischenerwerb konnte Herr Paupers schlichtweg keine Antwort geben was gewisse Vermutungen nahe legt. Auch auf andere grundlegende Fragen wie die hinsichtlich der Übergehung des Mitspracherechts der Cumulus-Gesellschafter konnte Herr Paupers keine Lösung bieten.

Wir raten daher den einzelnen Cumulus-Gesellschaftern dringend an sich aktiv um die zukünftige Entwicklung Ihrer Cumulus-Fondsbeteiligung zu kümmern und (wieder) an der nächsten Gesellschafterversammlung teilzunehmen. Denn jede nicht selbst oder durch einen Vertreter ausgeübte Stimme fällt automatisch an die Cumulus-Geschäftsführung!!

Sollten Sie anwaltliche Hilfe in dieser Sache wünschen so haben Sie die Möglichkeit sich über das Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen.