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Energy Capital Invest und Deutsche Oel & Gas – Insolvenzanträge und Sanierungsverfahren in Deutschland und den USA

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 26. September 2019

Ölförderung-Pumpe

Die Deutsche Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg ist die Holding-Gesellschaft einer Unternehmensgruppe, die sich auf die Exploration und Förderung von Erdgas und Erdöl im Cook Inlet-Becken im US-Bundesstaat Alaska spezialisiert hat. Die Deutsche Oel und Gas S.A. hat über ihr Tochterunternehmen Cornucopia Oil & Gas Company, LLC, Texas (USA), und deren Tochterunternehmen die Furie Operating Alaska, LLC, Texas (USA) das Öl- und Gasgeschäft in den USA betrieben. Nun hat die Furie Operating Alaska, LLC hat zusammen mit der Cornucopia Oil & Gas Company, LLC und der Corsair Oil & Gas, LLC beim Insolvenzgericht von Delaware einen Antrag auf Gläubigerschutz nach Chapter 11 gestellt. Dabei handelt es sich um ein Sanierungsverfahren.

Das Firmengeflecht von Deutsche Oel & Gas und Energy Capital Invest

Im Jahr 2011 wurde die erste Holding—Gesellschaft, die Deutsche Oel & Gas AG als geschäftsleitende Holding-Gesellschaft für die Tochterunternehmen in den USA gegründet. 2014 wurde die Deutsche Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg als weitere geschäftsleitende Holding gegründet und erwarb durch Sacheinlage sämtliche Anteile an der Deutsche Oel & Gas AG. Die Deutsche Oel & Gas AG hat zwischenzeitlich in Brutus AG umfirmiert und ihren Sitz nach Berlin verlegt.

Nach dem Fondskonzept sollten die verschiedenen Beteiligungsgesellschaften mit dem Handel von Erdöl- und Erdgas-Gewinnungsrechten, der Errichtung der hierfür erforderlichen Infrastruktur, sowie der Förderung von Erdöl und Erdgas in Alaska und Texas Renditen von bis zu 12 % p.a. erwirtschaften. Seit dem Jahre 2013 legte Energy Capital Invest auch Namensschuldverschreibungen auf.

Energy Capital Invest ECI Öl- und Gasfonds

Die Energy Capital Verwaltungsgesellschaft mbH war Komplementärin der folgenden Gesellschaften:

  • US Ölfonds IV GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds VI GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds VII GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds VIII GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds IX GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds X GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds XI GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds XIII GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds XIV GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds XV GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG

Energy Capital Invest ECI Namenschuldverschreibungen

Die ECI Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH war Komplementärin der folgenden Gesellschaften (Vermögensanlage Namensschuldverschreibung):

  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 1 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 2 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 4 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 5 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 6 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 7 GmbH & Co. KG

Die Energy Capital Beteiligungsgesellschaft mbH hat beim Amtsgericht Stuttgart am 12.06.2019 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Antrag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde jedoch mangels Masse abgewiesen.

Im Jahr 2015 wurden von der Geschäftsführung der jeweiligen ECI-Fondsgesellschaften die Gewinnbeteiligungsrechte der ECI Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds und Namensschulverschreibungen und damit deren Geschäftsbetrieb in die Deutsche Oel & Gas Gruppe eingebracht.
Überraschend wurden Anleger von US- Öl und Gasfonds und Namensschuldverschreibungen im Herbst 2015 über Nacht plötzlich zu Aktionären der Deutsche Oel & Gas S.A. Die Geschäftsführung hatte im Jahr 2015 auf Anlegerversammlungen beschlossen, die Anlegergelder nicht in Geld, sondern durch Aktien zurück zu gewähren. Neben der überraschenden Umwandlung der Ausschüttungen in Aktien an der DOGSA (sog. „Debt-to-Equity-Swap“) bestand eine Haltefrist von drei Jahren; somit war das Kapital der Anleger noch drei Jahre gebunden. Wann und ob ein Börsengang vollzogen wird, ist unklar. Der Handel mit den Aktien der Klasse B sollte gemäß der Zusage des Vorstandes der Börse Riga am 2. Oktober 2017 aufgenommen werden. Der Vorstand hatte jedoch jedoch den Beschluss, die Aktien der Klasse B der Deutsche Oel & Gas S.A. (ISIN: LU1083294915) im Nasdaq Riga First North Market zu handeln, kurze Zeit später revidiert und die Zulassung zum Handel in diesem Segment widerrufen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.01.2020 (Az. IX ZR 351/18) entschieden, dass die Umwandlung der Ausschüttungen in Aktien an der Deutsche Oel & Gas S.A bei mehreren US Oel & Gas Namensschuldverschreibungen von Energy Capital Invest gegen das Transparenzgebot verstößt und damit unwirksam ist. Das Urteil lässt sich auf weitere von ECI aufgelegte Fonds und Namenschuldverschreibungen übertragen.

Nachteilig für Anleger ist, dass die Beklagte, die Komplementärin der Emittentin (ECI Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH), beim Amtsgericht Stuttgart am 12.06.2019 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, der jedoch mangels Masse abgewiesen wurde. Die Beklagte ist damit kein liquider Gegner für Kapitalanleger der Oel & Gas Fonds und Namenschuldverschreibungen.

Mit Beschluss vom 16.12.2020 hat das Amtsgericht Hamburg auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eröffnet. Die TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war Treuhänderin verschiedener Energy Capital Invest Fonds und Namensschuldverschreibungen.

Betroffene Anleger sollten Ihre möglichen Schadensersatzansprüche umfassend prüfen lassen. Wir wählen die erfolgversprechendste und kostengünstigste Strategie für Anleger der US Oel & Gas Fonds und Namensschuldverschreibungen und schlagen Ihnen die Maßnahmen vor, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Urteil vor dem OLG Celle zugunsten einer Anlegerin

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 23.10.2018 (Az. 9 U 42/18) die Berufung der TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zurückgewiesen. Das Landgericht Stade hatte die TB Treuhand auf Schadensersatz verurteilt, weil sie im Zuge der Umwandlung der Anteile an den ECI US Öl- und Gasfonds in Aktien der DOGSA die Zustimmung erteilt hatte. In der Begründung führt das OLG aus, die Umwandlung der Kommanditeinlage in eine Aktienanlage vereitele den Anlagezweck, der in einem zeitlich befristeten Investment mit anschließendem Rückerhalt der Geldanlage bestanden habe. Außerdem sah das OLG Celle die Zustimmung zu der Änderung der Bedingungen, die eine vorzeitige Erfüllung durch Aktien der Deutsche Öl und Gas S.A. vorsahen, als Verstoß gegen die Treuepflichten des Treuhänders an, welcher einen Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB nach sich ziehen würde.

Kritische Berichterstattung

In der Ausgabe vom 30. August 2019 widmen sich die Autoren des Brancheninformationsdienstes „kapital markt intern“ dem komplexen Firmengeflecht der Deutsche Oel & Gas S.A. Bedenklich seien die Insolvenzfälle im Zusammenhang mit Unternehmensgründer Kay Rieck. Dieser hafte mit der Pleite der Kay Rieck und Reinhardt Schuster Beteiligungsgesellschaft Energie Capital Invest Oil & Gas GbR (Stuttgart), welche „Anteile an diversen weiteren Gesellschaften“ halte, persönlich. Die Initiative für den Antrag auf Gläubigerschutz nach Chapter 11 sei vom amerikanischen Mezzanine-Finanzierer Energy Capital Partners (ECP) ausgegangen. Energy Capital Invest habe bereits einen eigenen Manager bei der DOGSA eingesetzt und zwischenzeitlich für die notwendige Liquidität beim Alaska-Projekt gesorgt. „Vermutlich dürften die ECP gewährten Sicherheiten für deren Kapitalzufuhr vorrangig gegenüber den deutschen Investoren sein, so dass es um das Kapital der deutschen Anleger schlecht bestellt sein dürfte“, so KMI. Da bei der DOGSA höchster Kapitalbedarf bestehe, um nicht in die Insolvenz zu geraten, müsse davon abgeraten werden, „mögliche Kapital-Nachschussforderungen zu bedienen“.

Anleger können möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche aufgrund von Falschberatung und Prospekthaftung von einem spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann