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Landgericht Augsburg: Bislang verbraucherfreundlichstes Urteil im Dieselskandal um VW – Schadensersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 30. November 2018

Für großes Aufsehen sorgt ein Urteil des Landgerichts Augsburg im Zusammenhang mit dem Dieselskandal um VW. Nach dem Urteil vom 14.11.2018 (Az. 021 O 4310/16) muss VW dem Kläger den vollen Kaufpreis des Autos erstatten, Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs. Äußerst erfreulich aus Verbrauchersicht ist, dass der Kläger keine Nutzungsentschädigung für das zwischenzeitlich sechs Jahre alte Auto zahlen muss – darüber hinaus muss der Autohersteller dem Kläger sogar Zinsen zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Warum das Gericht eine Nutzungsentschädigung verneint

Der Kläger hatte im Jahr 2012 einen Golf Plus Trendline 1.6 TDI für knapp 30.000,- EUR erworben, in dem die manipulierte Software verwendet wurde. Er klagte und kann sich nun über die Erstattung des vollen Kaufpreises zuzüglich Zinsen freuen. Damit konnte er sein Fahrzeug sechs Jahre umsonst nutzen. Bislang hatten die Gerichte im Falle von Schadensersatzklagen stets eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen. Deren Höhe berechnet sich nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer.
In der Begründung zur Verneinung einer Nutzungsentschädigung des Gerichts heißt es, Volkswagen habe durch den Einbau der Manipulationssoftware in Diesel-Fahrzeugen den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Der VW-Konzern habe dadurch seine Umsatzzahlen verbessern und im Ergebnis eigene Gewinne durch Täuschung der Kunden erzielen wollen. Eine Nutzungsentschädigung „widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung“.
VW hat derweil angekündigt, in Berufung zu gehen.
Dass Urteile im Abgasskandal mit größerer Wahrscheinlichkeit zugunsten von Dieselkäufern entschieden werden, zeigt eine aktuelle Statistik des ADAC. Nach Stand Anfang September 2018 sind von insgesamt 1101 Verfahren zur Abgasthematik 729 zugunsten der Verbraucher entscheiden worden.

Wessen Ansprüche im Dieselskandal verjähren Ende des Jahres 2018?

Ausschließlich Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem Motor EA 189 sollten jetzt handeln, da Ihre Ansprüche auf Schadensersatz wahrscheinlich Ende des Jahres 2018 verjähren. Diese Autobesitzer sind von der Abgasmanipulation betroffen und haben Schreiben dazu erhalten. Über die Fahrgestellnummer kann jeder Autofahrer sich auf der Website des jeweiligen Herstellers versichern, ob das eigene Auto von der Absagmanipulation betroffen ist.
Nach Ablauf des Jahres 2018 bleibt diesen Dieselfahrern noch der Weg des Widerrufs, sofern sie ihr Auto über einen Kredit finanziert haben. Käufer von Dieselfahrzeugen anderer Modelle oder Marken, haben weiterhin noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Ein Vorgehen mit einer Schadensersatzklage ist insbesondere für Autobesitzer von Fahrzeugen erfolgversprechend, bei denen die Abgas-Manipulation in Form der Abschalteinrichtung nachgewiesen wurde. Der Widerruf von Kfz-Kreditverträgen bietet Autofahrern oftmals schnellere und elegantere Lösungsansätze. Wir prüfen kostenfrei, welche Möglichkeit in Ihrem Fall die erfolgversprechendste ist.
Die Anlegerkanzlei AKH-H vertritt Betroffene im Dieselskandal sowohl vorgerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Lesen Sie umfangreichere Informationen zum Dieselskandal und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und erhalten Sie mit wenigen Schritten Ihre persönliche Bewertung.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann