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Insolvenz von sechs Bulker der Orange Ocean: Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Veröffentlicht am 23. April 2014

Das Amtsgericht Hamburg hat für 6 Schiffe der Orange Ocean in dieser Woche die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Erst ab dem Jahr 2008 legte die Orange Ocean Schiffsfonds auf. Von dem vorläufigen Insolvenzverfahren sind die beiden 54.000-tdw-Bulker Lucia und Marietta sowie die 35.00-tdw-Bulker United Takawangha United Tambora United Tristan da Cunha und United Tronador betroffen.

Schadensatzansprüche prüfen lassen

Orange Ocean-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten Orange Ocean-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem  Bulker-Fonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche.

Insbesondere da die Fondsgesellschaften erst ab dem  Jahr 2008 aufgelegt wurden wären nach der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 04. Oktober 2013 die beratenden Banken dazu verpflichtet gewesen den Anleger infolge der Finanzkrise auf die im Bereich des Schiffmarktes eingetretene negative Entwicklung hinzuweisen.

Zu den hier genannten Fonds stellte der Brancheninformationsdienst fondstelegramm bereits im Februar 2008 in der Analyse für den ersten Fonds MS Marietta Bolten (Orange Ocean 01) fest dass die Fondsgesellschaften die im Jahr 2008 aufgelegten Schiffe zu einer Zeit gekauft hatten in der sich die Kaufpreise für Bulker auf nie dagewesener Höhe befanden. Auch der Kaufpreis des 2010 aufgelegten Fonds MS United Takawangha (Orange Ocean 07) war nach Angaben des fondstelegrammes zu hoch.

Unsere Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der Fonds Orange Ocean MS Anna Bolten Orange Ocean MS Lucia Bolten Orange Ocean MS Marietta Bolten Orange Ocean MS sowie der United Tristan da Cunha.

Was können betroffene Orange Ocean-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Orange Ocean – Fonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend.