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Martitim Invest XVIII in schwierigem Fahrwasser

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 27. Dezember 2017

Für die Anleger des Maritim Invest XVIII ist die bisherige Entwicklung des Fonds durchweg enttäuschend. Notverkäufe, Insolvenzen und Rückforderungen von Ausschüttungen belasten die Liquidität dieses Zweitmarktfonds. Investoren des Fonds beteiligen sich mit einer Mindestbeteiligungssumme von € 20.000,– zzgl. 5 % Agio über die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treugeber an der Fondsgesellschaft Achtzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Maritim Invest-Fonds sind Zweitmarktfonds, welche in diverse „gebrauchte“ und auf dem Zweitmarkt befindliche Schiffsfonds investiert haben. Das Kapital sollte einerseits über den Zweitmarkt überwiegend in Beteiligungen an Containerschiffen, Tankern und Bulkern investiert werden. Andererseits konnten auch andere lukrativ erscheinende Schiffsinvestitionen (z. B. Private Placements, Direktinvestitionen, sonstige attraktive Tonnagesteuer-Investitionen) erfolgen.

Eine breite Streuung über verschiedene Anlageklassen ist dem Konzept nicht zu entnehmen. Der Investitionsfokus lag von Anfang an bei Containerschiffen. Das Portfolio dieses Zweitmarktfonds besteht zu über 90 % aus Containerschiffen. Der Fonds trägt somit das volle Risiko der Marktlage der Containerschifffahrt. Mit dieser Investition sollten die Anleger einen durchschnittlichen Vermögenszuwachs von 6-8 % p.a. auf das Beteiligungskapital erzielen.

Anleger bangen um ihr Geld

Statt der erhofften Rendite, müssen die Zeichner dieser Schiffsfondsbeteiligung nun hoffen, dass sie am Ende nicht mit leeren Händen dastehen. Die Schifffahrtsmärkte befinden sich bekanntlich seit vielen Jahren in der Krise. Ausbleibende Gewinne führten letztlich zur wirtschaftlichen Schieflage des Fonds. Nachdem die vorgesehenen Ausschüttungen nicht ausbezahlt werden konnten wird der Verlust eines erheblichen Teils der Investition immer wahrscheinlicher. Dieser Fonds wird auf dem Handelsportal zweitmarkt.de nicht mehr gehandelt (Stand 27.12.2017).

Rettung des investierten Kapitals

Es gibt Möglichkeiten sich von dieser Investition zu trennen. In dieser Situation sind die Anleger des Fonds Maritim Invest XVIII nicht alleine. Es befindet sich über 400 Anleger im Fonds. Die mit uns in Kontakt getretenen Anleger fühlen sich falsch beraten und von ihren Beratern getäuscht. Sie wurden bei der Anlageberatung von ihrem Berater bei der Bank bzw. der Vertriebsfirma über die bestehenden Risiken und Nachteile dieses geschlossenen Schiffsfonds nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Die meisten Anleger wollten eine sichere Anlage für ihre Altersvorsorge und keine Verlustrisiken eingehen. Eine Belehrung über die hohen Risiken dieses Fonds und über die geflossenen Provisionen erfolgte so gut wie nie.

Bei einer Anlageberatung ist eine Risikoaufklärung Pflicht

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Dieser Umstand eröffnet für die Anleger der Maritim Invest XVIII die Möglichkeit für Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung. Eine unterlassene Risikoaufklärung im Beratungsgespräch führt rechtlich zu einer Haftung der Bank bzw. des Vertriebes und einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Außerdem müssen vermittelnde Banken über sämtliche Provisionen (Kickbacks), die an sie geflossen sind, aufklären. Tun sie dies nicht, müssen sie auch für diesen Beratungsmangel haften.

Was können betroffene Anleger tun?

Anlegern dieses Fonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann: Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlage- sowie Bankrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Autor

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann