0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

EuGH-Generalanwalt im Dieselskandal: Thermofenster rechtswidrig

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 24. September 2021

Button-Diesel-Stop-Hand

Seit dem 23.09.2021 liegt der Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, in einem Verfahren gegen VW und Porsche im Abgasskandal vor: Der Generalanwalt hält das bei VW und Porsche verwendete Thermofenster für rechtswidrig. Der Käufer könne sich daher vom Kaufvertrag lösen. Es sei zudem unerheblich, ob das Thermofenster nachträglich eingebaut wurde. Mit dem Urteil ist in einigen  Monaten zu rechnen. Es würde sich um das zweite verbraucherfreundliche EuGH-Urteil im Abgasskandal handeln. Da der EuGH regelmäßig den Schlussanträgen folgt, sind die Chancen für ein weiteres  positives Urteil zugunsten der Verbraucher*innen sehr hoch.

Thermofenster fällt nicht unter Ausnahme zum Schutz des Motors

Das sogenannte Thermofenster ist eine in der Motorsteuerung integrierte Software, die insbesondere  bei bestimmten Außentemperaturen oder bei einer bestimmten Höhe die Reduzierung von Stickstoffemissionen begrenzt. Nahezu alle Fahrzeughersteller verwenden ein solches Fenster zur Steuerung der Abgasrückführung. Bei vielen Dieselfahrzeugen mit dieser Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C. Die Abgasreinigung läuft auf dem Prüfstand, wo Temperaturen von etwa die 25 Grad vorgeschrieben sind, optimal – im realen Betrieb auf der Straße jedoch nicht. Bei den durchschnittlichen Temperaturen in Mitteleuropa funktioniert die Abgasreinigung daher nur selten vollständig. In Deutschland beispielsweise liegen die Durchschnittstemperaturen an nur drei Monaten im Jahr über 15°C.

Gemäß einer EU-Verordnung über die PKW-Typgenehmigung sind Abschalteinrichtungen, die die Wirkung der Abgasreinigung beeinträchtigen, grundsätzlich unzulässig, es sei denn die Einschränkung ist notwendig, um den Motor  vor Schaden zu schützen. Auf diese Ausnahmen berufen sich die Fahrzeugbauer im Abgasskandal regelmäßig, so auch VW und Porsche in den Fällen, die das Landgericht Klagenfurt dem EuGH vorgelegt hat (C-128/20; C-134/20 und C-145/20).

Nach Ansicht des Generalanwaltes sind die beschriebenen Fahrbedingungen nicht repräsentativ. Die aus dem Thermofenster resultierende Abgasstrategie sei „in Europa, insbesondere in Österreich, während eines Jahres überwiegend nicht voll funktionsfähig“. Zudem werden insbesondere Anbauteile des Abgasnachbehandlungssystems und nicht des Motors geschont; das Argument des Motorenschutzes greife aus diesem Grund nicht.

Thermofenster rechtswidrig – Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt die Rechte aus dem Abgasskandal durchzusetzen. Zögern Sie also nicht, unsere Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche zu kontaktieren. Über unseren Online-Fragebogen haben geschädigte Auto-Besitzer die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über ihre Optionen informieren zu lassen.

Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei & umfassend

  • Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer*innen insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können Betroffene auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten.
  • Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler*innen, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  • Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Kostenfreier Onlinecheck Ihrer Chancen auf Schadensersatz

Unser Leistungspaket für Betroffene im Abgasskandal

  • Kostenfreie Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller
  • Kostenfreie Beratung zu Schadensersatzansprüchen, Widerruf und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
  • Empfohlene Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Finanztip
  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest

Sie haben Fragen zum Thema Dieselskandal? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular