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Diesel Fahrverbot Stuttgart

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 08. Januar 2019

Seit Januar 2019 gilt das Diesel Fahrverbot Stuttgart für Autos der Klasse Euro 4 und schlechter. Bei den Betroffenen stößt dieses Verbot auf Sorge um ihr Eigentum. Explizite Kontrollen gibt es bislang nicht. Die Landesregierung Baden-Württemberg hatte zunächst ein Fahrverbot für Dieselautos der Klasse Euro 5 ausgeschlossen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Zwangshaft gegen Politiker in Baden-Württemberg und Bayern beantragt, da diese die Diesel-Fahrverbote nicht oder nicht ausreichend durchgesetzt haben. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, ob Zwangshaft gegen Politiker angeordnet werden darf. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sagte Mitte November, dass dieses Mittel für Politiker oder Amtsträger zur Einhaltung von EU-Recht sei mangels gesetzlicher Grundlage in Deutschland nicht möglich sei. Das Urteil steht aber noch aus. Es gebe jedoch ein anderes Zwangsmittel, nämlich das Vertragsverletzungsverfahren. Der EuGH sei bereits mit einer solchen Klage wegen der Luftverschmutzung in München und anderen Städten in Deutschland befasst.

Aus Sicht der DUH hat die Beantragung der Zwangshaft bereits einen ersten Erfolg verzeichnet: Ein Fahrverbot auch für Dieselautos der Norm Euro 5 ist nun nicht mehr ausgeschlossen und könnte 2020 Realität werden. Eine konkrete Maßnahme der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind streckenbezogene Verkehrsverbote für PKW mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 und schlechter. Diese treten zum 1. Januar 2020 in Kraft. Ein zonales Dieselfahrverbot Diesleautos der Norm 5 und schlechter für die Innenstadt und weitere Stadtgebiete droht ab 1. Juli 2020.

Viele Dieselfahrer sind enttäuscht und fühlen sich verunsichert, wie es nun weitergehen soll.

Rückabwicklung des Autokaufs prüfen lassen

Überblick: Diesel Fahrverbot Stuttgart

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Für Einwohner der Stadt Stuttgart galt eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2019; seit dem 1. April 2019 gilt das Diesel-Verkehrsverbot auch für sie. Ab dem 1. Januar 2020 könnte dieses Diesel-Fahrverbot auch für Fahrzeuge der Abgasnorm 5 gelten. Dies sieht der Entwurf für die vierte Fortschreibung des Luftreinhaltungsplans des Regierungspräsidiums für den Stadtbezirk Stuttgart vor. Eine weitere Maßnahme zur Luftreinhaltung in Stuttgart ist die streckenweite Einführung eines Tempolimits von 40 km/h.

Neben dem geschäftsmäßigen Lieferverkehr gibt es eine ganze Reihe von Fällen, in denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Wer bei dieser Ausnahmegenehmigung jedoch außen vor bleibt, sind die Pendler von und nach Stuttgart. Denn ein Arbeitsverhältnis allein genügt nicht für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung. Details finden Betroffene auf der Website der Landeshauptstadt Stuttgart unter: https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Bislang fallen bei Verstößen gegen das Diesel Fahrverbot Stuttgart Bußgelder in Höhe von 80,- EUR zzgl. Verwaltungsgebühren an. Im Rahmen von allgemeinen Verkehrsverstößen, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken, werden die Fahrzeugdaten vom Ordnungsamt abgeglichen und somit gleichzeitig auch die Mindestanforderungen der Abgasnorm Euro 5 geprüft. Konkrete Kontrollen für das Diesel-Fahrverbot gibt es derzeit noch nicht. Im Monat Februar 2019 war die Anzahl der rechtskräftigen Bußgeldbescheide mit lediglich siebzehn Stück am höchsten.

Der Feinstaub-Grenzwert für Stuttgart wurde 2018 erstmals eingehalten. Erlaubt sind 35 Überschreitungstage pro Kalenderjahr. Im Jahr 2019 wurde der Feinstaub-Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an der Messstation „Am Neckartor“ bislang an 20 Tage überschritten. Der nächste Feinstaubalarm ist für den Zeitraum vom 15. Oktober 2019 bis zum 15. April 2020 angesetzt. Ein Feinstaubalarm wird ausgelöst, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen das Austauschvermögen der Atmosphäre eingeschränkt und somit das Risiko einer Stickstoffbelastung sehr hoch ist.

Was können betroffene Dieselfahrer tun?

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Infolge des sehr umfassenden Diesel Fahrverbotes versuchen viele betroffene Autobesitzer, ihr Auto zu verkaufen. Sinkende Verkaufspreise für ältere Diesel sorgen für zusätzlichen Unmut bei den Verkäufern – schließlich würden viele ihre Fahrzeug einige Jahre weiter nutzen wollen.

Schadensersatz im Abgasskandal

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Hierzu bietet sich die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Autohersteller geltend zu machen und über Schadensersatz den Wertverlust auszugleichen. Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Bitte beachten Sie: Die Ansprüche gegen VW und die VW-Töchter verjähren bereits zum 31. Dezember 2019.
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Für welche Stadtteile gilt das Diesel Fahrverbot in Stuttgart?

Das Diesel Fahrverbot Stuttgart für Dieselautos der Norm Euro 4 und schlechter gilt in der Umweltzone der Stadt Stuttgart, also im gesamten Stadtgebiet. Es unterscheidet sich damit von den bisherigen Fahrverboten in deutschen Städten, die einzelne Straßenzüge betreffen.

Umweltzone Diesel Fahrverbot Stuttgart
Quelle: www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Das Stadtgebiet Stuttgart umfasst die folgenden Stadtbezirke:

Mitte – Nord –Ost – Süd – West – Bad Cannstatt – Birkach – Botnang – Degerloch – Feuerbach – Hedelfingen – Möhringen – Mühlhausen – Münster – Obertürkheim – Plieningen – Sillenbuch – Stammheim – Untertürkheim – Vaihingen – Wangen – Weilimdorf – Zuffenhausen

Lediglich drei Strecken sind in Stuttgart vom Fahrverbot ausgenommen und mit „Zufahrt zu … frei“ gekennzeichnet:

  • Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer Straße
  • Heerstraße, Filderstraße, Neuhauser Straße entlang der A8
  • B10 und B27a zwischen Korntal-Münchingen und Kornwestheim

Diesel Fahrverbot Stuttgart für Dieselautos Euro 5: Das ab dem 1. Januar 2020 geltende Diesel-Fahrverbot für Autos der Abgasnorm Euro 5 und schlechter würde laut Entwurf des Luftreinhaltungsplans auf vier Streckenabschnitten eingeführt werden. Diese sind:

  • Bereich B14 (Am Neckartor) zwischen „ADAC-Kreuzung“ und Kreuzung Cannstatter Straße / Heilmannstraße
  • B14 (Hauptstätter Straße) zwischen Österreichischem Platz und Marienplatz
  • B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige) zwischen Charlottenplatz und Kreuzung Auf dem Haigst
  • B27 (Heilbronner Straße) zwischen Kreuzung Kriegsbergstraße und Kreuzung Wolframstraße

Lkw sind von dem Einzelstreckenverkehrsverbot ausgenommen und dürfen die Strecken weiterhin befahren. Anlieger sind vom Fahrverbot für Dieselautos der Norm Euro 5 für Dauer von zwei Jahren ausgenommen sein.

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant für 2020 eine weitere Verschärfung des Dieselfahrverbots in Teilen der Landeshauptstadt. Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans soll im Dezember 2019 öffentlich ausgelegt werden. Es sieht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5/V und schlechter ab 1. Juli 2020 in der Innerstadt und den Stadtbezirken Innenstadt, Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen vor. Dieses verschärfte Fahrverbot wird dann nicht in Kraft treten, wenn die Entwicklung der Immissionssituation bis 30. April 2020 die Prognose zulässt, dass die Einhaltung des Grenzwertes für das Jahr 2020 gewährleistet wird. Stichtag für die Entscheidung über den nächsten Schritt ist somit der 30. April 2020.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann