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Landgericht Stuttgart erklärt Beitragserhöhungen der Generali teilweise für unwirksam

Veröffentlicht von Medya Erdem am 11. Juni 2024

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Das Landgericht Stuttgart hat in einem Fall zur Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen teilweise zugunsten eines Versicherten der Generali Deutschland Krankenversicherung AG entschieden (Urteil vom 29.05.2024, Az. 47 O 213/23, noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund und Entscheidung des Gerichts

Unser Mandant ist seit Jahren bei der Generali privat kranken- und pflegeversichert. Er vertrat die Auffassung, dass Beitragserhöhungen seiner privaten Kranken-/Pflegeversicherung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen und daher unwirksam seien.

Das Gericht hat diese Auffassung teilweise bestätigt und entschieden, dass die Beitragserhöhungen im Tarif STN zum 01.01.2020 formell unwirksam sind. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Versicherer seine Kunden nicht ausreichend über die Gründe für die Beitragsanpassungen informiert habe. Nach § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind die Gründe für eine Beitragsanpassung klar und verständlich darzulegen. Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer die Rechnungsgrundlagen mitteilen, die zur Neufestsetzung der Prämie geführt haben. Das Gericht stellte fest, dass die Mitteilungen des Versicherers diesen Anforderungen nicht genügten, da sie keine ausreichenden Angaben zur Überschreitung eines gesetzlich oder tariflich festgelegten Schwellenwertes enthielten.

Das Landgericht Stuttgart hat die Generali Deutschland Krankenversicherung AG verurteilt, dem Kläger überzahlte Beiträge in Höhe von 459,84 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Außerdem wurde festgestellt, dass die Versicherung die Nutzungen, die sie aus dem zu Unrecht erhöhten Prämienanteil gezogen hat, an den Kläger herauszugeben hat.

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Das Urteil macht deutlich, dass die Versicherer bei Beitragserhöhungen strenge formelle und materielle Anforderungen beachten müssen. Die Rechtslage zur Wirksamkeit von Beitragsanpassungen ist komplex. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Sie haben weitere Fragen zum Urteil? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

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Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann