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LG Ravensburg: Autofahrer 70.000 Kilometer kostenlos gefahren – VW Bank erleidet einen Totalschaden durch den Widerruf des Finanzierungsvertrags

Veröffentlicht am 16. August 2018

Fahrbahn-Mittelstreifen-gelb

70.000 Kilometer kostenlos gefahren: Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil von 07.08.2018 die von uns vertretene Meinung bestätigt. Nachdem der Kläger widerrufen hatte, verlangte er die Rückzahlung aller bis dahin getätigten Raten ohne einen Abzug für Schäden oder Ersatz für die bis dahin gefahrenen 70.000 Kilometer. Das Gericht gab dem Kläger nun Recht.

Das Urteil von Landgericht Ravensburg vom 07.08.2018 – 2 O 259/17 – bestätigt damit, dass ein Nutzungsersatz nicht abzuziehen ist. Im vorliegenden Finanzierungsvertrag sieht das Landgericht Ravensburg Fehler bei der Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht, da nicht auf die Rechtsfolgen nach § 358 Abs. 1 und 3 BGB (Widerruf bei verbundenen Verträgen) hingewiesen wurde. Dies führt auch dazu, dass die Bank keinen Anspruch auf Wertersatz für die gefahrenen 70.000 Kilometer hat und der Kläger eine komplette Rückerstattung der bis dahin gezahlten Raten sowie der Anzahlung verlangen kann.

Der Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Ravensburg – Widersprüchliche Informationen zum Widerruf

Der Kläger unterzeichnete im Juli 2015 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines gebrauchten Skoda Roomster. Dabei leistete der Kläger an das vermittelnde Autohaus eine Anzahlung in Höhe von € 3.460,00. Das aufgenommene Darlehen bei der Bank (später die Beklagte) betrug € 9.649,08, wobei auch eine Restschuldgruppenversicherung abgeschlossen wurde. Der Kläger zahlte monatlich Raten in Höhe von € 114,87. Am 08.05.2017 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag gegenüber der Beklagten. Diese ließ sich jedoch nicht auf außergerichtliche Verhandlungen ein, so dass der Kläger Klage gegen die Autobank einreichte.

Das Gericht verurteilte die Bank, an den Autokäufer € 6.906,10 nebst Zinsen zu bezahlen. Dies entspricht den bis dahin getilgten Raten sowie der Anzahlung. Weiterhin kam der Autokäufer aus dem Darlehnsvertrag raus und muss daher den Darlehensvertrag nicht mehr tilgen. Im Gegenzug muss der Autokäufer sein Fahrzeug an die Bank zurückgeben.

70.000 Kilometer kostenlos gefahren: Mangels richtiger Aufklärung über das Widerrufsrecht hat die VW Bank keinen Anspruch auf Wertersatz

Der Kläger konnte noch zwei Jahre nach Abschluss des Finanzierungsvertrages widerrufen, da die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend über das Widerrufsrecht gem. Art 247 § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2b EGBGB belehrt. Demnach muss auf die Rechtsfolgen nach § 358 Abs. 1, 2 BGB hingewiesen werden. Diesbezüglich gab es jedoch widersprüchliche Angaben. Allerdings reicht es nicht aus, dass eine dieser Angaben richtig ist, da bereits mit einer falschen Angabe beim Verbraucher eine Irreführung hervorgehoben wird.

Im vorliegenden Fall ist der Eindruck entstanden, dass der Verbraucher auch dann Wertersatz leisten muss, wenn der Wertverlust auf den Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit und der Funktionsweise notwendig war. Diese Information ist falsch und dazu geeignet, den Darlehensnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts abzuhalten.

Diese Informationen findet sich in nahezu allen von uns geprüften Finanzierungsverträgen der Volkswagen Bank sowie sämtlichen Zweigniederlassungen der Volkswagen Bank wie Audi Bank, Skoda Bank, Seat Bank und der AutoEuropa Bank.

In den meisten Fällen ist der falsche Passus unter „6. Widerruf a. Wertverlust“  aufzufinden. Dort heißt es: „Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrags eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeuges entstandene Wertminderung (zum Beispiel Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen.“

Die Rechtsfolgen eines Widerrufs

Hinsichtlich der Rechtsfolgen sprach das Gericht dem Kläger zu, dass dieser umgehend aus dem Darlehnsvertrag entlassen wird. Das heißt, die Bank hat keinen Anspruch mehr auf weitere Zahlungen des Klägers für die Zukunft.

Darüber hinaus wurde die beklagte Bank verurteilt, an den Kläger die bis dahin gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück zu zahlen. Der Kläger erhält damit eine Rückzahlung in Höhe von € 6.906,10 zuzüglich 5 % Zinsen ab den 30.11.2017. Im Gegenzug übergibt der Kläger sein Fahrzeug, mit dem er zwischenzeitlich etwa 70.000 Kilometer gefahren ist, an die Bank.

Was können betroffene PKW Darlehensnehmer tun?

Bereits seit einem Jahr bestätigen Gerichte immer wieder, dass Autokäufer ihre Autokredite noch nach Jahren widerrufen können. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den wichtigsten Entscheidungen:

  • Urteil des Landgerichtes Berlin vom 05.12.2017 – 4 O 150/16,
  • Urteil des Landgerichtes Arnsberg vom 17.11.2017 – 2 O 45/17,
  • Urteil des Landgerichtes Ellwangen vom 25.01.2018 – 4 O 232/17
  • Urteil des Landgerichtes München I vom 09.02.2018 – 29 O 14138/17
  • Urteil des Landgerichtes München I vom 01.06.2018 – 29 O 1351/18
  • Urteil des Langerichtes Limburg vom 13.07.2018 – 2 O 317/17
  • Urteil des Langerichtes Stuttgart vom 22.03.2018 – 14 O 340/17

Bahnbrechend beim vorliegenden Urteil des Landgerichts Ravensburg ist, dass sich das Gericht mit der Frage des Wertersatz beschäftigen musste und nunmehr im Sinne der Autofahrer entschieden hat.

Betroffene Darlehensnehmer, die einen Finanzierungsvertrag (Darlehens- oder auch Leasingvertrag) nach dem 10. Juni 2010 zur Finanzierung ihres PKWs abgeschlossen haben, sollten ihre Unterlagen von einem erfahrenen Spezialisten prüfen lassen.

Unsere Kanzlei bietet zum Thema Widerruf Autokredit eine kostenfreie Ersteinschätzung. Im Rahmen dieser prüfen wir zunächst, ob in Ihren Unterlagen Fehler vorliegen und zeigen Ihnen gleichzeitig auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Sofern Sie das möchten, können wir für Sie auch den Widerruf erklären und danach die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung vornehmen, so dass von Anfang an die gesamte Korrespondenz über unsere Kanzlei läuft.

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