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Mercedes Dieselskandal: Gutachten zeigt acht Abschalteinrichtungen in E-Klasse

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 08. November 2021

Mercedes-Kühler

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert sich zu einem neuen Gutachten über weitere illegale Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren des Autobauers Daimler. Der Software-Experte Felix Domke habe insgesamt acht mutmaßlich illegale Abschalteinrichtungen gefunden, welche die Abgasreinigung im Straßenbetrieb gezielt drosselten, erklärte die DUH in einer Pressemitteilung. Mit dem neuen Gutachten verbessern sich die Erfolgschancen für Betroffene im Mercedes Dieselskandal enorm.

Ein Gutachten zu einer E-Klasse befeuert die Verstrickungen von Daimler im Mercedes-Abgasskandal. Der Kfz-Software-Experte Felix Domke hat im Auftrag einer US-amerikanischen Kanzlei die Steuerungssoftware einer E-Klasse ausgelesen und ein ausführliches Gutachten erstellt. Der Gutachter, der bereits als Sachverständiger für das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt zur unabhängigen Analyse der Software-Implementierung in Bezug auf illegale Abschalteinrichtungen und im Rahmen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Fahrzeugemissionen im Jahr 2017 tätig war, kommt zu dem Ergebnis, dass im Testfahrzeug acht mutmaßlich illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind. Sechs der Abschalteinrichtungen hängen mit dem SCR-System und zwei mit dem AGR-System zusammen. Beim Testfahrzeug handelt es sich um einen E Mercedes E 350 BlueTEC 4MATIC T mit dem Motortyp OM642, Baujahr 2015 und mit der Abgasnorm Euro 6. Laut Gutachten liegen die realen Stickoxid-Emissionen auf der Straße liegen bis 500 Prozent über dem gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert. Bisher wurde Daimler meist in Fällen mit dem Motor OM651 zum Schadenersatz verurteilt.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz

Rückrufe im Mercedes Dieselskandal

Seit 2018 führt die Daimler AG auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verpflichtende Rückrufe durch. Betroffenen droht bei einem verpflichtenden Rückruf die Stilllegung Ihres Autos, wenn sie nicht reagieren. Zuletzt hat das KBA im Oktober 2021 mehrere Rückrufe für Mercedes-Fahrzeuge veröffentlicht, darunter Autos der A- und B-Klasse und Mercedes Sprinter und Vito. Bei den Pflichtrückrufen mussten die betroffenen Mercedes-Diesel in die Werkstätten gerufen werden, um ein Software-Update durchführen zu lassen. Mit dem Update soll die Abgasreinigung so funktionieren, dass die jeweiligen Modelle sich bezüglich ihres Stickoxidausstoßes im Rahmen der zugelassenen Grenzwerte bewegen. Neben den verpflichtenden Rückrufen durch das KBA wird das Software Update auch im Rahmen einer „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“ aufgespielt. In beiden Fällen können betroffene Mercedesfahrer*innen vom Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgehen. Auch im Fall des im Gutachten untersuchten Fahrzeuges gab es nach Angaben der DUH ein Software-Update. Mit der aktualisierten Software wurden demnach die illegalen Abschalteinrichtungen entfernt.

Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA oder ein Schreiben zu einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme sind jedoch keine zwingenden Voraussetzungen, dass Ihr Fahrzeug vom Mercedes Dieselskandal betroffen ist und Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im Mercedes Abgasskandal

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können betroffene Mercedesfahrer auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Mercedes Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Mercedes Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber der Daimler AG
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  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann