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König & Cie. Deutsche Leben III: Ungewissheit bei der Abwicklung

Veröffentlicht von Andreas Frank am 04. Juni 2010

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Bei dem Lebensversicherungsfonds König & Cie. Deutsche Leben III handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, der in deutsche Lebens- und Rentenversicherungen investierte. Das Gesamtkonzept der Gesellschaft scheint nicht aufgegangen zu sein. Nachdem die beiden Policenfonds König & Cie. Deutsche Leben I und II in Schieflage geraten waren, wurden sie vor einiger Zeit abgewickelt. Dieses Schicksal ereilte nun auch den König & Cie. Deutsche Leben III.

Der hohe Fremdkapitalanteil führte letztlich zum Scheitern des Policenfonds. Die Kosten des Fonds konnten nicht mehr getragen werden. Vor ca. 2 Jahren wurde dann auch für diesen Fonds die Abwicklung beschlossen.

König & Cie. Deutsche Leben III: Was erwartet die Anleger?

Zunächst gab die Fondsgesellschaft bekannt, dass die Anleger des Policenfonds König & Cie. Deutsche Leben III rund 62 Prozent ihrer Einlage zurückerhalten. Mit einem erheblichen Verlust von rund 38 Prozent hatten sich die Anleger schon fast abgefunden, bis nun eine weitere Hiobsbotschaft verkündet wurde. Denn aktuell wurde bekannt, dass die Anleger vorerst keine weiteren Auszahlungen erhalten werden.

Hintergrund der drohenden weiteren Verluste ist der kostenintensive Prozess, der derzeit gegen die Cash Life AG München geführt wird. Die Cash Life AG hatte in der Vergangenheit die Policen des Fonds verwaltet. Als die Abwicklung der König & Cie. Deutsche Leben III beschlossen wurde, wurde der Verwaltungsvertrag mit der Cash Life AG gekündigt. Die ehemalige Geschäftspartnerin Cash Life AG hat die Fondsgesellschaft nun auf Schadensersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro verklagt. Sie hält die Kündigung der König & Cie. für rechtswidrig. Sollte die König & Cie. den Prozess gegen die Cash Life AG verlieren, drohen den Anlegern weitere Verluste.

Aufgrund der immensen Kosten dieser gerichtlichen Auseinandersetzung will die Fondsgesellschaft derzeit keine weiteren Auszahlungen an die Anleger vornehmen. Bisher wurden lediglich 35 Prozent der Kommanditeinlage an die Gesellschafter zurückgezahlt. König & Cie. möchte vorsorglich ausreichend Liquidität in der Gesellschaft belassen. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie mit weiteren Verlusten rechnen müssen.

Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Anleger

Es erscheint mehr als fraglich, ob sich die Anleger mit einem Verlust von mindestens 38 Prozent ihrer Kommanditeinlage abfinden müssen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Betroffenen Anlegern wird geraten, ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann