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Hannover Leasing Fonds 165: Lange Vermögensberatung GmbH zu Schadensersatz verurteilt

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat für einen geschädigten Anleger des Hannover Leasing Fonds Nr. 165 ein Urteil erstritten. Das Oberlandesgericht München hat den bekannten Münchner Finanzvertrieb Lange Vermögensberatung GmbH zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem Hannover Leasing Fonds Nr. 165 Wachstumswerte Europa 2 Apollo Business Center Bratislava“ verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil gegen Lange Vermögensberatung – Mündliche Risikoverharmlosung
Dem Kläger war die Beteiligung an dem Hannover Leasing Fonds Nr. 165 Wachstumswerte Europa 2 Apollo Business Center „Bratislava“ als „besonders sichere und werthaltige Kapitalanlage“ empfohlen worden. Gegenüber der von der Lange Vermögensberatung GmbH eingesetzten Telefonistin gab der Kläger an, die Anlage solle der Altersvorsorge für ihn und seine Familie dienen. Dabei verwies die Telefonistin auch auf die Werbeschreiben, die die Lange Vermögensberatung GmbH dem Kläger zuvor übersandt hatte.
Nach Ansicht des Gerichts wurde der Kläger durch eine unrichtige Falschauskunft in die Irre geführt. Die von der Lange Vermögensberatung zur Akquise und Vermittlung eingesetzte Telefonistin hat dem Kläger gegenüber den geschlossenen Fonds als „besonders sicher und werthaltig“ bezeichnet. Sie hatte damit vom Werbeprospekt abweichende und verharmlosende Angaben gemacht und das einem geschlossenen Fonds innewohnende Totalverlustrisiko verharmlost. Das Gericht führt weiter aus, dass die Lange Vermögensberatung auch für die fehlerhaften Angaben einer Untervermittlerin einzustehen habe. Die Lange Vermögensberatung hatte sich entsprechender Untervermittlungsgesellschaften bedient, mit denen sie einen entsprechenden Kooperationsvertrag abgeschlossen hatte.
Das Oberlandesgericht München entscheidet für die Verbraucher
Das Oberlandesgericht München hat der Klage stattgegeben und die Lange Vermögensberatung GmbH, München, zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung verurteilt.
Zugunsten eines Anlegers wird vermutet, dass er bei ordnungsgemäßer Beratung eine derart risikoreiche Kapitalanlage nicht erworben hätte (sog. „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“). Wer Anlegern auf deren ausdrücklichen Wunsch mündlich unrichtige oder falsche Angaben macht, muss ihnen den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn er sich dazu Dritter bedient oder noch nicht über die Kapitalanlage berät, sondern diese nur vermittelt oder Auskünfte erteilt.
Eine sehr verbraucherfreundliche Entscheidung
Das Urteil stärkt die Position wirtschaftlich geschädigter Kapitalanleger, die ihre Beteiligung an geschlossenen Fonds von der Lange Vermögensberatung GmbH aus München bzw. deren Untervermittlern und Vertriebskanälen erworben haben und dabei nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden. Für eine Haftung reicht demnach bereits eine fehlerhafte telefonische Beratung aus, wenn der Anleger zuvor sein Anlageziel geäußert hat. Die Entscheidung des OLG München reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann für ihre Mandanten bis hin zum Bundesgerichtshof erstritten hat.
Was können betroffene Kapitalanleger jetzt tun?
Geschädigten Anlegern empfehlen wir, ihre Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern.
Über unser Kontaktformular haben auch Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten zu informieren.