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Hannover Leasing Fonds 193 Wachstumswerte Europa III: Landgericht Stuttgart verurteilt Commerzbank AG wegen weiter Prospekthaftung

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 18.05.2017 hat das Landgericht Stuttgart die Commerzbank AG wegen eines fehlerhaften Emissionsprospekts zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing 193 verurteilt. Das Urteil erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen von Anlegern bezüglich dieses Fonds erheblich.
Urteil zum Hannover Leasing Fonds 193: Sachverhalt und Entscheidung
Die Commerzbank hatte dem Kläger den geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing 193 als sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken klärte sie den Kläger nicht ordnungsgemäß auf. Insbesondere klärte sie ihn nicht darüber auf, dass der Prospekt des Hannover Leasing 193 inhaltlich widersprüchlich und fehlerhaft war.
Das Landgericht Stuttgart hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben und die Commerzbank AG insoweit zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Treuhandvertrag mit der Treuhänderin des Fonds verurteilt. Die Beklagte hat im Prozess vorgetragen, sie habe keine Beratungsfehler begangen. Auch der Prospekt sei nicht fehlerhaft. Die Beklagte sei auch nicht verpflichtet gewesen, über einen Widerspruch im Prospekt aufzuklären. In diesem Zusammenhang vertrat die Beklagte auch die Auffassung, dass etwaige Fehler nicht erkennbar gewesen seien und sich auch nicht auf die Anlageziele ausgewirkt hätten. Diese Argumente hielten der Argumentation des LG Stuttgart nicht stand. Nach Überzeugung des Gerichts war die Beratung der Beklagten fehlerhaft. Insbesondere stellt das Gericht fest, dass der Prospekt fehlerhaft war und die Beklagte verpflichtet war, die Widersprüche zu erkennen und darüber aufzuklären. Nach Überzeugung des Gerichts war der Prospektfehler auch wesentlich.
So konnte mit Hilfe der Kanzlei AKH-H nachgewiesen werden, dass der Kläger auch aufgrund der Prospektmängel fehlerhaft beraten wurde. Die beklagte Commerzbank AG wurde antragsgemäß in voller Höhe zum Schadensersatz verurteilt. Steuerliche Vorteile hat das Gericht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht schadensmindernd auf den Schadensersatzanspruch des Klägers angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit zum Urteil
Das Urteil stärkt erneut die Position wirtschaftlich geschädigter Fondsanleger. Hervorzuheben ist die generelle Haftung der beratenden Bank bei Prospektfehlern. Die Anlageberater können sich im Nachhinein auch nicht darauf berufen, Fehler nicht erkannt zu haben und weiter darauf, dass Widersprüche in Prospekten, deren Inhalt sich die Berater zu Nutze gemacht haben, für die Beteiligung des Anlegers unschädlich sind. Insofern bestätigt das Gericht den Grundgedanken, dass Anleger darauf vertrauen dürfen, nur Anlagen vermittelt zu bekommen, die eine Bank auch tatsächlich geprüft hat. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies, dass die beratenden Banken bei dem vorliegenden Fonds Hannover Leasing 193 grundsätzlich haften, da die Pflichtverletzung der Bank bereits in der nicht ordnungsgemäßen Prüfung des Emissionsprospektes liegt. Aufgrund des Prospektmangels konnte im Ergebnis keine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spricht eine Vermutung dafür, dass der Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich war. Anlegerinnen und Anleger können ihre Ansprüche aus fehlerhafter Beratung daher auch dann leichter durchsetzen, wenn der Prospekt nicht übergeben wurde. Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fondsbeteiligungen, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann für ihre Mandanten bis hin zum Bundesgerichtshof erstritten hat.
Anlegern dieses Fonds empfehlen wir, ihre möglichen Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.