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Kennen Sie als Autofahrer Ihre Möglichkeiten? Hilfe vom Rechtsanwalt im Abgasskandal ohne Kostenrisiko

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 20. März 2019

Dass ein Rechtsanwalt im Abgasskandal helfen kann scheint klar – dennoch scheuen viele Verbraucher den Anruf beim Anwalt, um sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Als Alternative zu drohenden Stilllegungen durch das Kraftfahrtbundesamt oder Fahrverboten bleibt meist nur ein neues Fahrzeug. Aber diese Alternative ist stets mit hohen Mehrkosten verbunden. Viele Autofahrer sehen sich gezwungen zu handeln, dabei hätten sie ihr Auto gerne noch einige Zeit behalten.

Rechtanwältin Ricarda Schunn von der Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann beantwortet häufige Fragen, die Mandanten im Vorfeld eines Vorgehens wegen Abgasmanipulation beschäftigen. Wichtig dabei: eine kostenlose Ersteinschätzung bieten nicht nur Rechtsdienstleister, die im Erfolgsfall eine hohe Prämie kassieren. Auch größere Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und einem Team von spezialisierten Rechtsanwälten, die einen persönlichen Kontakt pflegen, bieten kostenlose Ersteinschätzungen an. Positiv für Verbraucher ist auch, dass der zeitliche Aufwand für eine Erstanfrage sehr gering ist.

Die häufigsten Fragen unserer Mandanten, wie ein Rechtsanwalt im Abgasskandal vorgeht

  • Wie sieht das Vorgehen eines Rechtsanwaltes hinsichtlich Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal aus?

Sobald wir alle notwendigen Informationen haben, prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten auf Schadensersatz und die eventuelle Höhe des Schadensersatzes. Diese Ersteinschätzung ist stets kostenlos, also unabhängig davon, ob Sie eine Rechtschutzversicherung haben oder nicht. Entschließen sich Mandaten dazu, uns mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Dieselskandal zu beauftragen, gehen wir in außergerichtliche Verhandlungen. Vergleiche als Form einer gütlichen Einigung werden außergerichtlich oder vor Gericht geschlossen.

  • Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis der Ersteinschätzung bekomme?

Die individuelle Prüfung schließen wir innerhalb einer Woche ab. Oft erhalten Interessierte Ihr Ergebnis bereits nach wenigen Tagen.

  • Ich würde mein Auto gerne behalten. Ist das im Ergebnis möglich oder muss ich es immer zurückgeben?

Die Rechtsfolge bei erfolgreicher Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist die Rückabwicklung. Das bedeutet für Autobesitzer, dass sie ihr Auto zurückgeben und im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erhalten. Es gab aber durchaus schon Fälle, in denen der Schadensersatz in Form einer Entschädigungssumme ausgestaltet wurde und der Betroffene das Fahrzeug behalten konnte.

  • Kann ich auch dann Schadensersatz verlangen, wenn ich kleine Macken im Auto habe?

Auf jeden Fall. Ein Vorgehen wegen Schadensersatz ist ganz unabhängig von kleinen Schönheitsfehlern. Autofahrer müssen nur wissen, dass sie sich dies unter Umständen anrechnen lassen müssen. Diese Wertminderung muss im Einzelfall eingeschätzt werden.

  • Ich habe mir bereits ein neues Fahrzeug gekauft, das alte ist aber noch vorhanden. Ist es sinnvoll, für das alte Fahrzeug Schadensersatz zu fordern?

Auch hierauf lautet die Antwort ja – auch wenn ein Fahrzeug bereits abgemeldet ist, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das kann sogar positiv sein, da keine weiteren Kilometer gefahren werden, die später als Nutzungsentschädigung abgezogen werden.

  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Kann ich jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschließen?

Mandaten mit einer Rechtschutzversicherung zahlen lediglich den Selbstbehalt der Versicherung. Doch auch wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, ist ein Vorgehen aufgrund der positiven, höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgsversprechend. Eine Rechtschutzversicherung kann nicht „schnell“ abgeschlossen werden; sie übernimmt die Kosten dann nicht. Es besteht aber die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer. Gerne vermitteln wir unseren Mandaten den Kontakt. Zusätzlich prüfen wir auch die Widerrufsmöglichkeiten. Denn ist das Fahrzeug finanziert, kann unter Umständen der Widerruf des Darlehensvertrages die lukrativere Möglichkeit sein. Beim Thema Widerruf Kfz-Darlehen ist der Abschluss einer Rechtschutzversicherung noch möglich.

  • Muss ich meine Schlussrate zahlen, wenn ich gegen den Hersteller wegen Abgasmanipulation vorgehe?

Ja, die Schlussrate muss bezahlt werden, denn der Vertrag läuft weiter. In manchen Fällen ist jedoch eine Stundung möglich. Wir prüfen diese Möglichkeit gerne für Sie.

Als erfahrene Kanzlei mit über tausend Mandanten im Bereich des Dieselskandal bieten wir kostenlose Services zu diesem Thema an: nutzen Sie unseren Online-Formular für eine schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung.

Online-Formular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann