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Oberlandesgerichte setzen Verfahren im Dieselskandal aus – Verbraucherfreundliches EuGH-Urteil erwartet

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 13. Oktober 2022

Auspuff

Nach der Veröffentlichung der sogenannten Schlussanträge des Generalanwalts in einem Verfahren im Mercedes Abgasskandal im Juni diesen Jahres warten Betroffene gespannt auf das erwartete verbraucherfreundliche Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Mit dem Urteil werden nicht nur die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal so gut sein wie nie zuvor, sondern auch Fälle gegen andere Hersteller wie Volkswagen, BMW, Opel oder Fiat. In der Zwischenzeit gehen immer mehr Gerichte dazu über, laufende Verfahren bis zur EuGH-Entscheidung auszusetzen.

Auch in von unserer Kanzlei geführten Verfahren wurden diese bis zum Urteil durch den Europäischen Gerichtshof ausgesetzt, zum Beispiel:

  • Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 16.09.2022, Az. 22 U 1671/21
    Rechtsstreit gegen die Mercedes-Benz Group AG. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes Benz C 220d T CDI, Motor: OM 651 Euro 6.
  • Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.07.2022, Az. 10 U 477/21.
    Rechtsstreit gegen die Volkswagen AG. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Passat Variant 2.0 TDI, Motor: EA 288 Euro 6.
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Verfügung vom 30.09.2022, Az. 16a U 1370/21
    Rechtsstreit gegen die Audi AG. Bei dem Fahrzeug handelt sich um einen Audi Q5 3.0 TDI, Motor: EA 897evo.

Verbraucherfreundliches EuGH-Urteil: Schadensersatzanspruch bereits bei Fahrlässigkeit

Folgt der Europäische Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwaltes – was meist der Fall ist – haften Autobauer künftig bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bislang verneint und Hersteller zum Beispiel in Fällen mit Thermofenster nicht verurteilt, obwohl in nahezu jedem Fahrzeugmodell ein nach der Rechtsprechung des EuGH unzulässiges Thermofenster verbaut ist. Nach Ansicht des BGH haben Autobauer auch in solchen Fällen nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, sondern nur fahrlässig gehandelt. Diese Argumentation wird im Falle des erwarteten positiven EuGH-Urteils nicht mehr gültig sein. Die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des BGH und vieler Oberlandes- und Landgerichte fallen damit in sich zusammen.

Für einen Schadensersatzanspruch der Betroffenen im Dieselskandal genügt es dann, dass die Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. In der Praxis hat dies größte Bedeutung für die Durchsetzung der Ansprüche im Abgasskandal. Für Betroffene wird einfach, ihr Recht auf Schadensersatz durchzusetzen.

Achtung Verjährung zum Jahresende 2022: Jetzt kostenfreie Prüfung anfordern

Zu beachten ist, dass mit Kenntnis der Betroffenheit des Fahrzeugs die dreijährige Regelverjährung zum Jahresende greift. Daher ist es wichtig,  Ansprüche geltend zu machen, damit die Verjährung gehemmt wird. Betroffene mit Gebrauchtwagen mit 3.0l und größeren Motoren, die im Jahr 2019 einen Rückrufbescheid erhalten haben, sollten mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal nicht mehr warten, denn diese drohen zum 31.12.2022 zu verjähren.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann