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OLG München verurteilt Lange Vermögensberatung GmbH zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 165
Veröffentlicht von Alexander Weigert am 10. Januar 2019
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat ein Urteil für einen geschädigten Anleger des Hannover Leasing Fonds Nr. 165 erstritten. Das Oberlandesgericht München hat den bekannten Münchener Finanzvertrieb, die Lange Vermögensberatung GmbH, zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 165, Wachstumswerte Europa 2 Apollo Business Center „Bratislava“, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Sachverhalt des Urteils – mündliche Risikoverharmlosung
Im zugrunde liegenden Sachverhalt wurde die Anlage am Hannover Leasing Fonds Nr. 165 Wachstumswerte Europa 2 Apollo Business Center „Bratislava“ dem Kläger als „besonders sichere und werthaltige Kapitalanlage“ empfohlen. Der von der Lange Vermögensberatung GmbH eingesetzten Telefonistin hatte der Kläger gesagt, dass die Anlage der Altersvorsorge für sich und seine Familie dienen sollte. Dabei nahm die Telefonistin auch Bezug auf die von der Lange Vermögensberatung GmbH zuvor an den Kläger versandten Werbeschreiben.
Nach Ansicht des Gerichts wurde der Kläger durch eine unzutreffende Falschinformation in die Irre geführt. Die von der Lange Vermögensberatung zur Akquise und Vermittlung eingesetzte Telefonistin hat dem Kläger gegenüber den geschlossenen Fonds als „besonders sicher und werthaltig“ bezeichnet. Damit hatte sie vom Werbeschreiben abweichende und verharmlosende Angaben gemacht und das einem geschlossenen Fonds innewohnende Totalverlustrisiko verharmlost. Das Gericht führt weiter aus, dass die Lange Vermögensberatung auch für die falsche Auskunft einer Untervermittlerin einstehen muss. Die Lange Vermögensberatung hatte sich entsprechender Untervermittlerfirmen bedient, mit denen sie eine entsprechende Kooperationsvereinbarung hat.
Das Oberlandesgericht München entscheidet für die Verbraucher
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat der Klage stattgegeben und die Lange Vermögensberatung GmbH aus München zur Zahlung von Schadensersatz gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung verurteilt.
Zugunsten eines Anlegers wird vermutet, dass er eine solch hochriskante Anlage niemals erworben hätte, wenn er ordnungsgemäß beraten worden wäre (sog. „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“). Wer Anlegern auf ihre klare Vorgabe hin mündlich unzutreffende oder falsche Informationen erteilt, muss Ihnen den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Dies gilt auch, wenn er hierfür dritte Personen einsetzt oder noch gar nicht zu der Anlage berät, sondern diese nur vermittelt oder Auskünfte erteilt.
Eine sehr verbraucherfreundliche Entscheidung
Das Urteil stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Kapitalanleger, die ihre geschlossene Fondsbeteiligung von der Lange Vermögensberatung GmbH aus München bzw. deren Untervermittlerfirmen und Vertriebskanälen erworben haben und hierbei nicht richtig über Risiken aufgeklärt wurden. Schon die bloße Falschauskunft einer Telefonistin reicht somit für eine Haftung aus, wenn der Anleger zuvor geäußert hat, welchen Zweck er mit der Kapitalanlage verfolgt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat.
Was können betroffene Kapitalanleger jetzt tun?
Geschädigten Anlegern wird empfohlen ihre Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.