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Interne VW-Dokumente: Abgasmanipulation auch bei Euro 6 Motoren

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 16. September 2019

Recherchen des SWR zufolge kam auch bei neueren VW-Diesel-Motoren der Norm Euro 6 eine Software zum Einsatz, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet. Von der neuesten Ausweitung des Dieselskandals durch die Abgasmanipulation auch bei Euro 6 Motoren könnten neben hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen von VW auch Autos der Tochterfirmen verschiedene Modellen von Audi, Skoda und Seat betroffen sein.

Die neuen Vorwürfe der Abgasmanipulation betreffen das Nachfolgemodell des Motors EA 189, der im Mittelpunkt des Dieselskandals stand und noch immer steht, den EA 288. Die Diskussion, das VW nicht nur beim Motor EA 189 betrogen habe, sondern auch beim seit 2012 verbauten Modell EA 288, ist nicht neu. Nachdem VW zunächst bestritten hatte, es seien andere Motoren als die Baureihe EA189 manipuliert worden, gab ein Unternehmenssprecher am 22. Oktober 2015 zu, dass in den USA auch die Baureihe EA288 betroffen sind. Ein Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes vom April 2019 betraf erstmals den Motor EA 288, konkret den VW T6, 2,0 TDI Euro 6, der Baujahre 2014 bis 2017. In Deutschland klagen bereits mehrere hundert Verbraucher mit einem EA 288 Auto Ihr Recht ein.

Nun liegen dem SWR vertrauliche Dokumente von Ende 2015 vor, in denen beschrieben wird, wie die sogenannte Zykluserkennung beim Motorenmodell EA 288 funktioniert. Als Zykluserkennung bezeichnet man eine Software, die erkennt, dass ein Fahrzeug die Abgase nur auf dem Prüfstand vorschriftsgemäß reinigt, jedoch nicht im auf der Straße. Eine solche Software wurde beim Motor EA 189 als unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und begründet die Schadensersatzansprüche der betrogenen VW-Kunden.

Abgasmanipulation bei Euro 6 Motoren: Betroffene Modelle mit dem Modell EA 288

Dieser Motor wurde seit 2012 in Varianten zwischen 1,4 und 2,0 Litern in zahlreichen Modellen von VW, Audi, Skoda und Seat eingebaut. Im Einzelnen sind dies die folgenden Modelle:

Fahrzeuge von VW mit dem Motor EA 288

Polo V – Polo VI – Beetle – Golf VII – Golf Sportsvan – Jetta VI – Tiguan – Tiguan II – Touran II – T-Roc – Sharan II – Passat B8 – CC – Scirocco III – Arteon

Fahrzeuge von Audi mit dem Motor EA 288

A 1 8X – A3 8V – Q2 GA – A3 8V- A4 B8 – A4 B9 – A5 F5 – A6 C7 – Q2 GA T6 – Caddy – Crafter – Amarok

Fahrzeuge von Skoda mit dem Motor EA 288

Fabia III – Rapid – Octavia III – Superb III – Kodiaq – Karoq – Kodiaq RS

Fahrzeuge von SEAT mit dem Motor EA 288

Ibiza – Toledo IV – Leon III – Ateca – Alhambra II – Tarraco

VW weist die Vorwürfe zurück

Laut SWR erklärte ein VW-Sprecher, dass kein Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 nach Abgasstandard Euro 6 eine Zykluserkennung enthalte: „Wir untersuchen diesen Themenkomplex seit 2015 und die Ergebnisse aller Untersuchungen und Messungen bestätigen nach unserem aktuellen Wissenstand die Erkenntnis, dass die Nutzung von Fahrkurven beim EA288-Motor keinen Einfluss auf die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten haben oder hatten.“
Anfragen des SWR an das Kraftfahrtbundesamt und das Bundesverkehrsministerium seien unbeantwortet geblieben. Die Aussagen des VW-Sprechers stehen jedoch im Gegensatz zu den Dokumenten, die dem SWR vorliegen. Diese Dokumente sind starke Beweise für Betroffene, die Ihre Ansprüche im Dieselskandal geltend machen.

Der Abgasexperte Axel Friedrich, der den ersten Diesel-Skandal mit aufgedeckt hatte und auch Experte im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages war, kommt dem Bericht des SWR zufolge nach Durchsicht der VW-Unterlagen allerdings zum Ergebnis, dass auch beim Motor EA 288 eine Abschalteinrichtung vorliegt. „Das Fahrzeug erkennt, ob es auf einem Prüfstand steht – nur dann wird ausreichend AdBlue eingespritzt. Dagegen wird im normalen Fahrbetrieb auf der Straße viel weniger AdBlue verwendet“, so der Experte im SWR-Bericht.

Hilfe für Betroffene im Abgasskandal

Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt die Rechte aus dem Dieselskandal durchzusetzen. Wir helfen betroffenen Kunden, ihre Interessen gegenüber den verschiedenen Herstellern durchzusetzen.
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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann