0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Einsichten bei geschlossenen Fonds: Das Beispiel Hannover Leasing

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 12. November 2018

Entscheidung-Richterhammer

Anfang November 2018 gab die Corestate Capital Gruppe den geplanten Wechsel in der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft Hannover Leasing bekannt. Im September 2018 veröffentlichte die Fondsgesellschaft Informationen, wonach nun auch der Online-Kauf von Anleihen in das Portfolio aufgenommen werden soll.

Weniger positiv waren dagegen die Meldungen, die unsere Kanzlei Mitte September 2018 im Zusammenhang mit Hannover Leasing veröffentlichte: Erst kürzlich hatte die Anlegerkanzlei aus Esslingen am Neckar erneut ein Urteil im Fall eines geschlossenen Immobilienfonds der Hannover Leasing erstritten. Die Frankfurter Sparkasse Anstalt des Öffentlichen Rechts wurde vom Landgericht Frankfurt am Main zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem Hannover Leasing Fonds Nr. 165 sowie zur Zahlung des entgangenen Gewinns und zur Freistellung von wirtschaftlichen Nachteilen verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen unserer Kanzlei, die eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds der Hannover Leasing zum Gegenstand haben.

Warum landen so viele Fälle von Beteiligungen an geschlossenen Fonds bei spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien? Natürlich nicht, weil die Fonds wie geplant laufen, sondern weil die Anleger hohe Verluste erleiden. So streiten viele Kunden von Banken und Sparkassen wegen dieser Beteiligungen vor Gericht. Die Fondsgesellschaft Hannover Leasing beschäftigt unsere Kanzlei seit Jahren mit diversen geschlossenen Fonds – tausende Fälle sind das Ergebnis unzufriedener Anleger.

Die Fondsgesellschaft Hannover Leasing hat ihren Sitz in Pullach bei München verwaltet nach eigenen Angaben Vermögenswerte von 13,6 Milliarden Euro, der Großteil davon ist in gewerbliche Immobilien investiert, ab er auch in Flugzeug- oder Medienfonds wurden oder werden von Hannover Leasing aufgelegt. Im Dezember 2016 kündigten die die damaligen Hauptgesellschafter, die Landesbank Hessen-Thüringen und der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen an, 95 Prozent ihrer Anteile an die luxemburgische Corestate Holding zu verkaufen. Nach Zustimmung der BaFin hatte die CORESTATE Capital Group Mitte des Jahres 2017 94,9 Prozent der Anteile an Hannover Leasing. Die Landesbank Hessen-Thüringen blieb Minderheitsgesellschafterin mit 5,1 Prozent.

AKH-H zieht intern Bilanz zu Hannover Leasing

Die Bilanz der AKH-H der letzten Jahre: Über 2.500 geschädigte Anlegerinnen und Anleger, Verfahren gegen fast 100 verschiedene Banken und Sparkassen, die Fonds der Hannover Leasing vertrieben haben. Anleger finden hier eine umfangreiche Liste von Fonds im Zusammenhang mit Hannover Leasing-Mandaten aus den kanzleiinternen Datenbanken:

Immobilienfonds:

  • HL Fonds 139 – Nimbus
  • HL Fonds 140 IMETRA Verwaltungsgesellschaft mbH & Beteiligungs KG
  • HL Fonds 149 Taiga
  • HL Fonds Nr. 150 DIV Grundbesitzanlage Nr. 39
  • HL Fonds 153 „Büroimmobilie Erfurt“
  • HL Fonds 167 Palladin
  • HL Fonds 165 Wachstumswerte Europa 2, Apollo Business Center „Bratislava“
  • HL Fonds 173 Oktant
  • HL Fonds 180 Substanzwerte Deutschland 3
  • HL Fonds 183 Wachstumswerte USA 1 – Shopping-Center The Paddocks Nashville
  • HL Fonds 181 Wachstumswerte Asien 1
  • HL Fonds 188 Phidias
  • HL Fonds 193 Wachstumswerte Europa III
  • HL Fonds 199 Wachstumswerte Europa 04
  • HL Fonds 196 Substanzwerte Deutschland 5
  • HL  Fonds 202 Herschel Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG
  • HL Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7
  • HL Fonds 205 Wachstumswerte Europa V
  • HL Fonds 206 Wachstumswerte Europa VI GmbH & Co. KG
  • HL Fonds 207 Grüne Mitte, Essen
  • HL Fonds 210 Danone Utrecht
  • HL Fonds 211 Stadttor Düsseldorf

