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PKV-Beitragserhöhung: Landgericht Ravensburg stärkt Versicherten den Rücken

Veröffentlicht von Medya Erdem am 08. März 2024

Mann liest Schreiben vor geöffnetem Laptop

In einem Verfahren zur Rückforderung von PKV-Beitragserhöhungen hat das Landgericht Ravensburg einem Versicherten der Generali Deutschland Krankenversicherung AG teilweise Recht gegeben (Urteil vom 06.03.2024, Az. 6 O 330/23, noch nicht rechtskräftig).

Landgericht Ravensburg stärkt Versicherten den Rücken: Beitragsanpassungen unwirksam

Unser Mandant ist seit 1996 bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG privat krankenversichert. In den vergangenen Jahren nahm der Versicherer mehrfach Beitragserhöhungen vor, gegen die sich unser Mandant wandte. In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob der Versicherer in seinen Mitteilungen die maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassungen in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise dargelegt hat.

Das Gericht stellte fest, dass die Prämienanpassungen zum Jahresbeginn 2017 und 2018 unwirksam waren, da die Mitteilungen des Versicherers nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Es fehlte an einer klaren Angabe der Kalkulationsgrundlage, die zur Neufestsetzung der Prämien geführt hatte. Das Gericht gab dem Kläger daher teilweise Recht und verurteilte die Versicherung zur Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Prämienanteile für den Zeitraum bis einschließlich Dezember 2020 in Höhe von 580,68 Euro nebst Zinsen.

Kostenfreier Online-Check für Privatversicherte

Sind Beitragsanpassungen unwirksam, müssen die Versicherer die gezahlten Beiträge des jeweiligen Tarifs zurückerstatten. Verbraucher*innen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten ihre Beitragserhöhungen überprüfen lassen. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nach Erhalt des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann