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Insolvenzantrag Multi Asset Anspar Plan 4: Was Betroffene tun können

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 07. Februar 2023

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Zwei von drei Multi Asset Anspar Plan 4-Gesellschaften des Emissionshauses Steiner + Company haben einen Insolvenzantrag gestellt. Sparer*innen der Geldanlagen Multi Asset Anspar Plan 4 180 und Multi Asset Anspar Plan 4 240 fürchten nicht nur um ihr bereits investiertes Kapital, sondern auch, weiter Zahlungen leisten zu müssen, obwohl die Geldanlage gescheitert ist. Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Urteile im Falle weiterer Multi Asset Portfolio-Kapitalanlagen für geschädigte Anleger erstritten. Wir beraten im Rahmen in einer kostenfreien Ersteinschätzung Betroffene, wie sie aus der Kapitalanlage aussteigen und ihr Kapital zurückerhalten können.

Update: Am 07.03.2023 hat das Amtsgericht Hamburg wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung die Insolvenzverfahren über das Vermögen Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG (Az. 67g IN 31/23) und der Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG (67g IN 32/23) eröffnet. 

Insolvenzverwalter Michael W. Kuleisa hat die betroffenen Anleger*innen aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 08.05.2023 anzumelden. Die Gläubigerversammlung findet am 06.06.2023 in Hamburg statt. Wir unterstützen bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle. Wir raten allen Geschädigten jedoch dazu, sich nicht allein auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens  zu beschränken, sondern auch darüber hinausgehende Ansprüche umfassend prüfen zu lassen.

Risiken der Geldanlage MAP Anspar Plan 4

Anders als bei früher emittierten Multi Asset Portfolio – Kommanditbeteiligungen sollten Interessierte beim MAP Anspar Plan 4 in Form einer stillen Beteiligung mit qualifiziertem Nachrang am Erfolg der Kapitalanlage partizipieren. Die Beteiligung erfolgte nicht als Einmalzahlung, sondern als monatliche Raten über 120, 180 oder 240 Monate. Je nach Ratenzahlungsdauer haben sich Anleger*innen an einer der Gesellschaften Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG, Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG oder Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG beteiligt.

Die Beteiligung an einer stillen Gesellschaft ist eine indirekte und anonyme Beteiligungsform an einem Unternehmen mit zahlreichen Risiken und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger*innen nicht geeignet, da die zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Diese Art der Unternehmensfinanzierung zählt zu den Anlageformen des sogenannten grauen Kapitalmarkts.

Die Kapitalanlagen MAP Anspar Plan 4 180 und 240 wurden mit Sachwerten und hohen Renditen beworben. Die Risiken dieser Anlageform sind gerade für Kleinanleger höher als die Chancen. Ein „Ansparplan“ in Form einer stillen Beteiligung ist nicht mit einem gewöhnlichen Sparplan vergleichbar. Es handelt sich nicht um eine geschützte und sichere Anlage. Es gibt keine festgelegte Verzinsung, keine festgelegte Laufzeit und der Erhalt des eingezahlten Kapitals ist nicht garantiert.

Insolvenzantrag Multi Asset Anspar Plan 4 180 und 240

Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.02.2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multi Asset Anspar Plan 4 180 GmbH & Co. KG und der Multi Asset Anspar Plan 4 240 GmbH & Co. KG eröffnet (Aktenzeichen 67g IN 31/23 und 67g IN 32/23). Vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, gilt es insbesondere zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen qualifizierten Nachrangklausel ggfs. nicht erfüllt sind und Geschädigte ihre Forderungen ohne Nachrang anmelden könnten.

Was Geschädigte tun können – Kostenfreie Ersteinschätzung

Ratenzahler von MAP Anspar Plan 4 180 und 240, die den Verlust ihres investierten Kapitals fürchten und weiter keine Zahlungen mehr leisten möchten, fragen sich, was sie jetzt tun können. Wir bieten Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres individuellen Falles:

  • Insolvenzrechtliche Fragestellungen: Wir unterstützen bei der Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle. Im Insolvenzfall ergeben sich neben der Prüfung zur Wirksamkeit der Nachrangklausel weitere Fragestellungen, wie zum Beispiel das Risiko, die Zahlung des offenen Restbetrages leisten zu müssen.
  • Möglichkeit des Widerrufs der Beteiligung: Wir prüfen, ob die Beteiligung heute noch widerrufen werden kann. Erfüllt eine Widerrufsbelehrung nicht die nötigen Anforderungen, führt das dazu, dass Anleger*innen die Beteiligung wirksam widerrufen können. Der Widerruf befreit von Zahlung der offenstehenden Raten.
  • Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche und potentieller Anspruchsgegner: Unzureichende Prospektangaben und eine mangelhafte Aufklärung über Risiken und Provisionen begründen Ansprüche gegen beratende Vertriebe, deren Haftpflichtversicherungen und/oder Prospektverantwortliche. Im Falle einer Insolvenz raten wir insbesondere zur Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler*innen oder Berater*innen der Kapitalanlage. Diese hätten über die bestehenden Risiken wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das Blind-Pool-Risiko oder die speziellen Risiken eines Sparplans aufklären müssen. Das Ziel eines erfolgreichen Schadenersatzverfahrens ist es, Geschädigte so zu stellen, als ob sie die Beteiligung nie gezeichnet hätten. Das bedeutet, dass Mitglieder auch von eventuellen Nachschusspflichten seitens des Insolvenzverwalters im Falle der Insolvenz freigestellt werden könnten.

Wir empfehlen Geschädigten aktiv zu werden und alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung des Vertriebs und der Prospektverantwortlichen und einem Schadensersatzanspruch. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Nutzen Sie das Onlineformular für eine unverbindliche und schnelle Ersteinschätzung.

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