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Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR – Gesellschafterversammlung
Veröffentlicht von Andreas Frank am 23. April 2010
Unsere Kanzlei wird am 18.05.2010 in Kassel an der Cumulus-Gesellschafterversammlung des geschlossenen Immobilienfonds Cumulus Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR teilnehmen und dort auch die Vertretung ihrer Mandanten übernehmen.
Erste Cumulus-Gesellschafterversammlung im Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR
Mit Schreiben vom 15.04.2010 hat die TreMa zur ersten Gesellschafterversammlung des Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR eingeladen und will sich ausweislich der Tagesordnung in diesem Zusammenhang den Gesellschaftern vorstellen und über die wirtschaftliche Situation des Cumulus-Fonds berichten. Im Rahmen der Vertretung unserer Mandanten und um diese seltene Gelegenheit effektiv zu nutzen, wird auch unsere Kanzlei an der Gesellschafterversammlung teilnehmen.
Die derzeitige Geschäftsführung der TreMa hat es jahrelang nicht für notwendig erachtet, Cumulus-Gesellschafterversammlungen einzuberufen und die Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR hierüber auf dem Laufenden zu halten. Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Drucks gegen die Geschäftsführung von Seiten der Gesellschafter sieht sich die TreMa nun wohl gezwungen, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Die Stimmen gegen die Geschäftsführung werden immer lauter, der Unmut und die Unzufriedenheit immer größer. So ist es nicht verwunderlich, dass sich die TreMa trotz diverser erfolgloser Aufforderungsschreiben gezwungen sieht, dem immer größer werdenden Widerstand und Druck der Cumulus-Gesellschafter nachzugeben.
Nach dem bisherigen Vorgehen der TreMa in der Cumulus-Immobilienfonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR verwundert es nicht, dass der konkrete Tagungsort entgegen dem Gesellschaftsvertrag nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurde. Hier liegt die Vermutung nahe, dass durch ein solches Vorgehen die Teilnahme möglichst vieler Cumulus-Gesellschafter an der Gesellschafterversammlung verhindert werden sollte. Dafür spricht auch der Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung, der vielen Gesellschaftern die Teilnahme unmöglich machen dürfte. Schließlich entspricht es der ständigen Praxis der TreMa, dass der Versammlungsort erst nach Versendung des vorgefertigten Antwortschreibens an den jeweiligen Cumulus-Gesellschafter bekannt gegeben wird. Auch hier soll die Teilnahme der Cumulus-Gesellschafter an der Gesellschafterversammlung so gering wie möglich gehalten werden. Jeder Gesellschafter hat jedoch das Recht, an dieser ordentlichen Cumulus-Gesellschafterversammlung teilzunehmen, unabhängig davon, ob er dieses Antwortschreiben fristgerecht eingereicht hat oder nicht. Dieses Recht sollte auch wahrgenommen werden. Denn wer nicht an der Gesellschafterversammlung teilnimmt, ohne einen Vertreter bestimmt zu haben, gibt seine Stimme der TreMa.
Unsere Zielsetzung für die Cumulus-Gesellschafterversammlung
Die Cumulus-Geschäftsleitung hat es bisher vorgezogen, mit Worthülsen und blumigen Versprechungen von den wesentlichen Problemen abzulenken oder diese zu leugnen. Unsere Kanzlei will dies durch ihre Präsenz verhindern und gemeinsam mit unseren Mandanten klare Antworten auf die verschiedensten Probleme einfordern und durchsetzen.
Jede Stimme zählt
Bei dieser Gesellschafterversammlung wäre eine hohe Beteiligung der Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Einkaufszentrum Ohrdruf GdbR wünschenswert. Allerdings ergeben sich allein aus der gewählten Tagungszeit erhebliche Probleme. Sollte es unseren Mandanten nicht möglich sein, an der ordentlichen Gesellschafterversammlung teilzunehmen, werden wir sie selbstverständlich vor Ort vertreten.
Wir raten jedoch den bisher nicht anwaltlich vertretenen Cumulus-Gesellschaftern dringend, sich aktiv um die weitere Entwicklung ihrer Fondsbeteiligung zu kümmern und an dieser Gesellschafterversammlung teilzunehmen oder sich wie unsere Mandanten durch uns vertreten zu lassen. Denn jede Stimme, die nicht selbst oder durch einen Vertreter ausgeübt wird, fällt automatisch der Geschäftsführung zu.
Die Vertretung des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag durch schriftliche Vollmacht. Nicht anwesende und nicht anderweitig vertretene Cumulus-Gesellschafter werden jedoch durch die laufende Geschäftsführung der TreMa vertreten.
Cumulus-Gesellschafter, die keine Möglichkeit haben, an der oben genannten Cumulus-Gesellschafterversammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen, haben die Möglichkeit, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen und sich über die für sie bestehenden Möglichkeiten zu informieren.