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Diesel Fahrverbot Stuttgart

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 08. Januar 2019
Aktualisiert am 28. Januar 2025
Schild-Fahrverbot-Dieselskandal

Seit Januar 2019 gilt in Stuttgart ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter. Die Betroffenen fürchten um ihr Eigentum. Explizite Kontrollen gibt es bisher nicht. Die baden-württembergische Landesregierung hatte ein Fahrverbot für Dieselautos der Schadstoffklasse Euro 5 zunächst ausgeschlossen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Zwangshaft gegen Politiker in Baden-Württemberg und Bayern beantragt, weil diese Diesel-Fahrverbote nicht oder nur unzureichend durchgesetzt haben. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, ob Zwangshaft gegen Politiker verhängt werden darf. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof erklärte Mitte November, dass dieses Mittel zur Durchsetzung von EU-Recht gegen Politiker oder Amtsträger mangels gesetzlicher Grundlage in Deutschland nicht möglich sei. Das Urteil steht allerdings noch aus. Es gebe aber ein anderes Zwangsmittel, nämlich das Vertragsverletzungsverfahren. Ein solches sei bereits wegen der Luftverschmutzung in München und anderen deutschen Städten beim EuGH anhängig.

Aus Sicht der DUH hat der Antrag auf Zwangshaft bereits einen ersten Erfolg gebracht: Ein Fahrverbot auch für Diesel-Pkw der Euro-5-Norm ist nicht mehr ausgeschlossen und könnte 2020 Realität werden. Eine konkrete Maßnahme der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind streckenbezogene Verkehrsverbote für Pkw mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 und schlechter. Diese sollen ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten. Ab dem 1. Juli 2020 droht ein zonales Dieselfahrverbot für Diesel-Pkw der Norm Euro 5 und schlechter in der Innenstadt und weiteren Stadtgebieten.

Viele Dieselfahrer sind enttäuscht und verunsichert, wie es nun weitergeht.

Rückabwicklung des Autokaufs prüfen lassen

Überblick: Diesel Fahrverbot Stuttgart

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Für die Einwohner der Stadt Stuttgart galt eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2019, ab dem 1. April 2019 gilt das Dieselfahrverbot auch für sie. Ab dem 1. Januar 2020 könnte dieses Dieselfahrverbot auch für Fahrzeuge der Abgasnorm 5 gelten. Dies sieht der Entwurf der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Regierungspräsidiums für den Regierungsbezirk Stuttgart vor. Eine weitere Maßnahme zur Luftreinhaltung in Stuttgart ist die Einführung eines streckenbezogenen Tempolimits von 40 km/h.

Neben dem gewerblichen Lieferverkehr gibt es eine ganze Reihe von Fällen, in denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Wer bei dieser Ausnahmegenehmigung allerdings außen vor bleibt, sind die Pendler von und nach Stuttgart. Denn ein Arbeitsverhältnis allein reicht nicht aus, um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Details finden Betroffene auf der Internetseite der Landeshauptstadt Stuttgart unter: https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Bisher werden Verstöße gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart mit einem Bußgeld in Höhe von 80,- EUR zzgl. Verwaltungsgebühr geahndet. Im Rahmen von allgemeinen Verkehrsverstößen, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken, werden die Fahrzeugdaten durch das Ordnungsamt abgeglichen und somit gleichzeitig die Mindestanforderungen der Abgasnorm Euro 5 überprüft. Konkrete Kontrollen zum Dieselfahrverbot finden derzeit noch nicht statt. Im Monat Februar 2019 war die Anzahl der rechtskräftigen Bußgeldbescheide mit nur siebzehn am höchsten.

Der Feinstaubgrenzwert für Stuttgart wurde 2018 erstmals eingehalten. Erlaubt sind 35 Überschreitungstage pro Kalenderjahr. Im Jahr 2019 wurde der Feinstaubgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an der Messstation „Am Neckartor“ bisher an 20 Tagen überschritten. Der nächste Feinstaubalarm ist für den Zeitraum vom 15. Oktober 2019 bis 15. April 2020 geplant. Ein Feinstaubalarm wird ausgelöst, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen das Austauschvermögen der Atmosphäre eingeschränkt und damit die Gefahr einer sehr hohen Stickstoffbelastung gegeben ist.

Was können betroffene Dieselfahrer tun?

Infolge des sehr umfassenden Diesel Fahrverbotes versuchen viele betroffene Autobesitzer, ihr Auto zu verkaufen. Sinkende Verkaufspreise für ältere Diesel sorgen für zusätzlichen Unmut bei den Verkäufern – schließlich würden viele ihre Fahrzeug einige Jahre weiter nutzen wollen. Ist Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen, dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir prüfen für Sie kostenlos Ihre Möglichkeiten.

Schadensersatz im Abgasskandal

Hier besteht die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Autohersteller geltend zu machen und den Wertverlust durch Schadensersatz auszugleichen. Im Dieselskandal bestehen Ansprüche der Käufer gegen die unmittelbaren Täuscher, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Diese sind auf Rückabwicklung des Vertrages gerichtet. Berechnen Sie Ihren wirtschaftlichen Vorteil schnell und einfach mit unserem Online-Rechner. Finden Sie heraus, ob sich eine Rückabwicklung mehr lohnt als der Verkauf des Fahrzeugs. Oder füllen Sie das Online-Formular aus und Sie erhalten unsere kostenlose Ersteinschätzung.

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Eine Möglichkeit, den Wertverlust zu umgehen, ist die Rückabwicklung des Kreditvertrages beim finanzierten Autokauf. Dies ist durch den so genannten Widerrufsjoker möglich. Durch Fehler in der Widerrufsbelehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Kreditvertrag kann auch noch Jahre später widerrufen werden. Nach erfolgreichem Widerruf des Kreditvertrages wird der Kaufvertrag rückabgewickelt: Der Käufer erhält die Anzahlung und alle gezahlten Raten zurück, der Verkäufer im Gegenzug das Auto.

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Für welche Stadtteile gilt das Diesel Fahrverbot in Stuttgart?

Das Diesel Fahrverbot Stuttgart für Dieselautos der Norm Euro 4 und schlechter gilt in der Umweltzone der Stadt Stuttgart, also im gesamten Stadtgebiet. Es unterscheidet sich damit von den bisherigen Fahrverboten in deutschen Städten, die einzelne Straßenzüge betreffen.

Umweltzone Diesel Fahrverbot Stuttgart
Quelle: www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Das Stadtgebiet Stuttgart umfasst die folgenden Stadtbezirke:

Mitte – Nord –Ost – Süd – West – Bad Cannstatt – Birkach – Botnang – Degerloch – Feuerbach – Hedelfingen – Möhringen – Mühlhausen – Münster – Obertürkheim – Plieningen – Sillenbuch – Stammheim – Untertürkheim – Vaihingen – Wangen – Weilimdorf – Zuffenhausen

Lediglich drei Strecken sind in Stuttgart vom Fahrverbot ausgenommen und mit „Zufahrt zu … frei“ gekennzeichnet:

  • Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer Straße
  • Heerstraße, Filderstraße, Neuhauser Straße entlang der A8
  • B10 und B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim

Diesel Fahrverbot Stuttgart für Dieselautos Euro 5: Das ab dem 1. Januar 2020 geltende Diesel-Fahrverbot für Autos der Abgasnorm Euro 5 und schlechter würde laut Entwurf des Luftreinhaltungsplans auf vier Streckenabschnitten eingeführt werden. Diese sind:

  • Bereich B14 (Am Neckartor) zwischen „ADAC-Kreuzung“ und Kreuzung Cannstatter Straße / Heilmannstraße
  • B14 (Hauptstätter Straße) zwischen Österreichischem Platz und Marienplatz
  • B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige) zwischen Charlottenplatz und Kreuzung Auf dem Haigst
  • B27 (Heilbronner Straße) zwischen Kreuzung Kriegsbergstraße und Kreuzung Wolframstraße

Lkw sind von dem Einzelstreckenverkehrsverbot ausgenommen und dürfen die Strecken weiterhin befahren. Anlieger sind vom Fahrverbot für Dieselautos der Norm Euro 5 für Dauer von zwei Jahren ausgenommen sein.

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant für 2020 eine weitere Verschärfung des Dieselfahrverbots in Teilen der Landeshauptstadt. Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans soll im Dezember 2019 öffentlich ausgelegt werden. Es sieht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5/V und schlechter ab 1. Juli 2020 in der Innerstadt und den Stadtbezirken Innenstadt, Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen vor. Dieses verschärfte Fahrverbot wird dann nicht in Kraft treten, wenn die Entwicklung der Immissionssituation bis 30. April 2020 die Prognose zulässt, dass die Einhaltung des Grenzwertes für das Jahr 2020 gewährleistet wird. Stichtag für die Entscheidung über den nächsten Schritt ist somit der 30. April 2020.

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Wenn es schnell gehen soll, Sie Fragen zum Online-Formular oder dem Ablauf haben, geben Sie einfach Ihre Kontaktdaten an und wir setzten uns mit Ihnen umgehend in Verbindung.

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann