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Olive Tree Farmers: BaFin-Warnung und Rückabwicklung

Veröffentlicht am 21. November 2022

Olivenbäume

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits im Jahr 2018 der Olive Tree Farmers GmbH, der Olive Tree Invest S.L. und Thomas Lommel aufgegeben, allen Anlegern und Anlegerinnen des Bauminvestments ihr Geld zurückzuzahlen. Der Bescheid zur Rückabwicklung ist zwischenzeitlich bestandskräftig. Später bestellte die BaFin einen Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und warnte vor falschen Behauptungen der Olive Tree People Inc., der Abwickler habe der Abwicklung durch „Umtausch“ von Rückzahlungsansprüchen in Aktien zugestimmt. Betroffene können ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Schadensersatz und Rückabwicklung im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung durch unsere spezialisierte Kanzlei prüfen lassen.

Mehrere BaFin-Warnungen zu Olive Tree Farmers

Die Olive Tree-Firmen um den Gründer und Geschäftsführer Thomas Lommel boten ein Direktinvestment in Olivenhaine als Kapitalanlage an: Die früher unter Oliveda GmbH firmierende Olive Tree GmbH mit Sitz in Berlin schloss dazu mit Interessierten Kauf-, Pacht- und Rückkaufverträge über Olivenbäume in Spanien. Über jährliche Pachterträge sollten Anleger*innen eine jährliche Rendite von bis zu 10% pro Jahr auf ihr Bauminvestment erhalten. Zusätzlich zum Kaufvertrag schlossen sie über fünf oder zehn Jahre einen Baumpflege- und Bewirtschaftungsvertrag mit der Olive Tree Farmers / Olive Tree Pharmacy S.E., die die Olivenbäume pflegen und die Nutzungen daraus ziehen sollten. Die Oliveda Gruppe stellte aus dem Olivenöl Naturkosmetik her. So sollten Anleger*innen jährlich ein sogenanntes Fruchtziehungsentgelt erhalten. Weiter wurde ihnen das Recht eingeräumt, ihre Olivenhaine nach Ablauf des Pachtvertrages an die Oliveda Tree Farmers GmbH zu verkaufen. Bereits vor Veröffentlichung der Abwicklungsanordnung durch die BaFin bot die Oliveda Gruppe einen Rückkauf der Olivenhaine an – jedoch in Form von Aktien der Oliveda International Inc.

Am 22.01.2018 veröffentlichte die BaFin die Rückabwicklungsanordnung für Olive Tree Farmers GmbH, Olive Tree Invest S.L. und Thomas Lommel wegen eines ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts. Grundsätzlich dürfen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Laut BaFin fehlte im Fall von Olive Tree Farmers diese Erlaubnis. Der Bescheid wurde im August 2021 bestandkräftig.

Am 23.10.2018 warnte die BaFin erneut, dieses Mal wegen des Angebotes an die Betroffenen, die Investition in Form von Aktien zurückzuzahlen. Die BaFin riet von einer Unterzeichnung des Angebotes ab. Thomas Lommel versuche so, die Anordnungen zur Abwicklung von illegalen Einlagengeschäften zu umgehen. Sie seien jedoch dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Am 03.12.2021 informierte die BaFin in einer weiteren Veröffentlichung zu Olive Tree Farmers, dass sie einen Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts bestellt hat. Die Bestellung eines Abwicklers war ein weiteres deutliches Warnsignal für Anleger*innen. Denn ein Abwickler wird grundsätzlich dann eingesetzt, wenn die Behörde nicht davon ausgeht, dass die unternehmenseigenen Organe für eine ordnungsgemäße Abwicklung sorgen.

Schließlich veröffentlichte die BaFin am 05.07.2022 eine Klarstellung, dass der Abwickler – anders als von Olive Tree People Inc. in einem Newsletter behauptet – dem Umtausch der Rückzahlungsansprüche in Aktien zu keinem Zeitpunkt zugestimmt hat.

AKH-H: Unterstützung bei Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Wir unterstützen Betroffene, die Geld in Kapitalanlagen der Olive Tree oder Oliveda Gesellschaften investiert haben und nun um ihr investiertes Kapital bangen. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Direktinvestments.

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche nutzen Sie unseren Online-Fragebogen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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