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Neues Urteil zu UDI-Nachrangdarlehen: Ein weiterer Meilenstein für Kapitalanleger

Veröffentlicht von Markus Boenigk am 21. Mai 2024

Entscheidung-Richterhammer

Das Landgericht Leipzig hat erneut in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall entschieden, der für viele Kapitalanleger*innen von UDI-Nachrangdarlehen von großer Bedeutung ist. Das Urteil betrifft die Prospekthaftung und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung der Nachrangdarlehen. Das Gericht entschied, dass der ehemalige UDI-Geschäftsführer Georg Hetz einer geschädigten Anlegerin Schadensersatz in Höhe von rund 7.800,- Euro nebst Zinsen zahlen muss (Urteil vom 08.05.2024, Az. 09 O 2859/22, noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund des Falls: darum ging es

Unsere Mandantin hatte am 2012 der UDI Energie FESTZINS IV GmbH & Co. KG ein Darlehen in Höhe von 10.000,- Euro gezeichnet. Vor der Zeichnung erhielt sie den Emissionsprospekt. Der Beklagte Georg Hetz war zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin. Die UDI Energie FESTZINS IV GmbH & Co. KG gehört zur UDI-Gruppe. Von den rund 120 UDI-Gesellschaften befinden sich sehr viele zwischenzeitlich im Insolvenzverfahren.

Die Anlegerin machte Schadensersatzansprüche und die Rückabwicklung der Kapitalanlage geltend, da sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden sei. Insbesondere rügte sie die Intransparenz des Prospekts und die Verharmlosung der Risiken. Bei vollständiger und richtiger Aufklärung hätte sie die Anlage nicht gezeichnet und das Kapital stattdessen in sichere Sparanlagen investiert.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Leipzig gab der Klägerin Recht. Es stellte fest, dass der Prospekt erhebliche Mängel und Widersprüche aufwies, die dazu führten, dass die Anlegerin nicht hinreichend über wesentliche Eigenschaften und Risiken der angebotenen Kapitalanlage aufgeklärt wurde. Der Prospekt verschleierte und verharmloste den wahren Charakter der Kapitalanlage in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens und die damit verbundenen Gefahren für die Anleger*innen. Insbesondere wurde die Bedeutung der Nachrangigkeit des Darlehens nicht hinreichend erläutert, so dass ein unzutreffender Eindruck von der Sicherheit der Kapitalanlage entstand.

Das Gericht verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer als Prospektverantwortlichen zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 7.814,67 Euro an die Klägerin. Dieser Betrag entspricht dem Anlagebetrag abzüglich der erhaltenen Zinsen. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus der UDI-Kapitalanlage.

Erneutes Urteil zu UDI-Nachrangdarlehen: Bedeutung für betroffene Kapitalanleger*innen

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Kapitalanleger*innen, die in ähnliche Produkte investiert haben. Es stärkt die Position der Anlegerinnen und zeigt, dass fehlerhafte und intransparente Prospekte zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen können. Das Urteil unterstreicht die Verantwortung von Emittenten und Vertriebsgesellschaften, Anleger*innen umfassend und verständlich über die Risiken und Eigenschaften der angebotenen Kapitalanlagen aufzuklären. Anleger*innen sollten dieses Urteil aufmerksam verfolgen und im Zweifelsfall rechtlichen Beistand suchen, um ihre Rechte und Investitionen zu sichern.

Urteil zu UDI Energie Festzins IV: Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Wir unterstützen Betroffene dabei, mögliche Ansprüche durchzusetzen. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Möglichkeiten können Sie unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Markus Boenigk Portraitfoto

Autor

Markus Boenigk, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann