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Gesellschaftertreffen des WGS-Fonds 29 Wolfstor I

Veröffentlicht am 21. Januar 2010

Am Samstag den 16.01.2010 fand in Wernau ein Treffen der Gesellschafter des WGS Fonds 29 Wolfstor I statt. Zu dem Treffen hatte Herr Rainer Bender eingeladen.

WGS-Fonds 29 (jetzt GVV-Fonds 29)  Wolfstor I: Vortrag von Herrn Rainer Bender

Herr Bender ist der Sohn von Frau Edeltraud Berger. Frau Berger ist Gesellschafterin des WGS 29. Herr Bender hat sich zum Ziel gesetzt den Verkauf der Fondsimmobilie durchzusetzen weil er so den finanziellen Schaden seiner Mutter verringern möchte. Als Grund für seine Einladung zu dem Treffen der Gesellschafter nannte Herr Bender insbesondere dass er es nicht akzeptieren könne dass die Gesellschafter des Fonds geringste Ausschüttungen erhalten obwohl die Immobilien des Fonds fast zu 100 % vermietet sind. Unzufrieden sei er ebenso damit dass der von der Geschäftsführung der GVV festgesetzte Auseinandersetzungswert pro Anteil nur 3.200.- EUR beträgt. Zudem wird dieser Betrag in 6 Jahresraten ausgezahlt.
Herr Bender führte weiter aus dass er die von der GVV verlangten Gebühren für überhöht halte. Denn obwohl die GVV 40 WGS – Fonds betreue verlange sie sehr hohe Gebühren. Dabei sei ja durch die Menge der Fonds die Arbeit sehr effizient gestaltbar.

Nach Ansicht von Herrn Bender besteht das Hauptproblem darin dass sich die Mehrheit der Gesellschafter sich nicht an Gesellschafterversammlungen beteilige und ihr Stimmrecht der Geschäftsführung der GVV übertrage. So gelinge es der GVV immer wieder sich selbst dank der ihr überlassenen Stimmen zu entlasten obwohl die erbrachte Leistung und die Vergütung in keinerlei Verhältnis zueinander stünden.

Herr Bender schlussfolgerte dass die GVV an der Auflösung des Fonds WGS 29 und an dem Verkauf der Immobilie keinerlei Interesse haben könne denn für die GVV sei die Geschäftsführung leicht verdientes Geld. Wie groß das Interesse der GVV an der Veräußerung der Fondsimmobilie tatsächlich sei zeige sich insbesondere daran dass dieser bereits seit über 2 Jahren ein Kaufangebot für die Immobilien vorliege und die GVV seither weder ein Telefonat Email oder Brief geführt hat um mit dem Käufer auch nur ins Gespräch zu kommen! Auch das Angebot vom potentiellen Käufer ein Termin im Hause der GVV zu führen wurden seitens der GVV nicht gewünscht.

Anschließend schilderte Herr Bender noch eindrücklich seine negativen Erfahrungen mit der GVV. Die GVV habe ihn in der Vergangenheit immer wenn er versuchte Informationen über den Fonds und dessen Gesellschafter zu erlangen blockiert. Sie habe teilweise versucht ihn mit Drohungen einzuschüchtern. Er formulierte nochmals deutlich was er erreichen will: “Es ist mein Ziel aus der Beteiligung auszusteigen mit möglichst wenig Verlust.“ Abschließend stellte er die Frage an die anwesenden Gesellschafter:
„ WAS GLAUBEN SIE WÜRDE PASSIEREN WENN ICH KEINEN BRIEF MIT EINER EINLADUNG GESCHRIEBEN HÄTTE BZW. SIE HEUTE NICHT HIER WÄREN?“ Herr Bender berichtete von den vielen positiven Reaktionen von anderen Gesellschaftern, die sich sehr darüber freuen, dass nun endlich etwas geschieht.

Rechtliche Aspekte

Nach der sich hieran anschließenden Diskussion wurden Ausführungen zu den rechtlichen Aspekten und Problemen des Fonds WGS 29 wurden von unserer Kanzlei vorgenommen. Herr Rechtsanwalt Hänssler beleuchtete zunächst die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens der Gesellschafter. Um hier etwas erreichen zu können müssen Stimmmehrheiten der Gesellschafter erreicht werden. Es ist also auch nach Meinung der Anwälte wichtig dass sich viele Gesellschafter engagieren.
Da einige der anwesenden Gesellschafter noch nicht gegen die finanzierende Bank vorgegangen sind führte Herr Rechtsanwalt Hänssler gleichfalls kurz die Problematik der Bankenhaftung aus. Bei den WGS-Fonds besteht die Besonderheit dass ein Vorgehen nicht nur dann möglich ist wenn die Finanzierung bei der ursprünglichen Bank noch besteht. Aufgrund von drei  neuen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes bestehen auch grundsätzlich gute Aussichten eine außergerichtliche Einigung mit der finanzierenden Bank zu erzielen wenn das Darlehen schon zurückgezahlt wurde.

Was geschädigte Anleger tun können

Betroffene WGS-Anleger können über das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. Gerne informieren wir Sie über die bestehenden Handlungsoptionen und prüfen die in Betracht kommenden Ansprüche. WGS-Anleger die bereit sind eine Mehrheitenbildung aktiv zu unterstützen können ebenfalls über das Kontaktformular gerne an uns herantreten.