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Geschlossene Fonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren

Veröffentlicht am 22. Juni 2012

Anleger geschlossener Fonds sollten bei der Entscheidung ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an geschlossenen Fonds die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden gilt eine absolute (sprich kennntisunabhängige) 10-jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.07.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.07.2012 verjähren.

Was können betroffene Fondsanleger jetzt tun?

Vor dem Hintergrund der in den o.g. Fällen absolut d.h. kenntnisunabhängig taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen durch einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen sowie die etwaig erforderliche werdende Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen umfassend informieren.