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Landgericht Osnabrück entscheidet über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung
Veröffentlicht von Medya Erdem am 18. April 2024
Das Landgericht Osnabrück hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall die Unwirksamkeit mehrerer Prämienerhöhungen der LKH Landeskrankenhilfe festgestellt und damit einen Rückforderungsanspruch des Versicherungsnehmers teilweise bestätigt (Urteil vom 02.04.2024, Az. 12 O 2065/23, noch nicht rechtskräftig).
Landgericht Osnabrück entscheidet über Prämienerhöhungen der PKV
Unser Mandant ist Versicherungsnehmer der LKH Landeskrankenhilfe VVaG und in verschiedenen Tarifen privat krankenversichert. Er klagte gegen Prämienerhöhungen, die in den Jahren 2014 bis 2023 in verschiedenen Tarifen vorgenommen wurden. Der Kläger machte geltend, dass diese Erhöhungen formell rechtswidrig seien, da die nach § 203 Abs. 5 BGB erforderlichen Begründungen nicht hinreichend dargelegt worden seien. Insbesondere ging es um die Erhöhungen für die Jahre 2014 und 2015, bei denen die Bescheide nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, da sie die maßgeblichen Gründe für die Erhöhungen nicht hinreichend spezifizierten.
Das Gericht stellte fest, dass die Erhöhungen zum 01.01.2014 in einem Tarif und zum 01.01.2015 in zwei Tarifen unwirksam waren, da die Mitteilungen nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 WG genügten. Es fehlte an einer klaren und nachvollziehbaren Darstellung der Gründe, die zu den Prämienerhöhungen geführt haben. Die Erhöhungen in den Jahren nach 2015 erklärte das Gericht für formell rechtmäßig, da die Mitteilungen nachgebessert wurden und nunmehr die erforderlichen Angaben enthielten. Die Versicherung wurde zur Rückzahlung von insgesamt 446,62 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt.
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Das Urteil zeigt, dass Versicherungsnehmer*innen nicht passiv hinnehmen müssen, wenn ihre Versicherungsbeiträge erhöht werden. Vielmehr haben sie das Recht und die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit solcher Erhöhungen in Frage zu stellen. Wir empfehlen, bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.
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