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DFH Indien I: LG Frankfurt verurteilt Commerzbank AG wegen Prospektfehlern

Veröffentlicht am 06. November 2014

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 30.10.2014 hat das Landgericht Frankfurt am Main die in dem dortigen Verfahren beklagte Commerzbank AG zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds DFH Indien I verurteilt.

Urteil zum DFH Indien I: Sachverhalt und Entscheidung

Nach dem dem Urteil des Landgerichts zugrunde liegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von einer Mitarbeiterin der Commerzbank im Jahr 2008 der geschlossene Immobilienfonds DFH Indien I (Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG) als Kapitalanlage empfohlen. Dabei wurde der Kläger nach den Feststellungen des Gerichts nicht hinreichend über Probleme bei der Bebaubarkeit der indischen Fondsgrundstücke aufgeklärt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Klage des Anlegers in der Hauptsache in voller Höhe stattgegeben und die beklagte Commerzbank AG insoweit zur Zahlung von Schadensersatz gegen Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag mit der Treuhänderin des DFH Indien I – Fonds verurteilt.

Risiko der verzögerten oder unmöglichen Bebaubarkeit ist aufklärungsbedürftig

Das Gericht stützt das Urteil auf eine nicht hinreichende Aufklärung über die Bebaubarkeit eines Projektgrundstücks der Fondsgesellschaft in Indien. Insoweit rügt das Gericht dass der Emissionsprospekt zum DFH Indien I hinsichtlich eines der vier Fondsgrundstücke nicht darauf hinweise dass das Fondsprojekt auf einem noch zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bewohnten Slumgebiet errichtet werden sollte sondern im Gegenteil noch darauf hingewiesen wurde dass diesbezüglich mit dem Bau bereits begonnen wurde. Da die Commerzbank AG den Prospekt zum DFH Indien I als Basis ihrer Beratung nutzte habe sich diese Fehler des Prospektes zurechnen zu lassen.

Die beklagte Bank wurde zum Schadensersatz in Höhe der Beteiligungssumme inklusive Agio zzgl. Zinsen gegen Abtretung der Rechte und Pflichten des Klägers aus dem Treuhandvertrag verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit zum Urteil

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger. Insbesondere Anleger geschlossener Fonds welche in Schwellenländern investierten mussten in der Vergangenheit herbe Rückschläge einstecken. Vor diesem Hintergrund ist das anlegerfreundliche Urteil des Landgerichts Frankfurt besonders erfreulich zumal das Gericht explizit darauf hinwies dass die im Prospekt enthaltenen allgemeinen Risikohinweise angesichts der konkreten Risiken hier nicht ausreichten.

Was können betroffene Fondsanleger jetzt tun?

Anlegern geschlossener Fonds wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen umfassend beraten zu lassen.