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Deutsche Edelfisch: Erneute BaFin-Meldung

Veröffentlicht am 09. Mai 2023

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor zwei Anleihen der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG veröffentlicht. Es besteht der Verdacht, dass die „Anleihe 2022/2025“ und die „Anleihe 2022/2030“ ohne den erforderlichen Prospekt angeboten wurden. Es ist nicht das erste Mal, dass die BaFin tätig wird: Bereits im Jahr 2020 untersagte die BaFin das öffentliche Angebot einer Anleihe der Deutschen Edelfisch.

Die Deutsche Edelfisch bietet Interessenten die Investition in die Errichtung und dem Betrieb einer geschlossenen Anlage zur Zanderzucht in Aquakultur an. Hierzu wurden in der Vergangenheit Genussrechte, aktuell Anleihen und Kommanditbeteiligungen emittiert. Im Zusammenhang mit einigen Anleihen hat die BaFin mehrfach Maßnahmen und Warnhinweise veröffentlicht.

  • Am 19.10.2020 veröffentliche die BaFin die Warnung wegen des Verdachts, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG die „Anleihe 2020/2022“ ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) öffentlich anbietet.
  • Am 30. November 2020 hat die BaFin das öffentliche Angebot der Anleihe 2020/2022 der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II untersagt.
  • Am 20.07.2021 veröffentlichet die Behörde eine Warnung zu „Anleihe 2020/2023“ und „Anleihe 2020/2028“, ebenfalls wegen Verstoßes gegen die Prospektpflicht.

Stiftung Warentest warnt vor Deutsche Edelfisch-Anleihen

Stiftung Warentest hat die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. KG seit 2020 auf die Warnliste Geldanlage gesetzt, weil nicht ausreichend über die Risiken eines Genussrechts aufgeklärt wurde und verweist auf von Deutsche Edelfische angepriesene PR-Erfolge, bei denen es sich tatsächlich um gekaufte Werbetexte, sogenannte Advertorials, handelt.

Keine guten Nachrichten bergen die Jahresabschlüsse der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG. Wie auch schon im Jahresabschluss des Jahres 2020 weist der Jahresabschluss des Jahres 2021 einen Jahresfehlbetrag, in Höhe von mehr als 500.000,- Euro, aus.

Der Zeitplan für den Bau und die Inbetriebnahme der sogenannten Kreislaufanlage hat sich immer wieder verzögert. Ursprünglich sollte mit der Produktion im Jahre 2022 begonnen werden. Laut Angaben im Jahresbericht 2021 wird sich dies „erst frühestens Ende des Jahres 2023 realisieren lassen“.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu rechtlichen Möglichkeiten

Anleger*innen fragen sich, ob die Verzinsung des Genussrechtskapitals sowie die Zahlung der Anleihezinsen wie prognostiziert erfolgen werden. Wir raten Betroffenen, sich an eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und möglicherweise bestehende Ansprüche individuell prüfen zu lassen.

Bei der Vermittlung oder Beratung müssen potentielle Kapitalgeber*innen anleger- und anlagegerecht beraten werden. Bei Investitionen in Genussrechte treffen Anlagevermittler umfassende Aufklärungspflichten, beispielsweise über das Totalverlustrisiko. Wer bei der Anlageberatung oder -vermittlung nicht umfassend über die Risiken einer solchen Kapitalanlage aufgeklärt wurde, hat gute Chancen auf Schadensersatz. Ziel ist dabei stets, Anleger*innen so zu stellen, als ob sie die Anlage nie erworben hätten. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratenden Banken und Vertriebe die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen müssen. Geschieht dies nicht, können Betroffene Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Geldanlage verlangen.

Für eine kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten nutzen Sie unser Online-Formular. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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