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Neues EuGH-Urteil im Dieselskandal: Neue Rückrufe und Stilllegungen drohen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 08. November 2022

EU-Flagge-Richterhammer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bejaht, dass ein Verband in einem Verfahren gegen das sogenannte Thermofenster im Dieselskandal gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) klageberechtigt ist. Mit Urteil vom 08.11.2022 (Az. C-873/19) äußerte sich der EuGH zudem erneut sehr deutlich zum sogenannten Thermofenster. Er hatte bereits in früheren Urteilen festgestellt, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. In der Folge ist jetzt mit einer Flut an neuen Rückrufen im Abgasskandal zu rechnen. Betroffen sind nahezu alle Diesel der unterschiedlichen Hersteller mit Thermofenster. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von rund fünf Millionen Autos. Ihnen könnte nun die Stilllegung drohen.

Update 21.02.2023: Das Verwaltungsgericht Schleswig folgte der Einschätzung des EuGH und bewertet die vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Thermofenster nun als illegale Abschalteinrichtung (Urteil vom 20.02.2023, Az. 3 A 113/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Fall vor dem VG Schleswig ging es um 2.0l-Motoren, die VW in den Jahren 2008 und 2009 in den Modellen Golf, und Touran verwendet hat. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte an, gegen weitere Hersteller wie die VW-Tochterunternehmen Audi und Porsche, BMW und Mercedes-Benz vorzugehen. Da in nahezu allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist, drohen noch mehr als die zunächst von der DUH in Höhe von rund 5 Millionen bezifferten Rückrufe.

EuGH-Urteil im Dieselskandal: Hintergrund zum Fall

In Deutschland ist das Kraftfahrtbundesamt für die EG-Typgenehmigung zuständig. Mit dieser Bescheinigung genehmigt die Behörde, dass der Fahrzeugtyp in der EU in den Verkehr gebracht werden darf;  sie umfasst auch die Fahrzeugsoftware. Im Rahmen der EU-Typengenehmigung ließ das KBA auch ein Software-Update im VW-Dieselskandal zu, das ein Thermofenster enthält. Gegen diese Genehmigungen klagte die Deutsche Umwelthilfe vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die DUH fordert, die betroffenen Fahrzeuge mit einer Hardware nachzurüsten. Das KBA erachtet das Thermofenster – trotz mehrfach ergangener EuGH-Urteile mit gegensätzlicher Auffassung – als rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht bezweifelte, ob die DUH über die notwendige Klagebefugnis verfügte und legte den Fall dem EuGH vor.

Rückrufe und drohende Stilllegung für Millionen Autos?

In seinen Schlussanträgen im März diesen Jahres äußerste sich EU-Generalanwalt Rantos eindeutig. Eine anerkannte Umweltvereinigung müsse eine Verwaltungsentscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge erteilt wird, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt, vor einem innerstaatlichen Gericht anfechten können. Wie in den meisten Fällen folgte der EuGH nun den Schlussanträgen und bestätigte, dass die Deutsche Umwelthilfe die Genehmigungen anfechten darf. Für Autobesitzer*innen bedeutet das Urteil auch, dass ihnen die Stilllegung ihres Fahrzeuges droht. Das gilt für alle Autos, bei denen das KBA trotz unzulässiger Abschalteinrichtung keine Rückrufe erteilt hat. Die DHU erwartet eigenen Angaben zufolge in 119 laufenden Prozessen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Urteile gegen die vom KBA erteilten Genehmigungen. Der Verband spricht von rund fünf Millionen betroffener Fahrzeuge.

Als zweiten sehr wichtigen Punkt äußerte sich der EuGH erneut und in aller Deutlichkeit zum Thermofenster. Er verwies auf frühere Entscheidungen und bestätigte seine Auffassung: Eine Einrichtung, die die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius gewährleiste – und damit in Deutschland in vielen Monaten gar nicht aktiv ist – stellt eine zulässige Abschalteinrichtung dar.

Zudem droht den Automobilherstellern mit dem nächsten verbraucherfreundlichen EuGH-Urteil im Dieselskandal erneut eine herbe Niederlage: Nach der Veröffentlichung der Schlussanträge in einem Verfahren im Mercedes Abgasskandal im Juni diesen Jahres warten Betroffene gespannt auf das nächste verbraucherfreundliche Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Folgt der Europäische Gerichtshof erwartungsgemäß den Schlussanträgen, haften Autobauer künftig bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit. Die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des BGH und vieler Oberlandes- und Landgerichte fallen damit in sich zusammen.

Entschädigung im Dieselskandal fordern: Kostenfreie Ersteinschätzung

Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt die Rechte aus dem Dieselskandal durchzusetzen. Die aktuelle EuGH-Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle des VW-Dieselskandals, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. In nahezu allen Fahrzeugen ist ein Thermofenster verbaut. Schützen Sie sich vor Rückrufen und einer drohenden Stilllegung des Fahrzeuges. Sie können schnell und unkompliziert online eine Ersteinschätzung unserer spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen anfordern, wie Ihre Chancen auf Schadensersatz gegen die unterschiedlichen Hersteller stehen. Nutzen Sie unser Onlineformular für eine kostenlose und schnelle Ersteinschätzung in Ihrem Fall.

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