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Größte Herausforderung seit Lehman-Pleite: Greensill Capital – Droht Kleinanlegern ein Finanzskandal?

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 03. März 2021

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Die Firmengruppe Greensill Capital hat Insolvenzschutz in Australien beantragt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium über die deutsche Greensill Bank AG angeordnet. Die Krise von Greensill Capital hat bereits Auswirkungen auf die Tochterfirma mit deutscher Banklizenz. Allein über das Portal „Weltsparen“ haben 15.000 Kunden ein Tages- oder Festgeldkonto bei der Bremer Greensill Bank AG abgeschlossen. Anleger investierten zudem über Investmentfonds in Greensill-Produkte. Medienberichten zufolge stehen Hunderte Millionen – wenn nicht Milliarden – Euro deutscher Kleinanleger im  Feuer.

Update 17.03.2021: Das Amtsgericht Bremen hat am 16.03.2021 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG eröffnet; zeitgleich hat die BaFin hat für die Greensill Bank AG den Entschädigungsfall gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) festgestellt. Der Entschädigungsfall ist die förmliche Feststellung der BaFin, dass die Bank nicht mehr in der Lage ist, die anvertrauten Einlagen zurückzuzahlen und/oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Mit der förmlichen Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin darf die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) damit beginnen, die Einlegerentschädigung durchzuführen. Im Gegensatz zu Privatanlegern sind viele Städte und Gemeinden nicht geschützt: Einlagen von Institutionen wie Bund, Ländern und Kommunen unterliegen seit Anfang Oktober 2017 nicht mehr der Sicherungseinrichtung.

Das Geschäftsmodell mit Fonds von Greensill basiert auf der sogenannten Lieferkettenfinanzierung (Supply Chain Finance): Ein Unternehmen verkauft seine Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft. Die Factoring-Gesellschaft, wie Greensill, bezahlt die Forderung umgehend, jedoch mit einem kleinen Abschlag. Auf diese Weise erhält das Unternehmen sofortige Liquidität aus seinen Außenständen. Der Forderungskäufer kann die Rechnung vollständig einfordern und erhält im Erfolgsfall die Differenz als Gewinn. Beim sogenannten Reverse-Factoring lässt sich der Abnehmer den Wareneinkauf durch ein Factoring-Unternehmen vorfinanzieren. Greensill bündelte die Forderungen in Fonds und bot diese als Kapitalanlage interessierten Investoren an.

Einlagen deutscher Kleinanleger hat die Greensill Bank auf Vergleichsportalen wie „Zinspilot“ oder „Weltsparen“ eingeworben. Das Handelsblatt berichtet von 15.000 Anlegern mit einem Tages- oder Festgeldkonto und einem vermittelten Volumen an die Greensill Bank AG von mehreren Hundert Millionen Euro.

BaFin ordnet Moratorium über die Greensill Bank AG an

Die BaFin hat heute gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind. Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Der Veröffentlichung auf der Seite der BaFin zufolge hat diese in einer Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat.

Alarmsignale bei der Greensill-Firmengruppe

Immer mehr Negativmeldungen zu Greensill Capital und die deutsche Tochter erreichten Verbraucher in jüngster Vergangenheit.

Laut übereinstimmenden Medienberichten hat Greensill Insolvenz- bzw. Gläubigerschutz beantragt. Die Greensill Capital mit Sitz in London ist ein Tochterunternehmen des australischen Mutterkonzerns Greensill Capital Pty Limited. Gründer und Namensgeber ist der Australier Lex Greensill. Greensill Capital hatte die heutige Greensill Bank AG, die zuvor unter Nordfinanz Bank firmierte, übernommen. Die Credit Suisse und der Schweizer Vermögensverwalter GAM beendeten vergangene Woche den Handel mit Greensill-Investmentfonds. Grund seien Zweifel gewesen, dass die Forderungen so viel wert sind wie von Greensill angegeben.

Einlagensicherung

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Dennoch: Die Schieflage der Greensill Bank  könnte für die hiesige Einlagensicherung zur größten Herausforderung seit der Pleite von Lehman Brothers im Jahr 2008 werden.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann