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Immobilienfinanzierung im Treuhandmodell / Commerzbank vor dem Landgericht
Veröffentlicht am 12. August 2005
Immobilienfinanzierung im Treuhandmodell: Commerzbank vor dem Landgericht Mannheim zur Rückabwicklung verurteilt
Das Landgericht Mannheim hat in einer von unserer Anwaltskanzlei erstrittenen Entscheidung vom 14.06.2005 (6 O 141/04) die Commerzbank AG zur Rückabwicklung einer Immobilienfinanzierung im Treuhandmodell verurteilt.
Sachverhalt und Entscheidung
Der Kläger erwarb im Jahre 1994 eine Steuersparimmobilie im Objekt Leipzig-Markranstädt. Hierzu hatte der Kläger einer Treuhänderin der Fa. RT-Regula Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft aus München einen Geschäftsbesorgungsvertrag nebst Vollmacht erteilt. Die Treuhänderin hatte mit dieser Vollmacht dann auch die Darlehensverträge mit der Commerzbank Filiale Weinheim in Vertretung für den Eigentümer abgeschlossen. Die Fa. RT-Regula verfügte nicht über eine Erlaubnis der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem Rechtsberatungsgesetz. Unstreitig lag bei Abschluss der Darlehensverträge der Commerzbank weder eine Ausfertigung noch das Original des Treuhandauftrags nebst Vollmacht vor.
Das Landgericht Mannheim hat festgestellt, dass allgemeine Gesichtspunkte des Rechtsscheins hier nicht eingreifen. Die vom Darlehensnehmer unterzeichnete Schufa-Erklärung sowie Selbstauskünfte und ähnliche Formulare haben keinen inhaltlichen Bezug zur späteren Tätigkeit der Treuhänderin. Gleiches gilt für die Abtretung der Lebensversicherung. Das LG Mannheim hat weiter festgestellt dass sich aus dem jahrelangen vertragskonformen Verhalten der Darlehensnehmerin keine Genehmigung herleiten lässt. Eine Genehmigung setzt voraus dass der Genehmigende die Unwirksamkeit des Vertrags kennt oder zumindest mit ihr rechnet. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.
Das LG Mannheim hat festgestellt dass dem Kläger Anspruch auf die Rückabtretung rechtsgrundlos an die Commerzbank abgetretenen Ansprüche aus Lebensversicherungen zusteht. Des Weiteren ist die Commerzbank grundsätzlich verpflichtet die rechtsgrundlos erhaltenen Zahlungen auf das Darlehen an den Kläger zurückzuzahlen. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Mannheim allerdings ausgeführt dass Ansprüche auf Rückzahlung von Zinsen und sonstige regelmäßig wiederkehrende Leistungen innerhalb von vier Jahren verjähren.