0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Medico Fonds Nr. 37 Dresden Waldschlösschen KG: Beschlussfassung über Entschuldungskonzept

Veröffentlicht am 21. Juni 2010

Mit Schreiben vom 07.06.2010 ist die Gebau Fonds GmbH als Geschäftsbesorgerin des Medico-Fonds Nr. 37 Dresden Waldschlösschen an die Gesellschafter dieses Fonds mit der Aufforderung zur Zustimmung und Teilnahme an der geplanten Kapitalerhöhung  zur Sanierung der Fondsgesellschaft herangetreten. In diesem vorgenannten Schreiben wird den Gesellschaftern des Medico-Fonds Nr. 37 das von der Gebau Fonds GmbH mit der Westdeutschen ImmobilienBank („WIB“) erarbeitete Entschuldungskonzept zur dauerhaften Sanierung der Gesellschaft vorgestellt.

Medico Fonds Nr. 37: Details zum Entschuldungskonzept

Grund für die Entwicklung dieses Entschuldungskonzepts sei nach Angaben der Gebau Fonds GmbH trotz des Vermietungsstands von rd. 83 % (!) die schlechte wirtschaftliche Ertragssituation die zur Folge hat, dass der Medico-Fonds seine Darlehensverbindlichkeiten bei der WIB in Höhe von rd. EUR 14,5 Mio. nicht mehr bedienen kann.

Das Konzept sieht eine Kapitalerhöhung um EUR 6 Mio. vor. Von diesem Betrag sollen EUR 5 Mio. als Sondertilgung an die WIB auf das Restdarlehen geleistet werden. Im Gegenzug sei die WIB bereit auf EUR 2 Mio. des Darlehens zu verzichten und stellt den teilnehmenden Medico-Fondsgesellschaftern eine Haftungsfreistellung in Aussicht. Daneben wird den teilnehmenden Medico-Fondsgesellschaftern eine Vorzugsausschüttung in Höhe von 4 % p.a. auf die Kapitalerhöhung steigend auf 6 0 % und Mehrerlösvergütung im Fall des Verkaufs der Immobilie zugesichert. Die Mindestbeteiligung an der Kapitalerhöhung beträgt 20 % der ursprünglichen Nominalbeteiligung und beläuft sich z.B. bei einer Beteiligung von EURO 25.564 59 konkret auf EUR 5.112 92.

Zur Umsetzung des Entschuldungskonzepts im Medico-Fonds Nr. 37 seien nach Aussage der Gebau Fonds GmbH umfangreiche Beschlüsse durch die Gesellschafter zu fassen.
Insbesondere müsste über die beabsichtigte Kapitalerhöhung um EUR 6 Mio. ein Beschluss herbeigeführt werden. Für den Fall dass weniger als EUR 6 Mio. eingenommen werden beinhaltet die Beschlussvorlage hilfsweise eine Darlehensregelung mit der die Verschuldung der Medico-Fondsgesellschaft zurückgeführt werden könne. Des Weiteren soll über den Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit der Medico-Fondsgesellschaftsbeteiligung bis zum 31.12.2020 abgestimmt werden.

Gleichzeitig stellt die Gebau Fonds GmbH klar dass zwar mit der Zustimmung zu der Kapitalerhöhung keine Einzahlungsverpflichtung seitens der Medico-Fondsgesellschafter einhergeht. Die Zustimmung sei jedoch deshalb wichtig weil für die Kapitalerhöhung und der Entschuldung eine Zustimmung von 75 % der abgegebenen Stimmen Voraussetzung sei.

Aus diesem Grund fordert die Medico-Fondsgeschäftsführung die Gesellschafter mit Nachdruck auf ihre Zustimmung zu den einzelnen Beschlussvorlagepunkten zu erteilen und sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. In diesem Zusammenhang schildert die Gebau Fonds GmbH den Medico-Fondsgesellschaftern als Druckmittel das Szenario welches eintreten würde sollte die Entschuldung nicht zustande kommen. In diesem Fall drohe nach Aussage der Gebau Fonds GmbH die Insolvenz der Medico-Fondsgesellschaft was mit einem starken Wertverlust der Immobilie verbunden wäre. Neben dem Verlust der Einlage besteht für die Medico-Fondsgesellschafter in diesem Fall das Risiko einer Inanspruchnahme aus § 172 Abs. 4 HGB voraussichtlich in Höhe von 28 % der Nominalbeteiligung.

Die Vorgehensweise der Medico-Fondsgeschäftsführung ist aus unserer Sicht äußerst bezeichnend. Obwohl die Gebau Fonds GmbH nach eigenen Angaben bereits im vergangenen Jahr eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erarbeitung eines Entschuldungskonzepts und der Unterstützung bei den Verhandlungen mit den Gläubigern der Gesellschaft beauftragt hat wurden die Gesellschafter zu keinem Zeitpunkt weder hierüber noch über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Medico-Fonds von Seiten der Fondsgeschäftsführung informiert.
Vielmehr werden die Gesellschafter erst jetzt nachdem die Medico-Fondsgeschäftsführung die Verhandlungen mit der Bank komplett abgeschlossen und ein Entschuldungskonzept ausgehandelt hat vor vollendete Tatsachen gestellt und zur Kasse gebeten.

Seitens der Medico-Fondsgeschäftsführung wird unserer Einschätzung nach vorliegend auch offensichtlich der Versuch unternommen die Gesellschafter gezielt unter Druck zu setzen und die Gesellschafter zur Teilnahme an der Beschlussfassung und dem Entschuldungskonzept zu bewegen. Insbesondere sollen hier Beschlüsse zur Änderung einzelner  gesellschaftsvertraglicher Regelungen gefasst werden die massiv in die Rechte der Medico-Fondsgesellschafter eingreifen. Hier sei nur beispielhaft der Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit der Gesellschaftsbeteiligung bis zum 31.12.2020 genannt.

Dass die Geschäftsführung es zudem nicht für notwendig erachtet hat aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung und der Problematik des Medico-Fonds sowie der daraus resultierenden Beschlussfassung eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und stattdessen die Beschlussfassung in einem schriftlichen Umlaufverfahren tätigt führt wieder einmal ihre dubiose Vorgehensweise deutlich vor Augen.

Beratung für betroffene Anleger

Angesichts der bewusst kurz bemessenen Entscheidungsfrist bis 05.07.2010 ist den meisten betroffenen Gesellschaftern des Medico-Fonds Nr. 37 zudem die Möglichkeit genommen, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und sich Rechtsrat einzuholen.

Inwieweit die einzelnen von der Gebau Fonds GmbH für die jeweilige Handlungsalternative aufgezeigten Konsequenzen zutreffend sind und tatsächlich eintreffen können, bedarf einer umfassenden und eingehenden juristischen Prüfung. Betroffenen Medico-Fondsanlegern ist daher dringend anzuraten sich in dieser Angelegenheit hinsichtlich der möglichen Handlungsalternativen durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen und erst nach Prüfung der Rechtslage eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu treffen.

Sollten Sie betroffen sein und anwaltliche Hilfe in dieser Sache wünschen so können Sie über das Kontaktformular gerne mit uns in Verbindung treten.