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Medico Fonds Nr. 31: Nachschussforderung aufgrund negativen Auseinandersetzungsguthabens

Veröffentlicht am 21. Januar 2010

Gebau Fonds GmbH: Nachschussforderung beim Medico Fonds Nr. 31

Als Geschäftsführerin des Medico Fonds Nr. 31 Miraustraße Berlin Manfred Kreienkamp KG Düsseldorf hat die Gebau Fonds GmbH mit Schreiben vom 17.12.2009 sämtliche ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds Nr. 31 Miraustraße Berlin Manfred Kreienkamp KG Düsseldorf zur Zahlung des von ihr ermittelten negativen Auseinandersetzungsbetrages aufgefordert. Die betroffenen Anleger hatten ihre Kommanditbeteiligung fristgemäß zum 31.12.2008 gekündigt.

In dem besagten Schreiben hat die Gebau Fonds GmbH den ausgeschiedenen Kommanditisten unter Beifügung der Auseinandersetzungsbilanz zum Stichtag des 31.12.2008 mitgeteilt dass diese mit einem Auseinandersetzungsbetrag von negativ 20 54 % endet. Gleichzeitig wurden die ausgeschiedenen Kommanditisten zur Zahlung des jeweils auf ihren Anteil entfallenden konkret benannten Betrages bis zum 31.01.2010 aufgefordert.

Der zu zahlende Auseinandersetzungsbetrag bestimmt sich nach der jeweiligen Höhe der ursprünglichen Kommanditbeteiligung und beläuft sich bei einer nominalen Beteiligung über ursprünglich 50.000 00 DM (entspricht 25.564 59 €) konkret auf 5.250 97 €. Kommanditisten mit einer höheren Kommanditbeteiligung trifft es noch härter. Sie müssen einen entsprechend höheren Betrag bezahlen.

Seitens der Fondsgeschäftsführung wird vorliegend offensichtlich der Versuch unternommen die ausgeschiedenen Kommanditisten nochmals gezielt unter Druck zu setzen und sie zur Zahlung zu bewegen. Angesichts der bewusst äußerst kurz bemessenen Zahlungsfrist ist den meisten betroffenen nicht zuletzt auch bedingt durch die Feiertage und den Jahreswechsel die Möglichkeit genommen sich rechtszeitig Rechtsrat einzuholen.

Unser Rat an betroffene Anleger

Ob die erhobenen Nachschussforderungen aufgrund des ermittelten negativen Auseinandersetzungsbetrages seitens der Fondsgeschäftsführung berechtigt sind und die ausgeschiedenen Kommanditisten einer Zahlungsverpflichtung unterliegen bedarf einer umfassenden und eingehenden juristischen Prüfung.

Betroffenen Anlegern ist daher dringend anzuraten sich in dieser Rechtsangelegenheit hinsichtlich einer bestehenden Zahlungsverpflichtung durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen und erst nach Prüfung der Rechtslage eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu treffen. Sollten Sie betroffen sein und anwaltliche Hilfe in dieser Sache wünschen so können Sie über das Kontaktformular gerne mit uns in Verbindung treten.