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Entscheidung im VW-Dieselskandal: EuGH und BGH deuten positive Urteile für Verbraucher an

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 06. Mai 2020

Anstehende Entscheidung im VW-Dieselskandal: Am 5. Mai 2020 hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) über eine Schadenersatzklage gegen VW bei einem Auto mit dem Motor EA 189 verhandelt – und sich in der mündlichen Verhandlung auf der Seite der Verbraucher positioniert. Am 30. April 2020 legte die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Sharpston ihren Schlussantrag vor zum VW-Abgasskandal und stuft darin die Abschalteinrichtungen von VW und Konkurrenten als illegal ein.

Entscheidung im VW-Dieselskandal: Erste Verhandlung vor dem BGH

Jahre nach Beginn des Dieselskandals um VW und später auch andere Hersteller beschäftigt sich der BGH erstmals mit einem konkreten Fall. Dabei ging es um einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist. Der Kläger hatte das Auto im Januar 2014 zu einem Preis von 31.490,- € brutto von einem Autohändler erworben. Der Kläger machte Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den VW mit der Begründung geltend, das Fahrzeug habe eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgewiesen. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage zunächst abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hin hat das Oberlandesgericht Koblenz VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos verurteilt. Daraufhin haben beide Parteien Revision eingelegt.

Mit ihrer vorläufigen Einschätzung machten die Richter ihre Zweifel an den Argumenten von VW deutlich und gleichzeitig klar, dass sie im Verbau von Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sehen. Ein Urteil soll am 25. Mai verkündet werden. Damit wird es eine höchstrichterliche Entscheidung geben, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und die Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen können. Das Urteil ist von außerordentlicher wirtschaftlicher Bedeutung für alle Betroffenen im Abgasskandal, denn es hat Signalwirkung für andere Motoren des VW-Konzerns und andere Hersteller.

Das BGH-Urteil wird eine wichtige Weichenstellung für die wichtigsten Fragen sein:

  • Ist VW seinen Kunden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verpflichtet? VW War der Auffassung, dass Autos spätestens seit einem Softwareupdate nicht mehr von einer Stilllegung bedroht und somit voll nutzbar gewesen seien. Die vorläufige Ansicht des BGH ist jedoch, dass allein der Kauf eines Fahrzeugs schon eine Schädigung darstellt.
  • Muss sich der geschädigte Dieselfahrer den sogenannten Nutzungsersatz – also der Abzug eines Teils des Kaufpreises bei Rückerstattung – abziehen lassen? Die Richter bejahten, dass die während der Nutzungszeit gefahrenen Kilometer zu der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs ins Verhältnis gesetzt und abgezogen werden.
  • Sind Neu- und Gebrauchtwagen gleich zu behandeln? Im konkreten Fall hatte der Kläger sein Auto bei einem freien Händler gebraucht gekauft. Entscheidet der BGH entsprechend seiner ersten Einschätzung, steht fest, dass sowohl Neuwagenkäufern als auch Käufer von Gebrauchtwagen grundsätzlich einen Anspruch gegen VW geltend machen können.

Obwohl der Dieselskandal um VW sich zwischenzeitlich im 5. Jahr befindet, gab es bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofes zu einer Diesel-Klage. Bei einer Verhandlung im Februar 2019 einigten sich die Parteien ohne Urteil, wohl weil dem Kläger ein Vergleich angeboten wurde, welchen er nicht ausschlagen konnte. Damit hatte VW zwar ein schriftliches Urteil verhindert, jedoch hat der BGH noch rechtzeitig vor Rücknahme der Revision einen umfangreichen sogenannten Hinweisbeschluss veröffentlicht und sich mit dem Hinweis auf ein „Ja“ zum Vorliegen eines Sachmangels bei betroffenen Fahrzeugen, auf der Seite der Autofahrer positioniert.

BGH hatte vorab weitere Verhandlungstermine terminiert

Bereits zuvor deutete alles darauf hin, dass der BGH die Volkswagen AG dazu verurteilen wird, Betroffene im Dieselskandal zu entschädigen. Denn Anfang April 2020 hatte der zuständige VI. Senat zwei weitere Verhandlungstermine am 21. Juli 2020 und einen Verhandlungstermin am 28. Juli 2020 in Verfahren gegen VW wegen Abgasmanipulation bestimmt.

EuGH: Positives Signal für alle Geschädigten im Abgasskandal – auch andere VW-Motoren und andere Hersteller

Seit dem 30. April 2020 liegt auch der Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, im zentralen Verfahren zum VW-Abgasskandal vor. Die Generalanwältin kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der im Motor EA 189 verbauten Vorrichtung um eine unionsrechtlich verbotene Abschalteinrichtung handelt. Und mehr noch: Die Ausführungen der Generalanwältin lassen den Schluss zu, dass es sich auch bei den sogenannten Thermofenstern um eine illegale Abschaltautomatik handele. Diese kommen in Millionen von Dieselautos vieler Fahrzeughersteller vor. Denn laut Pressemitteilung ist Sharpston der Ansicht, „….dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können.“

Der Antrag der Generalanwältin bindet den EuGH nicht, folgt das Gericht regelmäßig den Schlussanträgen der Generalanwälte.

Widerruf des Vergleichs mit VW

Anspruchsberechtigte der Musterfeststellungsklage mussten sich vor der Entscheidung des BGH im Dieselskandal, konkret bis zum 30. April 2020, entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot von VW annehmen wollten. Wer einen Vergleich abgeschlossen hat, sollte den Widerruf des Vergleichs prüfen lassen. Aufgrund von Formfehlern ist ein Widerruf auch nach der regulären 2-Wochen-Frist möglich.

Bedeutung für Geschädigte im Dieselskandal

Mit seinem Urteil könnte der BGH zwei entscheidende Fragen im VW-Dieselskandal um den Motor EA 189 beantworten. Zum einen, dass die Volkswagen AG Verbraucher im Sinne von § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat, und zum anderen, dass die Geschädigten Schadensersatz im Dieselskandal verlangen können. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wird nach Verkündung des Grundsatzurteils für Betroffene noch leichte, als sie bislang bereits war.

Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt die Rechte aus dem Dieselskandal durchzusetzen. Dabei steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gern zur Verfügung. Unsere Kanzlei hat bereits viele Urteile gegen VW und andere Hersteller im Abgasskandal erstritten. Über unseren Online-Fragebogen haben geschädigte Auto-Besitzer die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann