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Fundus Fonds Nr. 34: Gesellschafterversammlung der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. KG

Veröffentlicht am 21. März 2011

An der wohl wichtigsten Gesellschafterversammlung seit Gründung des Fundus Fonds Nr. 34 nahm unsere Kanzlei am 11.03.2011 teil. Es ist schon lange kein Geheimnis mehr dass das Grand Hotel Heiligendamm an der Ostsee in einer wirtschaftlichen Schieflage ist und kurz vor dem Ende steht. Mit der Einladung zu dieser Gesellschafterversammlung wurde den ca. 1900 Anlegern des Fonds ein Restrukturierungskonzept vorgeschlagen und den Anlegern empfohlen diesem Restrukturierungskonzept zuzustimmen. Leider haben nur ca. 250 Anleger persönlich teilgenommen. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl konnte man bereits erahnen wie die Abstimmung der anstehenden Tagesordnungspunkte ausfallen wird. Zunächst wurden die Anwesenden durch den Geschäftsführer Anno August Jagdfeld begrüßt und die einzelnen Referenten vorgestellt.

Aktuelle wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft

Herr Jagdfeld hat zunächst die momentane Situation des Grand Hotel Heiligendamm geschildert. Wie jedem bekannt sei die wirtschaftliche Situation des Hotels seit vielen Jahren angespannt. Man habe es trotz vieler Bemühungen nicht geschafft schwarze Zahlen zu schreiben. Das Hotel musste seiner Ansicht nach viele Rückschläge wie z. Bsp. die öffentliche Parkanlage einen Wasserschaden die Vogelgrippe u.ä. verarbeiten. Außerdem sei die Ursache für die schlechte Entwicklung darin zu sehen dass bestimmte Einrichtungen wie Medical Wellness und Spa fehlen und das Hotel so in den Wintermonaten eine mangelnde Attraktivität habe. Trotz dieser schlechten Entwicklung sei das Hotel nun aber dabei sich positiv zu entwickeln. Dies wurde damit begründet dass das operative Ergebnis dieses Jahr mit einem Plus von 800.000 00 EUR erwartet werde. Vergangenes Jahr lag es wohl erstmalig mit schwarzen Zahlen bei einem Plus von 400.000 00 EUR. Die Wirtschaftskrise sei vorbei und die Hotellerie im Aufwind. Man könne daher nun die Flinte nicht ins Korn werfen. Mit keinem Wort wurde dabei erwähnt dass die Anleger seit Jahren keine Ausschüttungen mehr erhalten und auch nicht zu erwarten haben. Mögliche konzeptionelle Mängel seitens der Initiatoren und Geschäftsführer wurden mit keinem Wort erwähnt.

Vorstellung des Restrukturierungskonzeptes

Mit dem Hinweis darauf dass die Anteile derzeit nicht einmal mehr 10 % Wert seien und die Kredite in Höhe von ca. € 24 Mio. demnächst zurück zu zahlen sind wurde den Anwesenden das  Restrukturierungskonzept als einzige Möglichkeit aus der Krise präsentiert. Die Anleger sollen dabei einer Kapitalherabsetzung um 90 % zustimmen. Ihre Anteile sollen somit auf 10 % sinken. Der Fonds werde anschließend neues Kapital in Höhe von ca. € 32 5 Mio. platzieren. Mit diesem neuen Kapital könne man anschließend die Kredite zurück bezahlen und wichtige saisonverlängernde Maßnahmen ergreifen. Herrn Jagdfeld sei durchaus bewusst dass die Situation für die Anleger nicht einfach ist. Er selbst habe sehr viel Geld und Herzblut in dieses Hotel rein gesteckt. Derzeit gibt es ökonomisch kein besseres Konzept. Umso wichtiger sei die schnelle Umsetzung. Bei seinen weiteren Ausführungen gab er die unten genannten positiven Punkte für dieses Sanierungskonzept an:

  • Bei einem Einkauf von 30 % seiner jetzigen Beteiligung könne man seine Gesamtquote behalten
  • Altzeichner hätten jetzt Vorrang beim Zeichnen einer weiteren Beteiligung
  • Jeder Anleger habe weiterhin eine Freiübernachtung pro Jahr und 2 Freinächte seien ins neue Jahr übertragbar
  • Man hätte künftig ein schuldenfreies Grandhotel Heiligendamm mit Zukunftsperspektive
  • Ab 2015 könne man mit 7 % Ausschüttungen rechnen

Auf Nachfrage aus dem Publikum weshalb man nicht nach einem alternativen Konzept Ausschau gehalten hat oder versucht hat den Fonds zu liquidieren wurde keine konkrete Antwort gegeben. Da dieses Sanierungskonzept der einzige Weg zu einer Rettung sei hat Herr Jagdfeld dringend darum gebeten die Stimme unter TOP 11 mit JA abzugeben.

