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Martitim Invest XVIII in schwierigem Fahrwasser

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 27. Dezember 2017

Zwei Menschen diskutieren vor einem Laptop im Büro

Für die Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Maritim Invest XVIII ist die bisherige Entwicklung des Fonds durchweg enttäuschend. Notverkäufe, Insolvenzen und Rückforderungen von Ausschüttungen belasten die Liquidität dieses Zweitmarktfonds. Anleger des Fonds beteiligen sich mit einer Mindesteinlage von 20.000 Euro zuzüglich 5 % Agio über die Maritime Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Treugeber an der Fondsgesellschaft Achtzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG BETEILIGT. Bei den Maritim Invest-Fonds handelt es sich um Zweitmarktfonds, die in verschiedene „gebrauchte“ und auf dem Zweitmarkt befindliche Schiffsfonds investiert haben. Zum einen sollte das Kapital über den Zweitmarkt überwiegend in Beteiligungen an Containerschiffen, Tankern und Bulkern investiert werden. Andererseits konnten auch andere lukrativ erscheinende Schiffsinvestments (z.B. Private Placements, Direktinvestments, andere attraktive Tonnagesteuerinvestments) getätigt werden.

Eine breite Streuung über verschiedene Assetklassen ist im Konzept nicht vorgesehen. Der Anlageschwerpunkt lag von Beginn an auf Containerschiffen. Das Portfolio dieses Zweitmarktfonds besteht zu über 90 % aus Containerschiffen. Damit trägt der Fonds das volle Risiko der Marktlage der Containerschifffahrt. Mit dieser Investition sollten die Anleger einen durchschnittlichen Vermögenszuwachs von 6-8 % p.a. auf das Beteiligungskapital erzielen.

Martitim Invest XVIII – Anleger bangen um ihr Geld

Statt der erhofften Rendite müssen die Zeichner dieser Schiffsfondsbeteiligung nun hoffen, dass sie am Ende nicht mit leeren Händen dastehen. Bekanntlich befinden sich die Schifffahrtsmärkte seit Jahren in der Krise. Ausbleibende Gewinne führten schließlich zur wirtschaftlichen Schieflage des Fonds. Nachdem die prognostizierten Ausschüttungen nicht gezahlt werden konnten, wird der Verlust eines erheblichen Teils der Investition immer wahrscheinlicher. Auf dem Handelsportal zweitmarkt.de wird dieser Fonds nicht mehr gehandelt (Stand 27.12.2017).

Es gibt Möglichkeiten, sich von diesem Investment zu trennen. In dieser Situation sind die Anleger des Maritim Invest XVIII nicht alleine. Über 400 Anleger sind in dem Fonds investiert. Die Anleger, die sich an uns gewandt haben, fühlen sich von ihren Beratern falsch beraten und getäuscht. Sie wurden im Rahmen der Anlageberatung von ihren Beratern bei der Bank oder dem Vertrieb nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und Nachteile dieses geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt. Die meisten Anleger wollten eine sichere Anlage für ihre Altersvorsorge und kein Verlustrisiko eingehen. Eine Aufklärung über die hohen Risiken dieses Fonds und die fließenden Provisionen erfolgte so gut wie nie

Bei einer Anlageberatung ist eine Risikoaufklärung Pflicht

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Dieser Umstand eröffnet den Anlegern des Maritim Invest XVIII die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen und die Fondsbeteiligung rückabzuwickeln. Eine unterlassene Risikoaufklärung im Beratungsgespräch führt rechtlich zu einer Haftung der Bank bzw. des Vertriebs und zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Darüber hinaus müssen die vermittelnden Banken über alle an sie fließenden Provisionen (Kickbacks) aufklären. Tun sie dies nicht, haften sie auch für diesen Beratungsfehler.

Was können betroffene Anleger tun?

Anlegern dieses Fonds wird empfohlen, ihre möglichen Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine schnelle und kostenlose Erstberatung.

Auch Anleger anderer geschlossener Fonds haben die Möglichkeit, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann: Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlage- sowie Bankrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann