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Erhebliche wirtschaftliche Risiken bei Schwarmfinanzierungen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 26. August 2016

Crowdinvesting-Hände-mit-Geldscheinen

Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) ist eine Methode der Geldbeschaffung zur Finanzierung von Projekten durch eine Vielzahl von Personen, die in der Regel über Vermittlungsplattformen im Internet gewonnen werden. Beim renditeorientierten Crowdfunding streben die Investoren eine Vermehrung ihres eingesetzten Kapitals an, sei es durch eine Verzinsung des dem Projekt zur Verfügung gestellten Kapitals oder durch eine Gewinnbeteiligung am finanzierten Projekt.

Regulierung von Crowdinvesting

Grundsätzlich benötigt jeder Anbieter von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen in Deutschland die Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 den Versuch gestartet das Crowdfunding zu regulieren. Viele der Crowdfunding-Plattformen sind jedoch so ausgestaltet, dass sie keine Erlaubnis der BaFin benötigen und damit auch nicht der Aufsicht und Kontrolle der BaFin unterliegen.

Risiken bei Schwarmfinanzierungen für Anleger

Vor etwa fünf Jahren starteten in Deutschland die ersten Crowdfunding-Projekte. Inzwischen zeigt sich, dass ein Großteil dieser Projekte scheitert. Jedes zehnte schwarmfinanzierte Start-up ist insolvent, was für die Investoren einen Totalverlust bedeutet. Aufgrund der weitgehend fehlenden Regulierung sind die Investitionen der Crowdinvestoren nicht abgesichert. Aber auch in den Fällen, in denen die Crowdfunding-Plattformen einer Regulierung unterliegen, besteht kaum Schutz für die Anleger, da die Forderungen der Crowdinvestoren im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden.

Was können geschädigte Crowdinvestoren tun?

Geschädigten Crowdinvestoren geraten wir, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden und ihre möglicherweise bestehenden Ansprüche individuell und fachkundig prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten und sich individuell über ihre bestehenden rechtlichen Ansprüche beraten zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann