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Erhebliche wirtschaftliche Risiken bei Schwarmfinanzierungen

Veröffentlicht am 26. August 2016

Die Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) ist eine Methode der Geldbeschaffung zur Finanzierung von Vorhaben durch eine Vielzahl von Personen, die in der Regel über Vermittlungsplattformen im Internet gewonnen werden. Beim renditeorientierten Crowdfunding geht es Anlegern darum, ihr investiertes Kapital zu mehren, sei es durch die Verzinsung des dem Projekt zur Verfügung gestellten Kapitals oder durch die Beteiligung am Gewinn des finanzierten Projekts.

Regulierung

Grundsätzlich benötigt jeder Anbieter von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen in Deutschland die Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 den Versuch gestartet das Crowdfunding zu regulieren. Viele der Crowdfunding-Plattformen sind jedoch so ausgestaltet, dass sie keine Erlaubnis der BaFin benötigen und damit auch nicht der Aufsicht und Kontrolle der BaFin unterliegen.

Risiken für Anleger

Vor ca. fünf Jahren wurden die ersten Crowdfunding-Projekte in Deutschland ins Leben gerufen. Nunmehr zeigt sich, dass ein Großteil dieser Projekte ins Straucheln gerät. Jedes zehnte schwarmfinanzierte Start-up Unternehmen ist pleite, was bedeutet, dass die Investoren einen Totalverlust erleiden. Durch die zum Großteil fehlende Regulierung sind die Investitionen der Crowdinvestoren nicht abgesichert, aber auch in Fällen, in welchen die Crowdfunding-Plattformen der Regulierung unterliegen, ist kaum ein Schutz für die Anleger gegeben, denn im Falle von Insolvenzen, werden die Forderungen der Crowdinvestoren erst nach allen anderen Gläubigern bedient.

Was können geschädigte Crowdinvestoren tun?

Geschädigten Crowdinvestoren wird geraten, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtanwalt zu wenden und ihre möglicherweise bestehenden Ansprüche individuell fachmännisch prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten und sich individuell über deren bestehenden rechtlichen Ansprüche beraten zu lassen.

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