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Erneut ein positives Urteil zum Widerruf von Autokrediten: Landgericht Ellwangen verurteilt Volkswagen Bank

Veröffentlicht am 26. Februar 2018

Positives Urteil zum Widerruf von Autokrediten: In einem am 25.01.2018 verkündeten Urteil hat das Landgericht Ellwangen entschieden, dass der Widerruf eines Darlehensvertrages auch noch nach Jahren nach dem Abschluss des Vertrages möglich ist (LG Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 – 4 O 232/17).

Wenn die gesetzlichen Pflichtangaben in einem Darlehensvertrag nicht erfüllt sind, beginnt die 14 tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das Landgericht Ellwangen sieht hier insbesondere Fehler bei der Aufklärung über das Kündigungsrecht des Autokäufers bzw. des Darlehensnehmers. Da schon ein Fehler ausreicht um die Widerrufsfrist nicht in Gang zu setzen, kam es auf die übrigen gerügten Pflichtangaben nicht mehr an. Das Gericht verurteilte die Autobank zur Rückzahlung der getätigten Anzahlung, zur Rückzahlung der bis zur Verurteilung getätigten Raten sowie zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Autokäufers.

Erneut ein positives Urteil zum Widerruf von Autokrediten: Sachverhalt und Entscheidung

Im November 2014 erwarb der Kläger ein gebrauchtes Fahrzeug über ein Autohaus zu einem Kaufpreis in Höhe von ca. € 32.000,00. Dabei tätigte der Autokäufer eine Anzahlung in Höhe von € 5.000,00 an das Autohaus und finanzierte den restlichen Betrag über die Volkswagen Bank (hier dann später die Beklagte). Ab November 2014 zahlte der Autokäufer monatliche Raten in Höhe von € 268,01. Mit Schreiben vom 22.04.2017 widerrief der Kläger seinen Darlehensvertrag gegenüber der Volkswagen Bank und nachdem diese sich verweigert hat außergerichtlich eine Einigung herbeizuführen, reichte der Autokäufer am 28.09.2017 die Klage gegen die Autobank ein.

Das Gericht verurteilte die Autobank an den Autokäufer € 14.11,38 sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu bezahlen, weil dem Autokäufer nicht die gesetzlich geforderten Pflichtangaben im Darlehensvertrag mitgeteilt wurden und so die Widerrufsfrist nicht begonnen hat zu laufen.

Angaben zur Kündigungsmöglichkeit des PKW Käufers fehlen im Darlehensvertrag

Nach Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB muss der Verbraucher klar und verständlich über das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrages informiert werden. Was genau darunter zu verstehen ist, war Teil der juristischen Auseinandersetzung des Urteils. Dabei geht das Landgericht Ellwangen richtigerweise davon aus, dass hierzu sämtliche Kündigungsrechte gehören. Diese Ansicht findet sowohl bei den Vorgaben des Gesetzgebers sowie in den europäischen Richtlinien ihre Stütze.

Da in den streitgegenständlichen Darlehensvertrag nur Hinweise auf das außerordentliche Kündigungsrecht der Bank, aber nicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Verbrauchers zu finden sind, wird beim Verbraucher der Eindruck erweckt, er selber habe kein außerordentliches Kündigungsrecht. Deswegen sieht das Gericht vorliegend die Informationen als irreführend an. Diese wurden auch nicht nachgeholt, so dass der Autokäufer noch Jahre später widerrufen konnte.

Die Rechtsfolgen eines Widerrufs

Hinsichtlich der Rechtsfolgen stelle das Gericht zunächst fest, dass nach erfolgtem Widerruf die Autobank keinen Anspruch mehr auf den Vertragszins sowie auf die vertragsgemäße Tilgung durch den Autokäufer hat.

Weiterhin wird im Urteil erneut bestätigt, dass die Autobank im Falle eines Widerrufs an die Stelle des Unternehmens, also an die Stelle des Autohauses, tritt. Das bedeutet dass die Autobank in die Rechte und Pflichten aus dem verbundenen Vertrag eintritt und damit diesbezüglich im Abwicklungsverhältnis zum Autokäufer dessen Gläubiger bzw. Schuldner wird. Damit kann der Autokäufer hier die Anzahlung gegenüber der Autobank geltend machen, obwohl diese ursprünglich an das Autohaus getätigt wurde.

Nach § 355 Abs. 3 BGB schuldet die Autobank dem Käufer nunmehr die getätigte Anzahlung, hier in Höhe von € 5.000,00, sowie die bis dahin erbrachten Ratenzahlungen in Höhe von insgesamt € 9.114,38.

Weiterhin sprach das Landgericht Ellwangen dem Autokäufer auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu.

Das Gericht sprach hier jedoch dem Beklagten einen Anspruch auf Wertersatz zu, ohne aber über die Höhe zu entscheiden. Dieser Posten wäre allerdings als Abzug von der Klageforderung abzuziehen sofern er beziffert worden wäre.

Was können betroffenen PKW Darlehensnehmer tun?

Mit den Urteilen des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17), des Landgerichts Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16) und des Landgerichts Ellwangen (LG Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 – 4 O 232/17) bestätigen immer mehr Gerichte, dass Autokäufer ihre Autokredite noch nach Jahren widerrufen können.

Betroffene Darlehensnehmer, die einen Finanzierungsvertrag (Darlehens- oder auch Leasingvertrag) nach dem 10. Juni 2010 zur Finanzierung ihres PKWs abgeschlossen haben, sollten ihre Unterlagen von einem erfahrenen Spezialisten prüfen lassen. Unsere Kanzlei bietet diesbezüglich eine kostenfreie Ersteinschätzung. Im Rahmen dieser prüfen wir zunächst, ob in Ihren Unterlagen Fehler vorliegen und zeigen Ihnen gleichzeitig auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Sofern Sie das möchten, können wir für Sie auch den Widerruf erklären und danach die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung vornehmen, so dass von Anfang an die gesamte Korrespondenz über uns läuft.