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Die Reederei Korea Line beantragt Gläubigerschutz

Veröffentlicht am 28. Januar 2011

Anlegern von Schiffsfonds drohen hohe Verluste. Einer der größten Betreiber von Massengutfrachtern Korea Line hat Gläubigerschutz beantragt. Betroffen sind somit auch die deutschen Emmissionshäuser Conti und Nordcapital die mehrere Schiffe an die Korea Line verchartert haben. Der Schiffsfonds Bulkerflotte 1 von Nordcapital hat beispielsweise sieben seiner neun Schiffe an Korea Line verchartert. Dieser Fonds wurde 2008 mit 500 Mio. Dollar aufgelegt. Medienberichten zufolge betragen die Schulden des Branchenriesen Korea Line 1 48 Mrd. EUR. Sollte das Insolvenzverfahren in Seol genehmigt werden müsste Korea Line ihre Verbindlichkeiten gegenüber sämtlichen Schiffsfonds nicht mehr erfüllen. Dies bedeutet wiederum dass Anleger ihr gesamtes investiertes Geld verlieren könnten. Welche Konsequenzen zukünftig noch eintreten können ist derzeit völlig unklar.

Schwere Zeiten bei den Bulkerfonds

Anleger von Schiffsfonds können nur hoffen dass sich die Frachterkrise nicht ausweitet. Bereits ein kurzer Blick auf den Baltic Dry Index (Index über die Preisentwicklung im Massentransportgeschäft) genügt um zu erkennen dass der Markt stark eingebrochen ist. Dieser Einbruch ist die Folge einer Überkapazität auf dem Markt.  Die Bemühungen der Korea Line die Tagesraten mit den Eigentümern der Schiffe zu reduzieren waren jedenfalls erfolglos. Bei Kenntnis dieses Risikos hätten Anleger sicherlich nicht in diese Fonds investiert.

Haftung für falsche Beratung

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich beispielsweise aus Prospekthaftung oder aufgrund Falschberatung ergeben. Hierbei können Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätten sie die Beteiligung nicht geschlossen.

Mögliche Schadensersatzansprüche könnten zum 31.12.2011 verjähren. Die Verjährung muss jedoch durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt im Einzelfall überprüft werden.
Betroffene Anleger von Schiffsfonds sollten deren in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben betroffene Anleger die Möglichkeit sich hinsichtlich der in ihren Fällen bestehenden Handlungsoptionen schnell und umfassend zu informieren.