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HCI Renditefonds V aktuell: MS Karin Schulte und MS Otto Schulte melden Insolvenz an

Veröffentlicht am 21. September 2012

Die Hiobsbotschaften für betroffene HCI Schiffsfonds Anleger nehmen kein Ende. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet mussten abermals zwei Schiffsgesellschaften wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Im Einzelnen handelt es sich um die zum HCI Renditefonds V gehörenden Schiffsgesellschaften MS „Karin Schulte“ GmbH & Co. KG (Az.: 67 e IN 275/12) sowie MS Otto Schulte GmbH & Co. KG (Az.: 67 e IN 277/12).

HCI Renditefonds V: Investition in ursprünglich 8 Fondsschiffe

HCI Capital hatte den ursprünglich in insgesamt 8 Fondsschiffe – Beluga Enterprise Beluga Emotion Beluga Eternity Abram Schulte HR Endeavour Bulk Europe sowie Karin Schulte und Otto Schulte investierenden Dachfonds HCI Renditefonds V im Jahr 2004 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt € 15.725.000 00 aufgelegt. Nachdem im Jahr 2009 das Mehrzweckfrachtschiff MS Beluga Enterprise und ein Jahr später die Mehrzweckfrachtschiffe MS Beluga Emotion und MS Beluga Eternity verkauft wurden besteht der HCI Renditefonds V derzeit noch aus dem Mehrzweckfrachtschiff MS HR Endeavour dem Capesize Massengutschiff MS Bulk Europe dem Doppelhüllen Produktentanker MS Abram Schulte sowie den nun Insolvenz angemeldeten Containerschiffen MS Karin Schulte und MS Otto Schulte.

Wie bereits im Juni diesen Jahres berichtet hatten die beiden weit unter Plansoll fahrenden HCI Renditefonds V Schiffe MS Karin Schulte und MS Otto Schulte erstmals 2010 Sanierungsbedarf angemeldet. Mehreren Rettungs- und Betriebsfortführungskonzepten zum Trotz konnte erneut die Insolvenz zweier weiterer HCI Schiffsgesellschaften nicht verhindert werden. Nach der nun bekannt gewordenen Insolvenz der beiden Schiffsgesellschaften MS Karin Schulte und MS Otto Schulte müssen sich die Schiffsfonds Anleger des HCI Renditefonds V auf hohe Verluste einstellen.

HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene HCI – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene HCI Renditefonds V Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger des HCI Renditefonds V wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.