Das Wort wurde an Herrn Dr. Everts von PWC übergeben

PWC sei seit Sommer 2010 mit der Erstellung des Sanierungskonzeptes befasst. Nach etwa 4 Monaten im Herbst 2010 sei das Sanierungskonzept fertig gewesen. Bis zu diesem Zeitpunkt kamen bereits einige kritische Stimmen aus dem Publikum. Dies war wohl Anlass für Herrn Dr. Everts (PWC) zu folgender Klarstellung und teilweisen Distanzierung zu den Ausführungen des Geschäftsführers. Herr Dr. Everts stellte klar dass das Sanierungskonzept durch PWC begleitet wurde. Das Konzept sei im Grobgerüst durch die Geschäftsführung erarbeitet worden. PWC habe das Konzept überprüft und für plausibel erachtet. Hier kam nun erstmals deutlich zum Vorschein dass es wieder einmal die Geschäftsführung war die im Grunde das für sie günstig erscheinende Konzept hier ins Leben gerufen hat.

Es folgten die rechtlichen Ausführungen von Prof. Dr. Schäfer

Es wurden die schlimmsten rechtlichen Szenarien beschrieben. Herr Prof. Dr. Schäfer führt aus dass die Gesellschaft sogar die Möglichkeit habe dass die Gesellschafter die Kapitalherabsetzung dulden müssten. Eine Verpflichtung zur Sanierung sei (laut BGH) rechtlich möglich. Man könne sogar die Gesellschafter zwingen neue Beiträge zu erbringen. Die BGH Rechtsprechung sei grundsätzlich sehr streng. Gesellschafter die einer Sanierung nicht zustimmen können angeblich aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Diese müssten dann einen Verlustbeitrag erbringen. Außerdem bestehe eine Schadensersatzverpflichtung der nicht mitmachenden Gesellschafter den übrigen Gesellschaftern gegenüber falls die Sanierung deswegen scheitere. Hier wurde versucht die Zuhörer bewusst zu beängstigen. Herr Jagdfeld bekräftigte diese Ausführungen indem er sagte dass er dies durch mehrere Rechtsanwaltskanzleien habe überprüfen lassen.

Herr Prof. Dr. Schäfer sagte dann dass man hier einen mittleren Weg gewählt habe bei dem die Gesellschafter selbst entscheiden können ob Sie einen weiteren Beitrag erbringen wollen. (Die Gesellschafter sollen sozusagen froh sein dass die Geschäftsführung hier ein mildes Mittel wählt). Eine Nachfrage aus dem Publikum hat ergeben dass Herr Prof. Dr. Schäfer für seine rechtlichen Ausführungen € 20.000 00 erhalten hat. Alle bisherigen Ausführungen dienten dazu die Anleger von der Notwendigkeit der vorgeschlagenen Sanierung zu überzeugen. Kritische Stimmen wurden größtenteils unbeantwortet zurück gewiesen.

Kritische Fragen der Anleger

Einer der aufgeworfenen Fragen war z. Bsp. dass bislang über EUR 100 Mio. verbraten wurden. Warum sollte das Konzept nun funktionieren? Wird wieder Herr Jagdfeld als Erster daran verdienen? Herr Jagdfeld ging überhaupt nicht auf diese Fragen ein und beantwortet diese Frage sehr gelassen indem er sagte dass er diese Auffassung nicht teile. Man habe die Arbeit immer toll gemacht. Die Investition im Osten sei gewünscht worden. Auf die Frage warum bislang keine baulichen Maßnahmen ergriffen wurden gab es ebenfalls keine richtige Antwort. Ein Anleger sprach schließlich das aus was sich viele der Anwesenden dachten. Er machte Herrn Jagdfeld den Vorwurf dass er sich mit dem Restrukturierungskonzept erpresst fühlt. Auf diese heftige Kritik „der Erpressung der Anleger“ antwortet Herr Jagdfeld ebenfalls sehr gelassen. Dies sei eine Notwendigkeit aus der Sache heraus.

Abstimmungsergebnis fehlerhaft

Dem Restrukturierungskonzept wurde mit einer Mehrheit von 74 % zugestimmt. Die Mehrheit der Anleger war jedoch bei der Gesellschafterversammlung nicht anwesend.  Laut Gesellschaftsvertrag bedurfte der Beschluss einer Mehrheit von mindestens 75%!  Darüber hinaus bestand keine rechtliche Verpflichtung zur Zustimmung zum vorgestellten Sanierungskonzept. Insoweit wurden die Anleger falsch informiert.

Was betroffene Anleger tun können

Wir raten daher den einzelnen Fundus Fonds 34 -Gesellschaftern dringend an sich aktiv um die zukünftige Entwicklung Ihrer Fundus-Fondsbeteiligung zu kümmern und (wieder) an der nächsten Gesellschafterversammlung teilzunehmen. Denn jede nicht selbst oder durch einen Vertreter ausgeübte Stimme fällt automatisch an die Fundus Fonds -Geschäftsführung!

Betroffene Anleger des Fundus Fonds Nr. 34 sollten zeitnah deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten dass eventuelle Schadensersatzansprüche für Anlagen die vor 2002 geschlossen wurden zum 31.12.2011 verjähren.

Über unser Kontaktformular haben betroffene Fundus Fonds Nr. 34 Anleger die Möglichkeit sich mit uns in Verbindung setzen und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen zeitnah zu informieren.