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Fundus Fonds 32: Urteil gegen Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 06. Mai 2014
Aktualisiert am 17. Januar 2025
Waage-Justitia

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 29. April 2014 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Fundus Fonds 32 verurteilt.

Urteil gegen Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch: Sachverhalt und Entscheidung

Ein Mitarbeiter der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch hatte den Klägern und langjährigen Kunden im Jahr 1997 den Fundus Fonds 32 als Kapitalanlage empfohlen. Dabei wurden die Kläger nach den Feststellungen des Gerichts nicht zutreffend über die der Sparkasse für die Vermittlung des Fonds zufließenden Provisionen aufgeklärt. Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat der Klage der Anleger dem Grunde nach in vollem Umfang stattgegeben. Das Gericht verurteilte die Kreissparkasse zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Treuhandvertrag.

Sparkasse hat die Kläger nicht über die Höhe der ihr zugeflossenen Rückvergütungen aufgeklärt

Das Gericht stützt sein Urteil auf eine unterbliebene Aufklärung über die Höhe Provisionen an die Sparkasse in Form von Rückvergütungen (sog. Kick-Backs). Insoweit hat das Gericht den Angaben des Sparkassenberaters, er habe die Anleger darüber aufgeklärt, dass es sich bei dem zusätzlich zum Anlagebetrag gezahlten Agio um die Vergütung der Sparkasse handele, keinen Glauben geschenkt. Es gab den Angaben der Kläger, sie seien in keiner Weise über die an die Sparkasse geflossenen Provisionen aufgeklärt worden, den Vorzug.

Bei der Bewertung des Gerichts spielte auch das Prozessverhalten der beklagten Sparkasse eine entscheidende Rolle. So schwankte der Vortrag der Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch stark und erklärte erstmals nach der Aussage ihres Beraters im Rahmen der Beweisaufnahme, überhaupt eine Provision in Höhe des Agios erhalten zu haben. Nachdem sich die Sparkasse zudem weigerte, der Aufforderung des Gerichts zur Vorlage der Vertriebsvereinbarung nachzukommen, ging das Gericht davon aus, dass die Sparkasse tatsächlich eine Provision in Höhe von 7 bis 9 % erhalten habe. Es ging auch davon aus, dass die Sparkasse unter Zugrundelegung der Aussage des Beraters eine Pflichtverletzung begangen habe.

Zuvor eingeleitetes Güteverfahren hemmte die Verjährung

Dem gerichtlichen Verfahren war ein Antrag der Sparkassenkunden auf Durchführung eines Güteverfahrens bei der staatlich anerkannten Gütestelle Franz X. Ritter in Freiburg vorausgegangen, an dem sich die Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch nicht beteiligte. Durch die Einleitung des Güteverfahrens wurde die Verjährung der Ansprüche der Kläger vollständig gehemmt. Insoweit reiht sich das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth in eine Reihe positiver Entscheidungen und Hinweise anderer Land- und Oberlandesgerichte ein.

Die beklagte Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch wurde verurteilt, Schadensersatz in Höhe der Beteiligungssumme einschließlich Agio abzüglich erhaltener Ausschüttungen zuzüglich Zinsen Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Kläger aus dem Treuhandvertrag zu leisten. Steuervorteile hat das Gericht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht schadensmindernd auf den Schadensersatzanspruch der Kläger angerechnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit zum Urteil

Das Urteil stärkt erneut die Position wirtschaftlich geschädigter Anleger geschlossener Fonds. Erfreulich ist, dass das Gericht eine Pflichtverletzung der Beklagten trotz der unglaubwürdigen Aussagen des Sparkassenberaters bejaht und damit dem teilweise fragwürdigen Prozessverhalten einiger Banken und Sparkassen einen Riegel vorgeschoben hat. Anlegern geschlossener Fonds raten wir, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.