Medienfonds:

  • HL „First Twenty Million“ Filmproduktion GmbH & Co. KG Fonds Nr. 131
  • HL Film-Fonds Nr. 114
  • HL Fonds 136 MERADIN Zweite Productions GmbH & Co. KG
  • HL Nr. 143 Montranus Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG
  • HL Fonds 163 Moratim Produktion
  • HL Fonds 166 – MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Verwaltungs KG

Flugzeugfonds:

  • HL 209 Flight Invest 50
  • HL Flight Invest 49
  • HL Fonds 189 Flight Invest 47
  • HL Fonds 200 Flight Invest 49

Schiffsfonds:

  • HL Fonds 169 MS „Merkur Gulf“
  • HL Fonds 171 MS „Augustenburg“
  • HL Fonds 177 MS „Lauenburg“ und MS „Papenburg“

Private Equity Fonds:

  • HL Fonds 170 Private Invest I
  • HL Fonds 185 Private Invest II

Lebensversicherungsfonds:

  • HL Fonds 175 Life Invest Deutschland I
  • HL Fonds 182 Life Invest Deutschland II

Infrastrukturfonds:

  • HL 178 Infrastruktur Invest I
  • HL Fonds 179 Infrastruktur Invest I Private

Energiefonds:

  • HL Fonds 186 Decurio Solarfonds
  • HL Fonds 201 Sun Invest 3 Italien

Wann konnten Anleger vor Gericht gewinnen?

Gute Chancen vor Gericht haben Anleger, wenn die Berater Provisionen verschwiegen oder nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt haben.
Ein Beispiel für eine unzureichende Provisionsaufklärung: Bei dem Fonds Hannover Leasing 193 Wachstumswerte Europa III hat die Commerzbank nach Erkenntnissen unserer Kanzlei für die Vermittlung der Beteiligung Provisionen in Höhe von 10,5 % erhalten. Im Rahmen der Beratung wurde auf die Provisionen entweder gar nicht oder nur auf das Agio in Höhe von 5 % hingewiesen. Wegen fehlender Aufklärung über die Provisionen hat die Commerzbank rechtskräftige Urteile des Landgerichts Krefeld und des Oberlandesgerichts Frankfurt hinnehmen müssen.

Weitere Urteile stützen sich auf mangelnde Risikoaufklärung. In vielen Fällen wird Anlegern erst im Nachhinein klar, dass die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds eine unternehmerische Beteiligung ist und zum Totalverlust führen kann. Auf diese Risiken muss der Berater im Beratungsgespräch deutlich hinweisen, ansonsten begründet die fehlende Risikoaufklärung einen Beratungsfehler.

Unsere Kanzlei hat zahlreiche rechtskräftige Urteile zu Hannover Leasing Fonds erstritten, z.B. gegen die Commerzbank, die Credit Suisse, die Sparkasse Oberhessen oder die Sparkasse Gießen.

Aktuelle Entscheidung des OLG München – Ausschüttungen sind keine Renditen

Das Oberlandesgericht München hat am 30.09.2019 eine wegweisende Grundsatzentscheidung (Az. 23 Kap 2/17) zu Hannover Leasing Fonds 165, WACHSTUMSWERTE NEUES EUROPA 2 Apollo Business Center, Bratislava, getroffen: Ausschüttungen sind kein Beweis für den dauerhaften Anlageerfolg eines geschlossenen Fonds, denn diese sind nicht mit Gewinnen gleichzusetzen. Ein Prospekt, der laufende Ausschüttungen als Erfolg darstellt, ist irreführend und damit fehlerhaft.

Aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt am Main – keine anlegergerechte Beratung

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 31. Oktober 2019 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Frankfurter Sparkasse 1822 zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Anlage am Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7 verurteilt. Die hochspekulative Anlage war dem Kläger als sichere und risikolose Kapitalanlage empfohlen worden, der nur etwas passieren könne, „wenn die Deutsche Bank pleitegehen würde“. Dies stellt nach dem Gericht bereits eine unzulässige Verharmlosung der Verlustrisiken gegenüber dem Kunden und Anleger dar.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Hannover Leasing – Anleger durch unsere Anwälte

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie bequem einen Fragebogen online ausfüllen. Bitte beachten Sie die Verjährung: Sofern Anleger erwägen, Ihre Beteiligung kostenlos prüfen zu lassen, sollten sie die Verjährung Ihrer Ansprüche beachten. Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann