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Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR: Ordentliche Gesellschafterversammlung am 25.08.2010 Raum Kassel

Veröffentlicht am 28. Juli 2010

Am 25.08.2010 wird unsere Kanzlei um 14:00Uhr an der Gesellschafterversammlung des Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR im Raum Kassel teilnehmen und dabei auch die Vertretung ihrer Mandanten übernehmen.

Die erste Versammlung im Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR

Mit Schreiben vom 19.07.2010 hat die TreMa nun endlich zur ersten Gesellschafterversammlung im Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR eingeladen und will sich laut Tagesordnung in diesem Zusammenhang den Gesellschaftern nach über 15 Jahren endlich vorstellen sowie über die wirtschaftliche Situation des Fonds berichten.

Im Rahmen der Vertretung ihrer Mandanten sowie zur effektiven Nutzung dieser seltenen Gelegenheit wird auch die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann an der Versammlung teilnehmen.
Nachdem es die Geschäftsführung jahrelang nicht für notwendig erachtet hatte Gesellschafterversammlungen einzuberufen und die Gesellschafter des Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR in diesem Zusammenhang auf dem Laufenden zu halten fühlte sich die TreMa wohl nun aufgrund des immer größer werdenden Drucks gegen ihre Geschäftsführung von Seiten der Gesellschafter dazu genötigt eine solche einzuberufen. Die Stimmen gegen die Geschäftsführer im Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR werden immer lauter der Unmut und die Unzufriedenheit immer größer. Da ist es kaum überraschend dass sich die TreMa trotz der Versendung ihrer diversen erfolglosen Hetzschreiben gezwungen fühlt sich dem zu beugen.

Nach dem bisherigem Vorgehen der TreMa im Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR ist es nicht verwunderlich dass der konkrete Tagungsort entgegen dem Gesellschaftsvertrag nicht fristgemäß bekannt gegeben wurde. Hierbei liegt die Vermutung nahe dass durch solch ein Vorgehen verhindert werden soll dass möglichst viele Gesellschafter an der Versammlung teilnehmen. Hinzu kommt dass der Tagungsort erst nach der Übersendung des vorgefertigten Antwortschreibens an den jeweiligen Gesellschafter mitgeteilt werden soll. Auch dies ist letztlich ein Spiegelbild der ständigen ungenügenden Praxis der TreMa. Dafür spricht auch der Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung der es wohl vielen Gesellschaftern unmöglich macht daran teilzunehmen. Auch hiermit soll die Beteiligung der Gesellschafter an der Versammlung so klein wie möglich gehalten werden. Doch jeder Gesellschafter hat das Recht an dieser ordentlichen Gesellschafterversammlung teilzunehmen ob er nun dieses Antwortschreiben rechtzeitig einsendet oder nicht. Dieses Recht sollten die Gesellschafter auch wahrnehmen. Denn wer ohne einen Vertreter bestimmt zu haben nicht teilnimmt schenkt seine Stimme der TreMa.

Unsere Zielsetzung für die Gesellschafterversammlung im Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR

Die Geschäftsführung zog es bisher vor durch leere Worte und blumige Versprechungen von den wesentlichen  Problemen abzulenken oder diese zu verleugnen. Das will unsere Kanzlei durch ihre Anwesenheit verhindern und zusammen mit ihren Mandanten nach klaren Antworten auf die verschiedensten Probleme verlangen und auch erhalten.

Jede Stimme zählt

Allein aus der gewählten Tagungszeit ergeben sich für die Gesellschafter die an der Versammlung teilnehmen wollen erhebliche Probleme. Dennoch wäre eine hohe Beteiligung der Gesellschafter des Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR wünschenswert.
Sollten unsere Mandanten nicht zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung kommen können werden wir sie selbstverständlich vor Ort vertreten.

Wir raten den einzelnen Cumulus-Gesellschaftern allerdings dringend an sich aktiv um die zukünftige Entwicklung Ihrer Fondsbeteiligung zu kümmern und an dieser Gesellschafterversammlung des Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ilsenburg GdbR teilzunehmen oder sich wie unsere Mandanten durch uns vertreten zu lassen.
Denn jede nicht selbst oder durch einen Vertreter ausgeübte Stimme fällt automatisch an die Cumulus-Geschäftsführung!!

Die Vertretung des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach dem Gesellschaftsvertrag durch schriftliche Vollmacht.
Dies bedeutet dass nicht anwesende und auch nicht sonst wie vertretene Gesellschafter von der laufenden Geschäftsführung der TreMa vertreten werden wodurch diese allein wieder die eigenen Ziele verfolgen kann und wird.

Betroffene Cumulus-Gesellschafter haben die Möglichkeit über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu treten und sich über die für Sie in Betracht kommenden Möglichkeiten zu informieren.