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Immobilienfinanzierung im Treuhandmodell – Commerzbank vor dem Landgericht

Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 12. August 2005

Entscheidung-Richterhammer

Das Landgericht Mannheim hat in einer von unserer Anwaltskanzlei erstrittenen Entscheidung vom 14.06.2005 (6 O 141/04) die Commerzbank AG zur Rückabwicklung einer Immobilienfinanzierung im Treuhandmodell verurteilt.

Immobilienfinanzierung im Treuhandmodell: Sachverhalt und Entscheidung

Der Kläger erwarb im Jahre 1994 eine Steuersparimmobilie in Leipzig-Markranstädt. Hierzu hatte er einer Treuhänderin der RT-Regula Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, München, einen Geschäftsbesorgungsvertrag nebst Vollmacht erteilt. Mit dieser Vollmacht schloss die Treuhänderin dann die Darlehensverträge mit der Commerzbank Filiale Weinheim in Vertretung des Eigentümers ab. Die RT-Regula verfügte nicht über eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem Rechtsberatungsgesetz. Unstreitig lag der Commerzbank bei Abschluss der Darlehensverträge weder eine Ausfertigung noch das Original des Treuhandauftrages nebst Vollmacht vor.

Das Landgericht Mannheim hat festgestellt, dass allgemeine Rechtsscheinsgesichtspunkte hier nicht eingreifen. Die vom Darlehensnehmer unterzeichnete Schufa-Erklärung sowie Selbstauskünfte und ähnliche Formulare stehen in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit der Treuhänderin. Gleiches gelte für die Abtretung der Lebensversicherung. Das LG Mannheim stellte weiter fest, dass aus dem jahrelangen vertragsgemäßen Verhalten der Darlehensnehmerin keine Genehmigung hergeleitet werden könne. Eine Genehmigung setzt voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit des Vertrages kennt oder zumindest mit ihr rechnet. Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt.

Das Landgericht Mannheim hat festgestellt, dass dem Kläger ein Anspruch auf Rückabtretung der zu Unrecht an die Commerzbank abgetretenen Ansprüche aus Lebensversicherungen zusteht. Darüber hinaus ist die Commerzbank grundsätzlich verpflichtet, die zu Unrecht auf das Darlehen erhaltenen Zahlungen an den Kläger zurückzuzahlen. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Mannheim jedoch ausgeführt, dass Ansprüche auf Rückzahlung von Zinsen und sonstigen wiederkehrenden Leistungen innerhalb von vier Jahren verjähren.

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