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Schiffsfonds Insolvenz aktuell: Vermögen der BS Invest MS Mary Schulte unter Zwangsverwaltung

Veröffentlicht von Andreas Frank am 08. November 2012

Die Anleger geschlossener Schiffsfonds kommen auch im November 2012 nicht zur Ruhe. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste der 2004 seitens der Fondsgesellschaft BS Invest aufgelegte Schiffsfonds MS Mary Schulte den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten (Az.: 67 e 329/12). Nach Anordnung der vorläufigen Zwangsverwaltung über das Vermögen der BS Invest MS Mary Schulte droht deren Anlegern nun der Totalverlust ihrer Einlage.

BS Invest MS Mary Schulte: Anleger mit € 9.000.000 beteiligt

BS Invest hatte den Schiffsfonds MS Mary Schulte im Jahr 2004 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 22.500.000 am Markt platziert. An dem 1.702 TEU Vollcontainerschiff MS Mary Schulte hatten hatten sich Schiffsfondsanleger laut Angaben des Portals www.zweitmarkt.de seinerzeit mit einem Eigenkapital in Höhe von €  9.000.000 – beteiligt. Wie dem o.g. Internetportal gleichfalls zu entnehmen ist hatte der Schiffsfonds BS Invest MS Mary Schulte zum Zeitpunkt der Erstemission Fremdkapital in Höhe von € 13.500.000 – aufgenommen.

Die Beteiligung an dem Schiffsfonds BS Invest Mary Schulte verlief für dessen Anleger bis dato alles andere als zufrieden stellen. So erhielten die BS Invest MS Mary Schulte Anleger laut Information des Internetportals www.zweitmarkt.de bislang noch überhaupt keine Ausschüttungen ausgezahlt. Nach der nun bekannt gewordenen Schiffsfonds  Insolvenz werden sich die BS Invest MS Mary Schulte Anleger nunmehr auf einen Totalverlust des ihrerseits in das BS Invest Vollcontainerschiff investierten Geldes einstellen müssen.

BS Invest Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene BS Invest  Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene BS Invest – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene BS Invest MS Mary Schulte Anleger jetzt tun?

Betroffene Anlegern des BS Invest MS Mary Schulte wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann