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Genussrechte an der German Pellets Genussrechte GmbH: Schadensersatzansprüche verjähren bald
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 27. Oktober 2021
Die German Pellets GmbH war der weltweit größte Produzent und Händler von Holzpellets. Das deutsche Unternehmen wurde 2005 in Wismar gegründet, im Mai 2016 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger*innen, die in Genussrechte der German Pellets Genussrechte GmbH investierten hatten, sind seit Jahren von einem Insolvenzverfahren betroffen, dessen Ende und Ausgang nicht absehbar ist. Wir raten allen, die bislang ihre Möglichkeit nicht haben prüfen lassen, eine Rückabwicklung der Kapitalanlage über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durchzusetzen, dies vor Einsetzen der bald drohenden Verjährung nachholen.
Insolvenz German Pellets
Die German Pellets Gruppe bestand aus mehreren Unternehmen unter dem Dach der German Pellets GmbH. Anleger*innen hatten in Mittelstandsanleihen und Genussrechte des Unternehmens investiert. Nach der Insolvenz wurde die Gruppe zerschlagen. Viele Tochtergesellschaften stellten in der Folge ebenfalls einen Insolvenzantrag, darunter auch die German Pellets Genussrechte GmbH. Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz wurde vom zuständigen Amtsgericht Schwerin zum Insolvenzverwalter bestellt. Die German Pellets Genussrechte GmbH hat nach eigenen Angaben 50 Mio. € Genussrechtskapital eingesammelt. Betroffenen Genussrechtsinhaber*innen droht der Totalverlust ihrer Kapitalanlage.
Schadensersatzansprüche für Betroffene wenn Beratungspflichten verletzt wurden
Bei Investitionen in Genussrechte treffen Anlagevermittler umfassende Aufklärungspflichten, beispielsweise auch über das Totalverlustrisiko. Auch bei einer Empfehlung von Anleihen oder Genussrechte der German Pellets GmbH mussten Berater*innen über die tatsächlichen Risiken der Anlage ausdrücklich aufklären. Sollten Betroffene von ihrem Anlageberater oder Anlageberaterin oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Kapitalanlage aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Ziel ist dabei stets, Anleger*innen so zu stellen, als ob sie die Anlage nie erworben hätten. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratenden Banken und Vertriebe beim Verkauf solcher Kapitalanlagen die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen müssen.
Achtung Verjährung
Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatzansprüche nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden können. Die absolute Verjährung tritt spätestens genau zehn Jahre nach Annahme der Zeichnung durch den Emittenten. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Der Vertrieb von Genussrechten der German Pellets Genussrechte GmbH erfolgte über mehrere Jahre. Betroffene, die bereits Ende 2011 oder zu Beginn des Jahres 2012 investierten, müssen nun die Verjährung Ihrer Ansprüche beachten.
Wir raten betroffenen Anleger*innen , ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Nutzen Sie das Online-Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
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